Die Chance, an einer der weltweit ca. 100 Partnerhochschulen der Fakultät ein Auslandssemester machen zu können, eröffnet sich für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Bachelor-Studiengang Architektur aufnehmen.
Das Auslandssemester findet im 5. Fachsemester statt. Info-Veranstaltungen und Beratungen dazu werden frühzeitig an der Fakultät und vom International Office angeboten, das Bewerbungsverfahren auf Wunschaustauschplätze wird im 3. Fachsemester durchgeführt, damit ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt vorhanden ist (z.B. Vertiefung von Sprachkenntnissen).
Studienleistungen aus dem Auslandssemester können auf Basis eines Learning Agreements anerkannt werden. Notwendiger Bestandteil der an der Partnerhochschule besuchten Kurse ist ein architektonisches oder städtebauliches Entwurfsprojekt im Umfang von 12 Leistungspunkten (LP; Credits gemäß ECTS).
Darüber hinaus können Studierende an der Austauschhochschule Kurse frei wählen, die auf ihr Studium in Weimar angerechnet werden können, wenn sie zu den Themenbereichen der Wahlpflichtmodule (12 LP) und der Wahlmodule (6 LP) passen. Sprachkurse gelten beispielsweise als anrechenbare Wahlmodule.
Werden während des Auslandssemesters weniger als 30 LP erbracht, ist die Differenz durch zusätzliche Lehrveranstaltungen im Bereich der Wahlpflicht- oder Wahlmodule auszugleichen. Ein fehlendes bzw. nicht bestandenes Entwurfsprojekt muss in Form eines Kernmoduls nachgeholt werden.
Die Anerkennung der Leistungen aus dem Auslandssemester wird von den Studierenden nach ihrer Rückkehr beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt. Sind Notenumrechnungen erforderlich, so erfolgen diese nach der „modifizierten bayrischen Formel“ (Ist die Anwendung nicht möglich, z.B. bei Noten, die ausschließlich in Form von Buchstaben vorliegen, kommen andere anerkannte Umrechnungswege zum Tragen.).
Ab dem Studienbeginn Wintersemester 2025/26 besteht nicht mehr die Alternative, statt eines Auslandssemesters ein Praktikum zur Erzielung der notwendigen Leistungspunkte zu machen. Praktika können jedoch auf freiwilliger Basis während des Studiums wahrgenommen werden. Dazu kann ein Urlaubssemester beantragt werden.
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