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Studentische Gremienwahlen und Assistent*innenratswahl 2026

Kandidieren Sie jetzt und reichen Sie Ihren Wahlvorschlag bis zum 11. Mai 2026 ein!

Liebe Studierende und liebe Assistent*innen der Bauhaus-Universität Weimar, 

an der Bauhaus-Universität finden im Sommersemester 2026 die Wahlen zum Senat, Fakultätsrat und Beirat für Gleichstellungsfragen in der Gruppe der Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar statt. Gleichzeitig wird der Assistent*innenrat von den studentischen und wissenschaftlichen/künstlerischen Assistent*innen gewählt. 

Die Wahl wird im Zeitraum vom 3. Juni 2026 bis 7. Juni 2026 als Online-Wahl (elektronische Wahl) mit der Möglichkeit der Stimmabgabe in Form der Briefwahl durchgeführt. Briefwahlanträge sind bis zum 27. April 2026 beim Wahlamt zu stellen.

Zu besetzen sind

  • im Senat: 1 Mandat pro Fakultät
  • im Fakultätsrat: 2 Mandate pro Fakultät
  • im Beirat für Gleichstellungsfragen: 2 weibliche Mandate fakultätsunabhängig
  • im Assistent*innenrat: 3 Mandate 

Diejenigen Kandidierenden, die kein Mandat erringen, werden Nachrücker*innen. 
Das Mandat gilt für eine 1-jährige Amtszeit vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027.

Die Gremienwahlen finden organisatorisch gemeinsam mit der Assistent*innenratswahl statt.


Wichtige Termine für die Wahl:

Offenlegung des Wahlverzeichnisses und Widerspruchsmöglichkeit: 20. - 27. April
Start und Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 20. April - 11. Mai
Online-Wahl: 3. - 7. Juni

Gesamter Terminplan

1.

Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung

20. April 

2.

Offenlegung der Wahlverzeichnisse 

(mit Stichtag 20. April 2026)

20. – 27. April

3.

Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis

20. – 27. April

4.

Beginn und Ende der Anforderung von Briefwahlunterlagen

20. – 27. April

5.

Beginn der Einreichung von Wahlvorschlägen (per Online-Formular)

20. April

6.

Ende der Einreichung von Wahlvorschlägen 

11. Mai

7.

Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende*n

11. Mai 

8.

Behandlung von Widersprüchen gegen das

 Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand

12. Mai

9.

Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss

19. Mai

10.

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge 

19. Mai

11. 

Versenden der Briefwahlunterlagen 

19. Mai

12. 

Endtermin für die Briefwahldurchführung

7. Juni

13. 

Online-Wahl 

3. Juni (ab 9 Uhr) – 7. Juni (bis 23.59 Uhr)

14.

Auswertung der Wahlen, Stimmauszählung Online-Wahl und Briefwahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung

08. Juni 

15.

Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse

08. Juni

16.

Information an die Mandatsträger*innen (3 Tage Ablehnungsfrist)

08. Juni

17. 

Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse

12. Juni

18.

Konstituierende Sitzung des Gremiums

im Oktober 2026

 

Allgemeines Wahlrecht

Die Vertreter*innen der Studierenden und der Assistent*innen werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Für die Vertretung in den Gremien bilden gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz die Studierenden die Gruppe der Studierenden.
Für die Wahl zum Senat und Fakultätsrat ist der Wahlbereich die jeweilige Fakultät.
Für die Vertretung im Beirat für Gleichstellungsfragen wählen die Studierenden fakultätsunabhängig zwei weibliche Studierende. 

Für die Vertretung im Assistent*innenrat wählen gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Assistent*innen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen, drei Assistent*innen.

Wahlberechtigung

Für die Wahl der studentischen Vertreter*innen in den Gremien

Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der Gruppe der Studierenden im Wahlbereich angehört. 
Mitglieder der Universität sind die an der Universität immatrikulierten Studierenden.
Wahlbereich ist die dem Studierenden zugeordnete Fakultät.

Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Der Stichtag wird auf den 20. April 2026 festsetzt.
Sind Studierende Mitglieder mehrerer Fakultäten, üben sie ihr Wahlrecht in der gemäß Wahlverzeichnis zugeordneten Fakultät aus. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung des Wahlverzeichnisses durch den*die Betroffene*n beim Wahlamt beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Wer nach dem letzten Tag der Offenlegung des Wahlverzeichnisses aus der Universität ausscheidet, verliert mit der Mitgliedschaft sein Wahlrecht. 

