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Neuigkeiten

Erstellt: 17. März 2022

Die Stadt Weimar bittet dringend um Mithilfe bei der Unterbringung Geflüchteter

In einer Pressemitteilung bat die Stadt Weimar am 17. März 2022 die Weimarer Bevölkerung dringend darum, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um weitere geflüchtete Menschen aus der Ukraine unterbringen zu können:

Stadt sucht weiterhin Wohnraum für Geflüchtete
 
Für die in den nächsten Tagen und Wochen in Weimar ankommenden ukrainischen Geflüchteten wird weiter dringend Wohnraum gesucht. »Wir sind auf die Hilfe aus der Bürgerschaft angewiesen, wenn wir die Ankommenden über einen längeren Zeitraum würdig unterbringen wollen«, betonte Oberbürgermeister Peter Kleine. »Derzeit sind bereits mehr als 400 Ukrainerinnen und Ukrainer offiziell bei uns gemeldet. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Wir rechnen mit rund 25 neu ankommenden Personen pro Tag. Daher sind wir für jede zusätzlich angebotene Wohnung oder Zimmer sehr dankbar, denn allein werden wir das nicht stemmen können.«
 
Parallel richtet die Stadt provisorische Großunterkünfte her, in denen die Kriegsflüchtlinge für einen ersten Zeitraum untergebracht werden können, für den Fall, dass die unmittelbar zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt und private Angebote nicht ausreichen.
 
Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung stellen können, melden sich bitte unter der Ukraine-Hotline der Stadtverwaltung unter Tel. +49 3643 / 762-622. Das Anbieten von Wohnraum ist auch online über das folgende Formular möglich:
https://thavelp.thueringen.de/thavelp/portal/zs/270778/start?pe=2084

Idealerweise sollten folgende Kriterien an den Wohnraum erfüllt sein:

  • Nutzung sollte für einen möglichst langen Zeitraum ermöglicht werden (idealerweise mind. 6 Monate oder länger, nicht weniger als 3 Monate)
  • Der Wohnraum sollte möbliert sein
  • Der Wohnraum sollte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden
  • Angegeben werden sollte auch, ob Haustiere aufgenommen werden können

Hinweise:
Aktuell gibt es seitens des Bundes/Landes keine Informationen darüber, ob bei Nutzung von privaten Unterkünften (ohne Mietvertrag) entsprechende Aufwandsentschädigungen gezahlt werden können. Daher sollte der Wohnraum, zumindest vorerst, kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können.
 
Verpflegung: Nach Anmeldung und Registrierung bei der Ausländerbehörde erhalten die Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch diese kann die Verpflegung der Personen selbst sichergestellt werden. Die Stadt ist um eine schnelle Registrierung aller Personen bemüht.
 
Die Hilfsbereitschaft in Weimar ist groß, täglich werden zahlreiche Anrufe und Hilfsangebote registriert. Nicht immer kann daher zeitnah auf jedes Angebot reagiert werden. Dafür wird um Verständnis gebeten.
 
Alle Infos zum Thema unter stadt.weimar.de/ukraine

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