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Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen
Die neue Corona-Sonderverordnung tritt in Thüringen am Dienstag, 26. Januar 2021, in Kraft. Sie ergänzt und verlängert bisher bestehende Verordnungen, die Maßnahmen gelten bis 14. Februar 2021:
[Dritte Thüringer Corona-Sonderverordnung mit Änderungen vom 26. Januar 2021]
Bitte beachten Sie:
- Ab dem 26. Januar 2021 ist es für Personen ab dem 15. Lebensjahr verpflichtend, in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und therapeutischen Einrichtungen sowie bei religiösen/weltanschaulichen Zusammenkünften eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine Maske mit dem Standard FFP2, FFP3 oder KN95/N95 zu tragen.