Logo: Bauhaus-Universität Weimar
≡
  • Zum Hauptmenü
  • Zum Seitenmenü
  • Zum Brotkrumenmenü
  • zum Unterseitenmenü
  • Zum Hauptinhalt
  • Kontakte und mehr
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • DE
  • EN
Schnellzugriff
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • Studienberatung
  • BAUHAUS.JOURNAL ONLINE
  • Veranstaltungskalender
  • Universitätsbibliothek
  • Sprachenzentrum
  • Sportzentrum
  • International Office
  • Digital Studieren (E-Learning)
  • Mensa-Speiseplan
  • Notfall
  • Personensuche
  • DE
  • EN
Logo: Bauhaus-Universität Weimar Bauhaus-Universität Weimar
  • Universität
    • Aktuell
      • Bauhaus.Journal Online
      • Medien, News und Kommunikation+
      • Social Media
      • Podcasts+
      • Veranstaltungskalender+
      • Pinnwände+
      • Weltoffenes Thüringen+
      • Ukraine-Hilfe der Universität+
      • Sauberer Campus: Mehr Respekt
      • Energiesparen an der Universität+
      • Bauhaus.Module
      • Semestertermine
      • Ausschreibungen und Wettbewerbe
      • Wahlen an der Universität
        • Ergänzungswahlen BuU 2025
        -
      • Stellenausschreibungen+
      • Messeauftritte
      -
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Lehre+
    • International+
    • Forschung und Kunst+
    • Transfer+
    • Partner und Alumni+
    • Bauhaus100
    • Studierendenvertretung+
    • Promovierendenrat
    • Mittelbauvertretung
    • Service+
    -
  • Architektur und Urbanistik
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung und Kunst+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • Service+
    +
  • Bau und Umwelt
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Kunst und Gestaltung
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Studium+
    • Struktur+
    • Forschung und Kunst
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Medien
    • Aktuell+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • 25 Jahre Fakultät Medien
    • Service+
    +

leider nichts gefunden

WAS WAR DIE FRAGE?
  1. Universität
  2. Aktuell
  3. Wahlen an der Universität
  4. Ergänzungswahlen BuU 2025
Kontakt und Infos
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf LinkedIn
  • Offizieller Vimeo-Kanal der Bauhaus-Univertität Weimar

Ergänzungswahlen an der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Wahlergebnisse

Die amtlichen Wahlergebnisse der Ergänzungswahlen für Nachrücker*innenpositionen zum
- Fakultätsrat in der Gruppe der Hochschullehrer
- Fakultätsrat in der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Senat in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
finden Sie hier. 

Mit Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses am 15.09.2025 ist innerhalb von 2 Wochen die Anfechtung der Wahl möglich. Der Antrag auf Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens ist schriftlich beim Wahlamt einzureichen.

Die vollständige Sitzverteilung der Mandatsträger*innen und Nachrücker*innen für die Amtszeit ab Oktober 2025 zum 
- Fakultätsrat in der Gruppe der Hochschullehrer
- Fakultätsrat in der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Senat in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
finden Sie hier.

Wählen Sie jetzt!

Die Online-Wahl startet am 9. September 2025 ab 9 Uhr und endet am 11. September 2025 um 23.59 Uhr.

Kandidatinnen und Kandidaten

Diese Kandidatinnen und Kandidaten wurden vom Wahlvorstand am 05.09.2025 zugelassen.

Kandidieren Sie jetzt als Nachrücker*in und reichen Sie Ihren Wahlvorschlag bis zum 3. September 2025 ein!

Sehr geehrte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeit der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, 

an Ihrer Fakultät finden für Nachrücker*innenpositionen Ergänzungswahlen zum
- Fakultätsrat in die Gruppe der Hochschullehrer,
- Fakultätsrat in der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,
- Senat in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter

für die Amtszeit ab 1. Oktober 2025 statt.

Die Ergänzungswahlen werden als Online-Wahl (elektronische Wahl) durchgeführt. 
Die Online-Wahl findet im Zeitraum 9. - 11. September 2025 statt.


Wichtige Termine für die Wahl:

Offenlegung des Wahlverzeichnisses/Widerspruchsmöglichkeit: 28. August - 3. September
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 3. September
Online-Wahl: 9. -11. September

Gesamter Terminplan

1.

Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung

28.08.

2.

Offenlegung der Wahlverzeichnisse (mit Stichtag 28.08.2025)

28.08. – 03.09.

3.

Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis

28.08. – 03.09.

4.

Beginn und Ende der Einreichung von Wahlvorschlägen

28.08. – 03.09.

5.

Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende

03.09.

6.

Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand

05.09.

7.

Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss

08.09.

8.

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

08.09.

9.

Online-Wahl

09.09. (ab 9 Uhr) – 11.09. (bis 23.59 Uhr)

10.

Auswertung der Wahlen, Stimmauszählung Online-Wahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung

12.09.

11.

Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse

12.09.

12.

Information an die Mandatsträger*innen (1 Tag Ablehnungsfrist)

12.09. 

13.

Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse

15.09.

17.

Konstituierende Sitzung des Gremiums

im Oktober 2025

Allgemeines Wahlrecht

Die Vertreter*innen der Mitgliedergruppen in den Gremien werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 

Für die Vertretung in den Gremien bilden gemäß § 21 Abs. 2 ThürHG
1. die Professor*innen und Juniorprofessor*innen die Gruppe der Hochschullehrer.
Zur Gruppe der Hochschullehrer gehören auch die bereits berufenen und bis zu ihrer Einstellung mit der Vertretung ihrer künftigen Professorenstelle beauftragten Personen sowie die Seniorprofessor*innen.
2. die Studierenden die Gruppe der Studierenden.
3. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Lehrbeauftragten die Gruppe der akademischen Mitarbeiter.
4. die Mitarbeiter*innen im technischen und Verwaltungsdienst einschließlich der volljährigen Auszubildenden die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MA in TuV).

Für die Wahl zum Senat und Fakultätsrat ist der Wahlbereich die jeweilige Fakultät. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der jeweiligen Mitgliedergruppe im jeweiligen Wahlbereich angehört.

Mitglieder der Universität sind die an der Universität nicht nur vorübergehend oder gastweise, hauptberuflich Tätigen und die immatrikulierten Studierenden. Als hauptberuflich gilt die Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der tariflich oder dienstrechtlich vorgesehenen Arbeitszeit umfasst.
Wahlbereiche werden aus den Wahlberechtigten jeder Mitgliedergruppe nach ihrer Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. dem Gewährleistungsbereich gebildet. 

Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Einstellung, Anstellung, Ernennung, Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Der Stichtag wird auf den 28. August 2025 festsetzt.
Soweit die Arbeitspflichten ruhen, ruht auch das aktive und passive Wahlrecht.
Wer aus der Universität ausscheidet, verliert mit der Mitgliedschaft sein Wahlrecht. 
Kein Mitglied der Universität ist in mehr als einer Gruppe oder mehr als einer Fakultät bzw. dem Gewährleistungsbereich wahlberechtigt.
Die Gruppenmitglieder sind in der Fakultät oder dem Wahlbereich wahlberechtigt, in der oder in dem sie überwiegend tätig sind. Ist eine überwiegende Tätigkeit nicht feststellbar, erfolgt die Zuordnung durch das Wahlamt. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung der Wahlverzeichnisse am 03. September 2025 durch den*die Betroffene*n beim Wahlamt beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.

Wahlverzeichnis und Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis

Die Wahlverzeichnisse sind bis 03. September 2025 im Wahlamt während der Bürozeiten einsehbar. Bitte vorher beim Wahlamt anmelden. Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, legen Sie Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis beim Wahlamt ein.

Wahlprinzipien

Die Wahlen werden als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig.
Bei der Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los. 

Jede*r Wahlberechtigte hat in ihrer*seiner Gruppe für das entsprechende Gremium eine Stimme.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 03. September 2025.

Jede*r Wahlberechtigte kann sich selbst als Kandidat*in vorschlagen oder aus der eigenen Gruppe und dem eigenen Wahlbereich vorschlagen lassen, sofern diese im Wahlverzeichnis aufgeführt sind. 

Das Einreichen von Wahlvorschlägen hat unter Nutzung des bereitgestellten Online-Formulars zu erfolgen. 

