Seit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes vom Mai 2018 sind alle Promovierenden auch Angehörige der Hochschulen, sodass wir unsere hochschulpolitischen Interessen angemessen und organisiert gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule in allen uns betreffenden Angelegenheiten vertreten dürfen.
Im März 2020 wurde die erste Satzung des Promovierendenrats der Bauhaus-Universität Weimar beschlossen. Die erste gewählte Promovierendenvertretung arbeitete sich von 2021-2023 in die vielen Themen ein und hat den Pro.Doc in den verschiedensten Gremien der Universität etabliert. Wir haben die Interessen der Promovierendenschaft bei allen wichtigen Diskussionen immer wieder miteingebracht.
Im Moodle-Kurs „Promovierendenschaft | PhD student body“ informieren wir über alle wichtigen Ergebnisse der Gremien- und Ausschusssitzungen. Dort findet Ihr auch eine Liste, wer von uns in den jeweiligen Gremien die Promovierenden vertritt und einen Ort für unseren Austausch untereinander. Schickt uns bitte direkt in Moodle eine Einschreibe-Anfrage oder schreibt uns eine E-Mail, um die Zugangsdaten zu erhalten. Solltet Ihr Probleme haben oder noch nicht in Moodle registriert sein, schreibt uns bitte.
Wer sich aktiv für die Interessen Promovierender einsetzen will oder wer ihre/seine Anliegen oder Sorgen mit dem Promovierendenrat besprechen möchte, kann sich stets auch gern bei den einzelnen Vertretern/Vertreterinnen melden oder unter: doctoral-council[at]uni-weimar.de
Anfang März fand die Wahl zum Promovierendenrat 2023 an der Bauhaus-Universität Weimar statt. Das amtliche Wahlergebnis steht fest und in den nächsten Wochen werden die verschiedenen Ämter im Pro.Doc vergeben.
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