Zum Beirat für Gleichstellungsfragen sind nur weibliche Studierende wählbar.

Für die Wahl des Assistent*innenrats

Aktiv wahlberechtigt sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die am Wahltag als Assistent*innen beschäftigt sind und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.
Wählbar sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als Assistent*innen an der Bauhaus-Universität Weimar beschäftigt sind.
Assistent*innen sind die studentischen und wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität erbringen und Studierende in Tutorien unterstützen. 
Das Wahlverzeichnis der Assistent*innen wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Assistent*innen können jederzeit während der Vorbereitung der Wahlen das Wahlverzeichnis einsehen.

Gleichstellungsauftrag

Der Wahlvorstand fordert die Wahlberechtigten nachdrücklich auf, Frauen für die Vertretung in den Gremien vorzuschlagen, damit der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien dem Frauenanteil in den Wahlbereichen entspricht.

Wahlverzeichnis und Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis

Die Wahlverzeichnisse sind vom 20. April bis 27. April 2026 im Wahlamt während der Bürozeiten einsehbar. Bitte melden Sie sich vorher an unter wahlamt@uni-weimar.de. 
Alternativ kann die Auskunft, ob Sie in der korrekten Fakultät eingetragen sind, auch telefonisch erfolgen unter

  • +49 (0)3643/ 58 1204 (Leiterin Wahlamt)
  • +49 (0)3643/ 58 1211 oder 1215 (Büro des Kanzlers). 

Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, legen Sie  “Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis” beim Wahlamt ein.
Das Wahlverzeichnis ist nur bis zum 27. April 2026 korrigierbar und wird danach geschlossen. 

Wahlprinzipien

Die Wahlen werden als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig. 
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los. 
Alle gewählten Kandidierenden, die kein Mandat erringen, sind Nachrücker*in. 

Alle Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine*n Kandidierende*n  ist zulässig.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlamt ist der 11. Mai 2026.

Jede*jeder Wahlberechtigte kann sich selbst als Kandidat*in vorschlagen oder von einem*einer Studierenden der eigenen Fakultät vorschlagen lassen, sofern diese im Wahlverzeichnis aufgeführt sind. 
Zum Beirat für Gleichstellungsfragen können sich nur weibliche Kandidierende zur Wahl stellen. 
Wahlvorschläge von Assistent*innen sind gültig, wenn der*die Kandidierende zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages als Assistent*in an der Universität beschäftigt ist. 

Das Einreichen von Wahlvorschlägen hat unter Nutzung des bereitgestellten Formulars zu erfolgen. 

  • Wahlvorschlag für ein universitäres Gremium  (Senat, Fakultätsrat, Beirat für Gleichstellung, Assistent*innenrat)

Der Wahlvorschlag muss Name, Vorname und Fakultät der*des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der*des Vorgeschlagenen enthalten. 

Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der*des Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung des*der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die*der Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie*er die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der*des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.

Jede*r vorgeschlagene Kandidierende kann seinen*ihren Wahlvorschlag durch Erklärung (E-Mail) gegenüber dem Wahlamt wieder zurückziehen. 
Fristende: 11. Mai 2026

Nach Absenden des Wahlvorschlages erhalten der*die Vorschlagende und der*die Vorgeschlagene eine Bestätigungs-E-Mail, dass der Wahlvorschlag eingereicht wurde. 

Persönliche Vorstellung der Kandiderenden durch einen Steckbrief

Persönliche Vorstellung der Kandiderenden durch einen Steckbrief

Mit Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand wird den Kandidierenden die Möglichkeit gegeben, sich den Wahlberechtigten durch Anfertigung eines Steckbriefes persönlich vorzustellen. 

Der Steckbrief wird anschließend vom Wahlamt freigeschaltet. Sobald der Steckbrief geändert wird, ist eine erneute Freigabe des Steckbriefes durch das Wahlamt erforderlich. Die Änderung von Steckbriefen ist nur bis zum 1. Juni 2026 möglich. Die Anfertigung der Steckbriefe ist freiwillig und in Deutsch, optional in Englisch, zu verfassen. Es ist auf die gestellten Fragen einzugehen.

