Am 15. Dezember tritt die »Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln«. Diese gilt bis zum 10. Januar 2020.
Laut der Verordnungen gilt u.a. folgendes:
Die Details entnehmen Sie bitte der Verordung und informieren sich auf der Website des TMASGFF.
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