Verlängerung

Frist für die Einreichung eines Verlängerungsantrags im International Office der Bauhaus-Universität Weimar: |
SCHRITT 1 | Zustimmung Ihrer Bauhaus-Fakultät |
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Um Ihren Aufenthalt zu verlängern, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt zu dem:der International Counsellor:in Ihrer Bauhaus-Fakultät auf. Besprechen Sie mit ihm/ihr, ob eine Verlängerung aus Sicht der Fakultät möglich wäre. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Möglichkeit zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes, indem Sie das entsprechende Formular "Verlängerungsantrag für ERASMUS Austausche (Outgoing)" oder "Verlängerungsantrag für bilaterale Austausche (Outgoing)" aus dem Downloadcenter des International Office herunterladen und unterzeichnen lassen. Bitte lesen Sie sich die erste Seite des Antrags aufmerksam durch. |
SCHRITT 2 | Zustimmung Ihrer Gastuniversität |
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Nachdem Sie eine schriftliche Zusage zur Verlängerung von Ihrer Bauhaus-Fakultät erhalten haben, kontaktieren Sie die Kontaktperson für den Studierendenaustausch an Ihrer Gastuniversität und bitten sie/ihn ebenfalls um eine Unterschrift auf dem Verlängerungsantrag. |
SCHRITT 3 | Bestätigung des International Office der Bauhaus-Universität |
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Wenn Sie die Unterschriften Ihrer Gastuniversität und Ihrer Bauhaus-Fakultät eingeholt haben, senden Sie den Verlängerungsantrag bitte an das International Office der Bauhaus-Universität Weimar (outgoing[at]uni-weimar.de). Nach der Unterzeichnung durch uns, senden wir Ihnen den Verlängerungsantrag per E-Mail zurück. Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag als Bestätigung auch bei Ihrer Gastuniversität ein. Für ERASMUS-Studierende: Wir überprüfen automatisch, ob eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auch mit einer Verlängerung Ihres ERASMUS-Stipendiums einhergehen kann. Nach der Prüfung erhalten Sie ggf. ein neues Grant Agreement. Bitte beachten Sie auch, dass bei einer Verlängerung die Erstellung eines neuen Learning Agreements (during mobility) notwendig wird. |
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