Logo: Bauhaus-Universität Weimar
≡
  • Zum Hauptmenü
  • Zum Seitenmenü
  • Zum Brotkrumenmenü
  • zum Unterseitenmenü
  • Zum Hauptinhalt
  • Kontakte und mehr
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • DE
  • EN
Schnellzugriff
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • Studienberatung
  • BAUHAUS.JOURNAL ONLINE
  • Veranstaltungskalender
  • Universitätsbibliothek
  • Sprachenzentrum
  • Sportzentrum
  • International Office
  • Digital Studieren (E-Learning)
  • Mensa-Speiseplan
  • Notfall
  • Personensuche
  • DE
  • EN
Logo: Bauhaus-Universität Weimar Bauhaus-Universität Weimar
  • Universität
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Lehre+
    • International
      • Für Studierende: Nach Weimar+
      • Für Studierende: Ins Ausland
        • Studium im Ausland
          • Erfahrungsberichte
          • Infoveranstaltungen+
          • Partneruniversitäten+
          • Finanzierung
            • ERASMUS
              • ERASMUS Studium (Europa)-
              • ERASMUS Sonderförderung
              • ERASMUS Praktikum
              • Kurzzeitprogramme (BIPs)+
              -
            • PROMOS
            -
          • Austauschkategorien
          • Beratung
          • Bewerbung+
          • Vorbereitung Auslandsstudium+
          • Verlängerung
          • Abschluss und Anerkennung+
          -
        • Praktikum im Ausland+
        -
      • Für Internationale: In Weimar+
      • Für Lehrende+
      • Für administrative Mitarbeitende
      • Internationale Gastwissenschaftler*innen+
      • Bauhaus Spring School
      • Für Partneruniversitäten+
      • Internationalisierung der Universität+
      • Bauhaus Summer School
      • Weimar International Network+
      • Fotowettbewerb
      • Team und Kontakt+
      • Downloadcenter+
      -
    • Forschung und Kunst+
    • Transfer
    • Partner und Alumni+
    • Bauhaus100
    • Studierendenvertretung+
    • Mittelbauvertretung
    • Service+
    -
  • Architektur und Urbanistik
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung und Kunst+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • Service+
    +
  • Bauingenieurwesen
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Kunst und Gestaltung
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Studium+
    • Struktur+
    • Forschung und Kunst
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Medien
    • Aktuell+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • 25 Jahre Fakultät Medien
    • Service+
    +
  • {{link.title}}

leider nichts gefunden

WAS WAR DIE FRAGE?
  1. Universität
  2. International
  3. Für Studierende: Ins Ausland
  4. Studium im Ausland
  5. Finanzierung
  6. ERASMUS
  7. ERASMUS Studium (Europa)
  • ERASMUS für EMK Studierende
Kontakt und Infos
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • https://vimeo.com/uniweimar
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Twitter
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Facebook

ERASMUS Studium (Europa)

ERASMUS für ein Auslandsstudium in Europa (KA131)

Alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die sich erfolgreich um einen Studienplatz an einer unserer europäischen Partnerhochschule beworben haben, können ein ERASMUS-Stipendium erhalten

Einzige Voraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Förderkriterien, sowie die fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags. 

Allgemeine Rahmenbedingungen
Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte:2 Monate
Höchstförderdauer:12 Monate pro Studienzyklus
(d.h. Bachelor od. Master)
Fördervoraussetzungen
  • Studierendenstatus an der Bauhaus-Universität Weimar
  • Gastuniversität hat einen ERASMUS-Partnerschaftsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar

ERASMUS Antrag Deadlines

für Auslandsaufenthalte während des Bauhaus-WiSe:

15. Juni bis 15. Juli
über das
"Portal für Ihr Auslandsstudium"

für Auslandsaufenthalte während des Bauhaus-SoSe:01. Okt bis 30. Nov
über das 
"Portal für Ihr Auslandsstudium"

Förderumfang

Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt. Die folgenden Fördersätze dienen daher der Orientierung.

GastlandFörderung
Gruppe 1Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich*600 €/
Monat
Gruppe 2Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien540 €/
Monat
Gruppe 3Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakai, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei490 €/
Monat

* Studierende, die ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich absolvieren werden, können (nach aktuellen Stand: März 2023) trotz des Brexits ein ERASMUS Stipendium erhalten


ERASMUS Top-Ups (Stand: 15.06.2023)

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können zusätzlich beantragen:

Top-Up "Green Travel"
+ 1 Social Top-Up
ERASMUS Top-Up "Green Travel"
Top-Up
"Green Travel"
50 Euro einmalig
+ Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage
ERASMUS Social Top-Ups
Social Top-Up
"Erstakademiker*innen"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"erwerbstätige Studierende"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"Behinderung od. chronische Erkrankung"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"Studierende mit Kind(ern)"
250 Euro / Monat

Wie erfolgt die Beantragung der "Top-Ups"?

Die Beantragung von Top-Ups erfolgt im online Antragsformular für Ihr ERASMUS Stipendium. Im Formular klicken Sie dann einfach die Top-Ups (max. Green Travel + 1 Social Top-Up) an, die Sie beantragen möchten.

Wir rechnen die Top-Ups dann in die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums ein; über die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums informieren wir Sie über den Versand des "Grant Agreements" (siehe Checkliste 2).
Im Anhang des "Grant Agreements" finden Sie zu den Top-Ups eine vorausgefüllte "Ehrenwörtliche Erklärung", die Sie bitte ebenfalls im Original unterzeichnen und zusammen mit Ihrem "Grant Agreement" im International Office einreichen.


Erläuterungen zu den Top-Ups (Stand: 27.02.2023)

Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage).