Falls kein Steckbrief angelegt wird, erstellt das Wahlamt einen Steckbrief für diese Kandidierenden mit folgenden Mindestangaben: Gremium, Vor- und Nachname, Wahlgruppe, Wahlbereich.

Hinweis: Die Steckbriefe sind mit Uni-Login unter "Steckbriefe der Kandidierenden" einsehbar.

Wahldurchführung und Stimmabgabe

Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Online-Stimmabgabe beginnt am 3. Juni 2026 um 9 Uhr und endet am 7. Juni 2026 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Der*die Wahlberechtigte muss sich mit seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem der*die Wahlberechtigte mit ihren*seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.

Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 27. April 2026 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de). Das Wahlamt versendet die Wahlunterlagen an die von den Wahlberechtigten gegenüber der Universität angegebene inländische Adresse. Sollen die Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse versandt werden, muss diese dem Wahlamt ebenfalls bis 27. April 2026 (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de) mitgeteilt werden. Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt. 
Wahlberechtigte, denen die Wahlunterlagen zugesandt wurden und die durch schriftlichen Antrag glaubhaft versichern, keine bzw. falsche oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten zu haben, erhalten gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild Ersatzwahlunterlagen bis zur Beendigung der Wahl beim Wahlamt bei vorheriger Anmeldung innerhalb der Bürozeiten. Mit der Ausstellung verlieren die ursprünglich ausgestellten Wahlunterlagen ihre Gültigkeit. Verlorene Ersatzunterlagen werden nicht ersetzt. Amtliche Ausweise sind Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Eine erneute Zusendung von Wahlunterlagen an diesen Personenkreis erfolgt grundsätzlich nicht. 
Wahlberechtigten werden als Wahlunterlagen übergeben oder übersandt:

  1. den für den Wahlbereich maßgebenden Stimmzettel,
  2. ein Stimmzettelumschlag,
  3. die Erklärung zur Stimmabgabe durch Briefwahl,
  4. der an das Wahlamt adressierte Wahlbriefumschlag.

Wahlberechtigte können ihre Stimme dadurch abgeben, dass sie die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und dem Wahlamt zuleiten. Der Wahlbrief muss bis zum 07. Juni 2026 im Postfach der Universität vorliegen. Wahlbriefe können auch durch Dienstpost übersandt werden.
Wahlberechtigte kennzeichnen persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, legen ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen durch Zukleben. Sie unterzeichnen die Erklärung zur Stimmabgabe. Anschließend legen sie jeweils die unterzeichnete Erklärung sowie den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag in den an das Wahlamt adressierten Wahlbriefumschlag, verschließen diesen durch Zukleben und geben ihn zur Post.

Kontakt

Wahlamt Bauhaus-Universität Weimar

Ass. iur. Elke Döhler
Wirtschaftsjuristin (VWA)
Leiterin Wahlamt

Belvederer Allee 6
99425 Weimar
Tel: 03643 581204
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de

Sandra Meier und Beate Blumenstein
Teamassistenz Wahlamt
Tel: 03643 581215 und 581211
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de
            kanzler[at]uni-weimar.de

Wahlverzeichnis prüfen

Einsichtnahme im Wahlamt bis 27. April zu den Bürozeiten mit vorheriger Anmeldung unter wahlamt[at]uni-weimar.de oder telefonische Auskunft.
Bitte prüfen Sie eventuelle Nicht- oder Falscheintragungen und reichen Sie  
»Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis beim Wahlamt bis 27. April ein.

Kandidatur vorschlagen

Für Ihre eigene Kandidatur oder einen Wahlvorschlag für eine*n andere*n Kandidierende*n nutzen Sie bitte
das Formular.

» Wahlvorschlag universitäres Gremium
Frist: 11. Mai

Beschlüsse

Wahlbekanntmachung Gremienwahlen
Wahlbekanntmachung Assistent*innenratswahl
Beschlüsse vom 24. März 2026
Beschlüsse vom 12. Mai 2026
Beschlüsse vom 8. Juni 2026

Wahlvorstandssitzungen

24. März 2026 | 11.30 Uhr | Belvederer Allee 6 R003
12. Mai 2026 | 11.30 Uhr | Coudraystraße 7, R416
08. June 2026 | 11.30 Uhr | Belvederer Allee 6 R003
Die Beratungen sind universitätsöffentlich.

Formulare

» Wahlvorschlag universitäres Gremium
» Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis

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