Die amtlichen Wahlergebnisse der Ergänzungswahlen für Nachrücker*innenpositionen zum
- Fakultätsrat in der Gruppe der Hochschullehrer
- Fakultätsrat in der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Senat in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
finden Sie hier.
Mit Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses am 15.09.2025 ist innerhalb von 2 Wochen die Anfechtung der Wahl möglich. Der Antrag auf Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens ist schriftlich beim Wahlamt einzureichen.
Die vollständige Sitzverteilung der Mandatsträger*innen und Nachrücker*innen für die Amtszeit ab Oktober 2025 zum
- Fakultätsrat in der Gruppe der Hochschullehrer
- Fakultätsrat in der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Senat in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
finden Sie hier.
Die Online-Wahl startet am 9. September 2025 ab 9 Uhr und endet am 11. September 2025 um 23.59 Uhr.
Diese Kandidatinnen und Kandidaten wurden vom Wahlvorstand am 05.09.2025 zugelassen.
Sehr geehrte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeit der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften,
an Ihrer Fakultät finden für Nachrücker*innenpositionen Ergänzungswahlen zum
- Fakultätsrat in die Gruppe der Hochschullehrer,
- Fakultätsrat in der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,
- Senat in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
für die Amtszeit ab 1. Oktober 2025 statt.
Die Ergänzungswahlen werden als Online-Wahl (elektronische Wahl) durchgeführt.
Die Online-Wahl findet im Zeitraum 9. - 11. September 2025 statt.
Offenlegung des Wahlverzeichnisses/Widerspruchsmöglichkeit: 28. August - 3. September
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 3. September
Online-Wahl: 9. -11. September
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 28.08. |
2. | Offenlegung der Wahlverzeichnisse (mit Stichtag 28.08.2025) | 28.08. – 03.09. |
3. | Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis | 28.08. – 03.09. |
4. | Beginn und Ende der Einreichung von Wahlvorschlägen | 28.08. – 03.09. |
5. | Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende | 03.09. |
6. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 05.09. |
7. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 08.09. |
8. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | 08.09. |
9. | Online-Wahl | 09.09. (ab 9 Uhr) – 11.09. (bis 23.59 Uhr) |
10. | Auswertung der Wahlen, Stimmauszählung Online-Wahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung | 12.09. |
11. | Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse | 12.09. |
12. | Information an die Mandatsträger*innen (1 Tag Ablehnungsfrist) | 12.09. |
13. | Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 15.09. |
17. | Konstituierende Sitzung des Gremiums | im Oktober 2025 |
Die Vertreter*innen der Mitgliedergruppen in den Gremien werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Für die Vertretung in den Gremien bilden gemäß § 21 Abs. 2 ThürHG
1. die Professor*innen und Juniorprofessor*innen die Gruppe der Hochschullehrer.
Zur Gruppe der Hochschullehrer gehören auch die bereits berufenen und bis zu ihrer Einstellung mit der Vertretung ihrer künftigen Professorenstelle beauftragten Personen sowie die Seniorprofessor*innen.
2. die Studierenden die Gruppe der Studierenden.
3. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Lehrbeauftragten die Gruppe der akademischen Mitarbeiter.
4. die Mitarbeiter*innen im technischen und Verwaltungsdienst einschließlich der volljährigen Auszubildenden die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MA in TuV).
Für die Wahl zum Senat und Fakultätsrat ist der Wahlbereich die jeweilige Fakultät.
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der jeweiligen Mitgliedergruppe im jeweiligen Wahlbereich angehört.
Mitglieder der Universität sind die an der Universität nicht nur vorübergehend oder gastweise, hauptberuflich Tätigen und die immatrikulierten Studierenden. Als hauptberuflich gilt die Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der tariflich oder dienstrechtlich vorgesehenen Arbeitszeit umfasst.
Wahlbereiche werden aus den Wahlberechtigten jeder Mitgliedergruppe nach ihrer Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. dem Gewährleistungsbereich gebildet.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Einstellung, Anstellung, Ernennung, Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Der Stichtag wird auf den 28. August 2025 festsetzt.
Soweit die Arbeitspflichten ruhen, ruht auch das aktive und passive Wahlrecht.
Wer aus der Universität ausscheidet, verliert mit der Mitgliedschaft sein Wahlrecht.
Kein Mitglied der Universität ist in mehr als einer Gruppe oder mehr als einer Fakultät bzw. dem Gewährleistungsbereich wahlberechtigt.
Die Gruppenmitglieder sind in der Fakultät oder dem Wahlbereich wahlberechtigt, in der oder in dem sie überwiegend tätig sind. Ist eine überwiegende Tätigkeit nicht feststellbar, erfolgt die Zuordnung durch das Wahlamt. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung der Wahlverzeichnisse am 03. September 2025 durch den*die Betroffene*n beim Wahlamt beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Die Wahlverzeichnisse sind bis 03. September 2025 im Wahlamt während der Bürozeiten einsehbar. Bitte vorher beim Wahlamt anmelden. Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, legen Sie Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis beim Wahlamt ein.
Die Wahlen werden als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig.
Bei der Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los.
Jede*r Wahlberechtigte hat in ihrer*seiner Gruppe für das entsprechende Gremium eine Stimme.
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 03. September 2025.
Jede*r Wahlberechtigte kann sich selbst als Kandidat*in vorschlagen oder aus der eigenen Gruppe und dem eigenen Wahlbereich vorschlagen lassen, sofern diese im Wahlverzeichnis aufgeführt sind.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen hat unter Nutzung des bereitgestellten Online-Formulars zu erfolgen.
Der Wahlvorschlag muss Titel, Name, Vorname und Fakultät der*des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der*des Vorgeschlagenen enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der*des Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung des*der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die*der Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie*er die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der*des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.
Wahlvorschläge für ein universitäres Gremium gehen dem Wahlamt zu. Jede*r vorgeschlagene Kandidierende kann seinen*ihren Wahlvorschlag durch eine Erklärung (E-Mail) gegenüber dem Wahlamt bis zum 03. September 2025 zurückziehen.
Nach Absenden des Wahlvorschlages erhalten der*die Vorschlagende und der*die Vorgeschlagene eine Bestätigungs-E-Mail, dass der Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Mit Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand wird den Kandidierenden die Möglichkeit gegeben, sich den Wahlberechtigten durch Anfertigung eines Steckbriefes persönlich vorzustellen.
Der Steckbrief wird anschließend vom Wahlamt freigeschaltet. Sobald der Steckbrief geändert wird, ist eine erneute Freigabe des Steckbriefes durch das Wahlamt erforderlich. Die Änderung von Steckbriefen ist nur bis zum 08. September 2025 möglich. Die Anfertigung der Steckbriefe ist freiwillig und in Deutsch, optional in Englisch, zu verfassen. Es ist auf die gestellten Fragen einzugehen.
Falls kein Steckbrief angelegt wird, erstellt das Wahlamt einen Steckbrief für diese Kandidierenden mit folgenden Mindestangaben: Gremium, Vor- und Nachname, Wahlgruppe und Wahlbereich.
Die Steckbriefe sind mit Uni-Login unter "Steckbriefe der Kandidierenden" einsehbar.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.
Die Online-Stimmabgabe beginnt am 09. September 2025 um 9 Uhr und endet am 11. September 2025 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Die*der Wahlberechtigte muss sich mit ihrem*seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem die*der Wahlberechtigte mit ihren*seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv