Aktuelle Zeiten zur Ausleihe und Abholung: Montag - Freitag 14-15 Uhr |
01. April 2022
Regelungen zur Ausleihe in der Fotowerkstatt
Grundsätzlich ist unsere Leihe ein Service für Studierende der Fakultät Kunst + Gestaltung.
Ausleihen werden über folgende Seite abgewickelt: https://leihka.uni-weimar.de .
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie als TeilnehmerIn eines Fotofachkurses/-projekts automatisch zu Beginn des Semesters oder auf Anfrage unter: fotowerkstatt[at]gestaltung.uni-weimar.de. Bitte nennen Sie uns bei Anfragen Ihren Studiengang. Beachten Sie bitte, dass die Fotowerkstatt keine Technik für Videoarbeiten verleiht. Videoequipment wird von der Videowerkstatt sowie dem Media Point bereitgestellt.
Reservierungen:
Bei einer Reservierung werden Sie aufgefordert, ein Abhol- und Rückgabedatum festzulegen. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen das Zeitfenster für die Abholung/Rückgabe. Die Abholung reservierter Technik ist immer erst am folgenden Werktag möglich. Reservierte, nicht abgeholte Leihen werden nach spätestens 24 Stunden wieder gelöscht. Nicht pünktlich zurückgegebene Technik wird automatisch mit einer zunächst 14-tägigen Ausleihe-Sperre sanktioniert.
Verlängerungen:
Verlängerungen sind nicht möglich, da Ihr von Ihnen unterschriebener Leihe-Vertrag immer auch einen bestimmten Zeitraum benennt.
Sie können aber versuchen, eine Anschlussbuchung vorzunehmen: Reservieren Sie sich dazu alle von Ihnen ausgeliehenen Gegenstände ab dem Tag, der dem Abgabedatum Ihrer aktuellen Leihe folgt. Setzen Sie uns darüber in Kenntnis und kommen zur Ausleihezeit der ursprünglichen Rückgabe Ihrer aktuellen Leihe in die Werkstatt, um den Vertrag der Anschlussbuchung zu unterschreiben. Sollte sich bei der erneuten Reservierung Ihrer bereits geliehenen Technik herausstellen, dass ein oder mehrere Gegenstände nicht verfügbar sind, ist die gesamte Leihe zum vereinbarten Termin zurückzugeben, eine Verlängerung / Anschlussbuchung ist in diesem Fall nicht möglich.
Dauer einer Ausleihe / Bestätigung des Dozenten:
So kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ausleihen mit einer Dauer von über 14 Tagen lassen Sie sich bitte von Ihrem Lehrenden vorab bestätigen (formlos) und senden diese an fotowerkstatt[at]gestaltung.uni-weimar.de .
Wir setzen voraus, dass die Bestätigung des Dozenten für den Zweck der Leihe vorliegt.
Versicherungen, Schäden, Verlust, Auslandsaufenthalte:
Wir empfehlen grundsätzlich zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz für von Ihnen zu verantwortende Schäden oder Verlust von Technik besteht. Für Auslandsaufenthalte ist es notwendig, eine entsprechende Versicherung gegen Beschädigung und Verlust abzuschließen und nachzuweisen.
Bei Technikzusammenstellungen mit einem sehr hohen Wiederbeschaffungswert werden Sie ebenfalls aufgefordert, einen Nachweis über einen Versicherungsschutz vorzulegen.
Sie bekommen geprüfte und saubere Technik durch uns zu Verfügung gestellt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine Leihe bei Abholung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Wir erwarten neben einer pfleglichen Behandlung auch, dass die Geräte sauber zurückgegeben werden.
Vertragstext:
1. Die Leihdauer beginnt mit der Übergabe des Leihgegenstandes (Vertragsdatum) und endet mit der Rückgabe des Leihgegenstandes (Enddatum). Die Dauer der Leihe wird vom Verleiher (Werkstatt-/Studio-Leiter oder von dem in seinem Auftrag handelnden Mitarbeiter der jeweiligen Werkstatt) bestimmt.
2. Die Ausleihe an die Studierenden erfordert die Bestätigung des Dozenten, der die Studienarbeit betreut.
3. Die für die o.a. Zeit überlassene technische Ausrüstung wird ausschließlich zu dem durch den betreuenden Dozenten bestätigten Zweck vom Entleiher genutzt.
4. Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der geliehenen Sache. Sollte der Leihgegenstand oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder Teile des Leihgegenstandes abhandenkommen. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
5. Jede Beschädigung oder der Verlust des Leihgegenstandes oder eines Teils davon ist dem Verleiher unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.
7. Die Ausgabe und Rücknahme der Geräte erfolgt durch den Verleiher (Werkstatt-/Studio-Leiter bzw. verantwortliche Mitarbeiter der betreffenden Werkstatt). Die Technik ist im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Verunreinigungen sind vor der Rückgabe des Leihgegenstandes zu beseitigen.
8. Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen durch den Entleiher verletzt werden. Der Leihgegenstand ist nach Rücktritt des Verleihers vom Vertrag unverzüglich an diesen zurück zu geben.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Leihe (§§ 598 ff BGB).
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