Master-Studiengang Architektur
Während des Master-Studiums Architektur sind sowohl Auslandssemester an Hochschulen als auch Praktika im In- oder Ausland möglich.
Beides kann im Rahmen eines freiwilligen Urlaubssemesters stattfinden. Alternativ kann ein Auslandssemester auch als reguläres Fachsemester absolviert werden (siehe unten). Ein weiteres Urlaubssemester kann beantragt werden, um beispielsweise ein ganzes Jahr im Ausland zu studieren oder an ein Auslandssemester ein Praktikum anzuschließen.
Leistungspunkte (LP) können im Master-Studiengang Architektur nur für ein Teilstudium im Ausland, nicht aber für ein Praktikum vergeben werden.
Die Partner- oder Gasthochschule kann eine bestimmte Zahl an pro Semester zu belegenden Kursen bzw. Leistungspunkten (Credits / LP) festlegen. Ein vor Antritt des Auslandssemesters erstelltes Learning Agreement schafft die Grundlage für die Kurswahl und spätere Anerkennung der im Ausland belegten Kurse.
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen findet auf Antrag des*der Studierenden nach Rückkehr aus dem Ausland statt. Der Antrag wird an den für den Master-Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet. Eine (digitale, postalische oder persönliche) Vorbereitung des Antrags mit der Ansprechperson für Auslandssemester im Master Architektur, Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl, wird empfohlen (Kontakt per E-Mail: counsellor[at]archit.uni-weimar.de).
Im Rahmen der Anerkennung werden Zuordnungen einzelner Kurse aus dem Ausland zu Kursen (Fächern, Lehrgebieten) im Master-Studiengang Architektur vorgenommen. Dabei können nur Kurse angerechnet werden, die im Studienplan laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, die von den Lehrinhalten und vom Umfang her keinen wesentlichen Unterschied ausmachen und die von der*dem Studierenden nicht bereits absolviert worden sind. - Modulprüfungen, die bereits an der Fakultät begonnen worden sind, können nicht durch Leistungen aus dem Ausland ersetzt werden (d.h. haben Sie einen Kurs in Weimar an der Fakultät in Ihrem Studiengang begonnen, sind aber von der Prüfung zurückgetreten oder müssen die Prüfung wiederholen, so müssen Sie die Prüfung auch in Ihrem Studiengang beenden).
Maximal 1 Entwurf, der an einer anderen Fakultät oder Hochschule erbracht worden ist, kann anerkannt werden; vorausgesetzt, dass nicht bereits an der Bauhaus-Universität Weimar ein Entwurf an einer anderen Fakultät belegt worden ist.
Studierende können im Rahmen der Anerkennung wählen, für welche der im Ausland besuchten Kurse Sie die Anrechnung auf ihr Studium beantragen möchten. Die Auswahl kann nur aus denjenigen Kursen erfolgen, die zuvor im Learning Agreement aufgeführt worden sind. Selbstverständlich kann auch die Anrechnung aller darin aufgelisteten Kurse beantragt werden. - Ein „Tausch“ von Kursen, die an der Fakultät Architektur und Urbanistik bereits abgeschlossenen worden sind, gegen Kurse aus dem Auslandssemester, ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die entsprechenden Noten im Auslandssemester besser waren.
Credits und Noten
„Credits“ und Noten aus dem Auslandssemester werden nach allgemein gültigen Verfahren übertragen bzw. umgerechnet; eine nachträgliche Benotung findet nur statt, wenn an einer ausländischen Hochschule keine Noten vergeben werden, sondern Kurse lediglich als „bestanden“ bewertet werden. Im Ausland als „nicht-bestanden“ bewertete Kurse werden dabei ebenfalls als „nicht-bestanden“ bewertet, d.h. sie werden nicht nachträglich mit Credits versehen und auch nicht neu bzw. besser bewertet. Allerdings können Master Architektur-Studierende in ihrem Antrag auf Anerkennung wählen, welche der im Ausland belegten Kurse sie auf ihr Studium an der Bauhaus-Universität Weimar anrechnen lassen möchten.