1.   Top-Up für „Green Travel“

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro.
Studierende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise zur Partneruniversität benötigen (im Vergleich zur Reisezeit mit einem nicht-nachhaltigen Verkehrsmitteln wie z.B. Flugzeug), können eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen beantragen.

Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Prüfung einzureichen. 

2.   Social Top-Up für Erstakademiker:innen

Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
 

Bei zwei Elternteilen:

Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden.

Bei einem Elternteil:

Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden.

Akademischer Abschluss:

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt:
Besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern auf dieser Webseite finden, dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Abschluss Ihrer Eltern als studienäquivalent eingestuft wird, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an erasmus-mobilitaet[at]daad.de 

3.   Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.

Es gelten folgende Bedingungen: 

Tätigkeitszeitraum:

Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.


Beispiel:
Ihre Mobilität beginnt am 01. Juli 2023.
Dann müssen Sie vom 01. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 (= 6 Monate) im Rahmen der unten beschriebenen Kriterien durchgehend beschäftigt gewesen sein.

In dieser Zeit müssen Sie monatlich im Durchschnitt zwischen 450 Euro und 850 Euro Netto verdient haben, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.

Monat 1: 
Dezember 2022, 550 Euro
Monat 2: Januar 2023, 980 Euro
Monat 3: Februar 2023, 400 Euro
Monat 4: März 2023, 300 Euro
Monat 5: April 2023, 600 Euro
Monat 6: Mai 2023, 220 Euro

Gesamt: 3050 Euro (= 508,33 Euro pro Monat im aufaddierten Durchschnitt)

NETTOverdienst (mind.): mind. 450 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat)
NETTOverdienst (max.): max. 850 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat)
Weiterführung der Tätigkeit/en:

Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub.

Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden).

4.   Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
 

5.   Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.

Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten „Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.


Einzureichende Pflichtdokumente im ERASMUS Programm

Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in 2 Raten.

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung erst veranlasst wird, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen und Teilnahmen durchgeführt wurden.

Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate (70% des Stipendiums)
  1. Grant Agreement (im Original) und (falls Top-Ups beantragt wurden) unterzeichnete "Ehrenwörtliche Erklärung"
  2. Letter of Acceptance der Partneruniversität (zusammen mit dem Grant Agreement)
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Bauhaus-Universität Weimar (die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt)
Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate (30% des Stipendiums)
  1. Teilnahme am OLS Sprachtest der EU
  2. Confirmation of Arrival
  3. Learning Agreement (before mobility)
  4. ggf. Learning Agreement (during mobility bzw. changes) immer wenn sich inhaltliche Änderungen zum Learning Agreement (before mobility) ergeben
  5. Learning Agreement (after mobility) ODER Transcript of Records
  6. Confirmation of Departure
  7. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Bauhaus-Universität Weimar (die das Enddatum Ihrer Mobilität abdeckt)
  8. Teilnahme am EU Survey
  9. Persönlicher Erfahrungsbericht für das International Office der Bauhaus-Uni

Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.

  • Erfahrungsberichte
  • Infoveranstaltungen
  • Partneruniversitäten
  • Finanzierung
    • ERASMUS
      • ERASMUS Studium (Europa)
        • ERASMUS für EMK Studierende
      • ERASMUS Sonderförderung
      • ERASMUS Praktikum
      • Kurzzeitprogramme (BIPs)
    • PROMOS
  • Austauschkategorien
  • Beratung
  • Bewerbung
  • Vorbereitung Auslandsstudium
  • Verlängerung
  • Abschluss und Anerkennung

>>> zum Antragsportal


>>> ERASMUS für EMK Studierende

Quicklinks

Partneruniversitäten
Downloadcenter

Beratung

Evelyn Beyer
Koordination Auslandsstudium

Campus.Office Gebäude
Geschwister-Scholl-Straße 15

1. Stock, Raum 112
Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 62

evelyn.beyer[at]uni-weimar.de 

Beratungszeiten 
Di & Do: 10-13 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Assistenz

Einreichung Dokumente und allgemeine Anfragen:

für Studierende der Bauhaus-Universität Weimar:
outgoing[at]uni-weimar.de

für Austauschstudierende aus dem Ausland:
incoming[at]uni-weimar.de

 

  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • https://vimeo.com/uniweimar
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Twitter
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Facebook
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
  • Drucken
  • Per E-Mail versenden
  • Feedback zu dieser Seite
  • Studium

    • Studienangebote
    • Beratungsangebote
    • Kennenlernangebote
    • Studienbewerbung
    • Studienstart
    • Vorlesungsverzeichnis
    • Moodle
  • Informationen

    • Alumni
    • Beschäftigte
    • Forschende
    • Gäste
    • Lehrende
    • Notfall
    • Presse und Medien
    • Promovierende
    • Studierende
    • Unternehmen
  • Service

    • Pinnwände
    • Lagepläne
    • Sitemap
    • Medienservice
    • Datenschutzerklärung
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Impressum
  • Kontakt

    • Kontaktformular
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
© 1994-2023 Bauhaus-Universität Weimar
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3

Barrierefreiheit

Leichte Sprache

Informationen über die Bauhaus-Universität Weimar.

Kontrast-Einstellungen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht

Kontrastansicht aktiv

Kontrastansicht nicht aktiv

Darkmode für lichtsensitive Augen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz

Darkmode aktiv

Darkmode nicht aktiv

Klick- und Fokus-Feedback lesen Sie mehr über diese Einstellung

Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.

Feedback aktiv

Feedback nicht aktiv

Animationen auf der Website lesen Sie mehr über diese Einstellung

Beendet Animationen auf der Website

Animationen aktiv

Animationen nicht aktiv