Eine Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes vom Mai 2018 erkennt die Promovierenden als Angehörige der Hochschulen an, sodass wir nun unsere hochschulpolitischen Interessen angemessen und organisiert gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule in allen uns betreffenden Angelegenheiten vertreten dürfen und sollten.
Im März 2020 wurde die erste Satzung des Promovierendenrats der Bauhaus-Universität Weimar beschlossen.
Im Juni sollten wir erstmalig das neue Gremium zu Vertretung der Promovierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar wählen: den Promovierendenrat »Pro.Doc«. Unglücklicherweise hat die Covid-19-Pandemie die Pläne für die angesetzte Wahl des Pro.Doc’s vereitelt.
Aber das soll nicht heißen, dass es nicht schon längst an der Zeit ist, sich zu vernetzen und vor allem die Änderungen, die die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes vom Mai 2018 mit sich bringt, umzusetzen. Zumal die Promotionsordnungen der Bauhaus-Universität Weimar entsprechend angepasst wurden.
Wir haben nun also mehr Mitspracherecht und sollten auch Gebrauch davon machen!
Daher möchten wir alle Doktorandinnen und Doktoranden der Bauhaus-Universität Weimar herzlich einladen, die bevorstehenden Aufgaben und die noch zu erreichenden Ziele gemeinsam zu besprechen und anzugehen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden unsere Treffen selbstredend digital stattfinden:
Das letzte Treffen fand am 20. Juli 2020 statt.
Wer sich aktiv für die Interessen Promovierender einsetzen will, kann sich gern melden bei:
viola.ahrensfeld[at]uni-weimar.de oder unter doctoral-council@uni-weimar.de