Ab dem 2. Juni 2021 gilt die »Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung«. Damit werden lokale Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte, die stabil unter einer Inzidenz von 50 bzw. 35 liegen, in die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung aufgenommen.
Die neuen Regelungen betreffen die Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen, Gastronomie, Einzelhandel, Freizeit- und Sportangebote und weitere Bereiche.
Eine Übersicht aller Öffnungsschritte bei Inzidenzwerten unter 100, 50 und 35 finden Sie hier: Öffnungsschritte ab 2. Juni
Auf der Website des TMASGFF finden Sie eine tagesaktuelle Liste, welcher Kreis bzw. welche Kreisfreie Stadt aktuell in welchem Inzidenzbereich liegt.
Alle Details können Sie in der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nachlesen.
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