Alle Formulare und Informationen auf einen Blick:
Für das an der Bauhaus-Universität Weimar vorhandene bewegliche Vermögen erfolgt eine zentrale Erfassung und Nachweisführung auf der Grundlage der "Dienstanweisung für die Erfassung und Nachweisführung des beweglichen Vermögens an der Bauhaus-Universität Weimar"vom 1. September 2003 MdU 16/2003
Vermögensgegenstände des Landes Thüringen können veräußert werden, sofern es sich um -zur Erfüllung der Aufgaben des Landes- unbrauchbare oder entbehrliche Geräte, Maschinen, Ausstattungsgegenstände und sonstige bewegliche Gegenstände handelt. Mehr dazu im HENRI.
Bitte beachten Sie dazu die Dienstanweisung für die Erfassung und Nachweisführung des beweglichen Vermögens an der Bauhaus-Universität Weimar" vom 1. September 2003 Mdu 16/2003.
Ergebnisse der Auftragsvergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV und UVgO
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