Zur Anerkennung eines Entwurfs ist die Vorlage einer Äquivalenzbescheinigung erforderlich, die auf Anfrage des*der Studierenden von einer Entwurfsprofessur der Fakultät Architektur und Urbanistik ausgestellt wird. Die Studierenden legen dazu der Professur die Entwurfsarbeiten vor, die sie an der Partnerhochschule angefertigt haben, inklusive der Bewertung, die sie dafür von der Partnerhochschule auf dem Transcript of Records erhalten haben. Je nach Professur und Situation kann dies auch digital, per Post oder in der Sprechstunde erfolgen. Die Studierenden können dazu eine Entwurfsprofessur ihre Wahl ansprechen bzw. kontaktieren. Die Professur ist nicht verpflichtet, die Bescheinigung zu erstellen; insbesondere thematisch zum Lehrgebiet einer Professur nicht passende Entwürfe können zur Begutachtung durch eine andere Professur zurückgegeben werden.
Folgende Formulare werden im Rahmen der Anerkennung benötigt:
a) der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland/ bei Studiengangswechsel (Die Studierenden sollten den Antrag im Kopfteil selbst ausfüllen und auch schon Eintragungen in der linken Hälfte der Tabelle machen. Die rechte Hälfte kann gemeinsam mit der Ansprechperson (Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl) in der (digitalen) Sprechstunde ausgefüllt werden.)
b) das Transcript of Records der ausländischen Hochschule, also die Übersicht der während eines Auslandssemesters von einer*einem Studierenden belegten Kurse inklusive Credits und Noten (Manche Gasthochschulen senden das Dokument an die Studierenden, andere senden es direkt an die Bauhaus-Universität Weimar bzw. an das International Office. Letzteres leitet eingegangene Leistungsübersichten an die Fakultät weiter.)
c) eine Beschreibung der im Ausland belegten Kurse, z.B. aus dem (Online-) Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule, aus der der Prüfungsausschuss erkennen kann, welche genauen Inhalte die an der Gasthochschule belegenden Kurse hatten. (Falls nötig, können Studierende eigene Erläuterungen und Arbeitsergebnisse dem Antrag hinzufügen. Insbesondere bei Kursbeschreibungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Studierende Übersetzungen dem Antrag beilegen. Dies können selbst erstellte Übersetzungen sein, auch solche, die den Inhalt von Lehrveranstaltungen in gekürzter Form zusammenfassen. In Zweifelsfällen können beglaubigte Übersetzungen bzw. Zusammenfassungen in deutscher Sprache verlangt werden. Tipp: Viele ausländische Hochschulen veröffentlichen das Vorlesungsverzeichnis in digitaler Form mehrsprachig, so dass Studierende nur die entsprechende Sprache im Menü auswählen müssen.)
d) Die Lernvereinbarung (learning agreement)
Falls Entwurfsleistungen anerkannt werden sollen, zusätzlich:
e) der Antrag auf Äquivalenzprüfung (Bitte Link einfügen) (in selbst ausgefüllter und unterschriebener Form)
f) die Bescheinigung zur Äquivalenzprüfung (in bereits von einer Entwurfsprofessur bestätigter Form. Bevor Studierende eine Professur konsultieren, sollten sie im oberen Teil des Formulars bereits ihre persönlichen Angaben eintragen.)
Der Antrag wird von den Studierenden an den für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur und Urbanistik gerichtet. Eine (digitale, postalische oder persönliche) Vorbereitung des Antrags mit der Ansprechperson für Auslandssemester im Master Architektur, Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl, wird empfohlen (Kontakt per E-Mail: counsellor [at]archit.uni-weimar.de)
Vertiefende Hinweise: Planung, Durchführung und Anrechnung von Auslandssemestern
Learning Agreement und Urlaubssemester
Im Master Architektur handelt es sich bei einem Auslandssemester um eine “freiwillige Mobilität”, das heißt, es gibt kein verbindliches Mobilitätssemester. Zur Anerkennung der an einer ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement zu erstellen.
Da im Master Architektur die Höchstzahl an Fachsemestern begrenzt ist, empfiehlt es sich abzuwägen, ob für ein freiwilliges Auslandssemester die Beantragung eines Urlaubssemesters persönlich sinnvoll ist. Denn während eines Urlaubssemester "steht" ihr Fachsemesterzähler (Beantragen Sie z.B. für das 3. Semester ein Urlaubssemester, dann kommen Sie nach Rückkehr aus dem Auslandssemester erst in das 3. Fachsemester.). Bevor Sie ein Urlaubssemester beantragen (Antrag online hier zu finden), sollten Sie allerdings selbst prüfen, ob Ihr Auslandsaufenthalt durch Geldgeber (z.B. Bafög-Amt) finanziell gefördert wird, die es im Rahmen der Förderung auch zulassen, dass ein Urlaubssemester zu Zwecken des Auslandsstudiums in Anspruch genommen wird. Bei eventuell nötigen Anfragen bei Geldgebern können Sie darauf verweisen, dass trotz Beurlaubung eine Anrechnung der im Auslandsteilstudium erworbenen Studienleistungen möglich ist, und zwar aufgrund der Regelungen in § 14 der Immatrikulationsordnung der Bauhaus-Universität Weimar, die online hier zu finden ist.
Anrechnung von Studienleistungen aus Auslandssemestern
Grundsätzlich können bei der Anrechnung nur Kurse berücksichtigt werden, die Studierenden zum Abschluss des Studiums bzw. zur Zulassung zur Master-Prüfung (Master-Modul) noch fehlen. Wenn Studierende beispielsweise bereits alle Projektmodule, die für den Master-Studiengang vorgesehen sind, absolviert haben, können keine weiteren Entwurfsleistungen aus dem Ausland für das Studium an Fakultät eingebracht werden. Gleiches gilt z.B., wenn Studierende im Wahlmodul-Bereich bereits die maximal mögliche Zahl an Leistungspunkten erhalten haben.
Sofern Studierende Auflagen haben, können sie diese auch durch im Auslandssemester erfolgreich belegte Kurse erfüllen. Auflagen für das Master-Studium kann es geben, falls Studierende ihren Bachelor in Architektur nicht in Weimar gemacht haben. Diese Auflagen sollten den Studierenden bekannt sein.
Die für ein Projektmodul nötige Zahl an Leistungspunkten (18 LP) kann durch Zusammenfügung eines an der Gasthochschule belegten Entwurfskurses mit ein oder zwei weiteren, thematisch zum Entwurf passenden Lehrveranstaltungen erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, können entwurfsbegleitende Lehrveranstaltungen durch die Wahl geeigneter Seminare oder Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich nachgeholt werden.
Anrechnung von Sprachkursen
Sprachkurse können mit maximal 3 LP im Wahlmodulbereich angerechnet werden (nicht im Wahlpflicht-Bereich). Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Studierende nicht bereits durch das Studium in Weimar die maximale Zahl an Leistungspunkten erworben haben, die für den Wahlmodulbereich vorgesehen ist (siehe Prüfungsordnung). Voraussetzung für die Anrechnung ist ferner, dass an der Partnerhochschule für den Kurs mindestens 3 ECTS-Credits vergeben worden sind, die auf dem transcript of records (= Kurs-/ Notenbescheinigung der Partnerhochschule) oder auf einem separaten Zertifikat bescheinigt worden sind. Die Anrechnung eines Sprachkurses ist auch dann möglich, wenn Studierende in Weimar bereits einen Sprachkurs belegt haben, der für ihr Studium angerechnet worden ist.
Besonderheit bei Studienbeginn im Sommersemester
Seit dem Sommersemester 2026 besteht die Möglichkeit, sich auch zum Sommersemester eines Jahres für den Master-Studiengang Architektur zu bewerben und zu immatrikulieren. Diese Flexibilisierung des Studienbeginns geht mit einer zeitlichen Verschiebung des Auslandssemester einher. Studierende, die ihr Studium im Sommersemester beginnen und ein freiwilliges Auslandssemester planen, können dieses im 4. Fachsemester absolvieren. Wird für das Auslandssemester ein Urlaubssemester beantragt, zählt dieses nicht als Fachsemester. Dadurch bleibt es möglich, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit von vier Fachsemestern abzuschließen, auch wenn die tatsächliche Studiendauer fünf Semester beträgt. Im Ausland erbrachte Studienleistungen können auf der Basis eines im Vorfeld erstellten Learning Agreement anerkannt werden, auch wenn diese Leistungen während eines Urlaubssemesters erbracht worden sind (weitere Details: siehe oben “Learning Agreement und Urlaubssemester”).
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Master-Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der notwendigen Studienleistungen voraus (siehe dazu die Prüfungsordnung).
Präsentationen der Info-Veranstaltung
Weitere Informationen sowie die Unterschrift auf dem Learning Agreement erhalten Sie von Dipl.-Ing. Frau Wichmann-Sperl:counsellor[at]archit.uni-weimar.de
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