  • Wahlvorschlag

Der Wahlvorschlag muss Titel, Name, Vorname und Fakultät der*des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der*des Vorgeschlagenen enthalten.

Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der*des Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung des*der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die*der Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie*er die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der*des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.

Wahlvorschläge für ein universitäres Gremium gehen dem Wahlamt zu. Jede*r vorgeschlagene Kandidierende kann seinen*ihren Wahlvorschlag durch eine Erklärung (E-Mail) gegenüber dem Wahlamt bis zum 03. September 2025 zurückziehen.

Nach Absenden des Wahlvorschlages erhalten der*die Vorschlagende und der*die Vorgeschlagene eine Bestätigungs-E-Mail, dass der Wahlvorschlag eingereicht wurde. 

Persönliche Vorstellung der Kandiderenden durch einen Steckbrief

Mit Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand wird den Kandidierenden die Möglichkeit gegeben, sich den Wahlberechtigten durch Anfertigung eines Steckbriefes persönlich vorzustellen. 

Der Steckbrief wird anschließend vom Wahlamt freigeschaltet. Sobald der Steckbrief geändert wird, ist eine erneute Freigabe des Steckbriefes durch das Wahlamt erforderlich. Die Änderung von Steckbriefen ist nur bis zum 08. September 2025 möglich. Die Anfertigung der Steckbriefe ist freiwillig und in Deutsch, optional in Englisch, zu verfassen. Es ist auf die gestellten Fragen einzugehen.

Falls kein Steckbrief angelegt wird, erstellt das Wahlamt einen Steckbrief für diese Kandidierenden mit folgenden Mindestangaben: Gremium, Vor- und Nachname, Wahlgruppe und Wahlbereich.

Die Steckbriefe sind mit Uni-Login unter "Steckbriefe der Kandidierenden" einsehbar.

Wahldurchführung und Stimmabgabe

Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.

Die Online-Stimmabgabe beginnt am 09. September 2025 um 9 Uhr und endet am 11. September 2025 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Die*der Wahlberechtigte muss sich mit ihrem*seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem die*der Wahlberechtigte mit ihren*seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.

Kontakt

Wahlamt Bauhaus-Universität Weimar

Ass. iur. Elke Döhler
Wirtschaftsjuristin (VWA)
Leiterin Wahlamt

Belvederer Allee 6
99425 Weimar
Tel: 03643 581204
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de

Sandra Meier und Beate Blumenstein
Teamassistenz Wahlamt
Tel: 03643 581215 und 581211
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de
            kanzler[at]uni-weimar.de

Wahlergebnis

Gewählte Nachrücker*innen 

vorläufiges Wahlergebnis
amtliches Wahlergebnis
Wahldokumentation und Statistik

Wahlvorstandssitzungen

28.08.2025 | 13.30 Uhr | Belvederer Allee 6 R003
05.09.2025 | 10 Uhr | Belvederer Allee 6 R003
12.09.2025 | 10.30 Uhr | Belvederer Allee 6 R003
Die Beratungen sind universitätsöffentlich.

Beschlüsse

Wahlbekanntmachung
Beschlüsse vom 28.08.2025
Beschlüsse vom 05.09.2025
Beschlüsse vom 12.09.2025

  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf LinkedIn
  • Offizieller Vimeo-Kanal der Bauhaus-Univertität Weimar
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
  • Drucken
  • Per E-Mail versenden
  • Feedback zu dieser Seite
  • Studium

    • Studienangebote
    • Beratungsangebote
    • Kennenlernangebote
    • Studienbewerbung
    • Studienstart
    • Vorlesungsverzeichnis
    • Moodle
  • Informationen

    • Alumni
    • Beschäftigte
    • Forschende
    • Gäste
    • Lehrende
    • Notfall
    • Presse und Medien
    • Promovierende
    • Studierende
    • Unternehmen
  • Service

    • Pinnwände
    • Lagepläne
    • Sitemap
    • Medienservice
    • Datenschutzerklärung
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Impressum
  • Kontakt

    • Kontaktformular
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
© 1994-2025 Bauhaus-Universität Weimar
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3

Barrierefreiheit

Leichte Sprache

Informationen über die Bauhaus-Universität Weimar.

Kontrast-Einstellungen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht

Kontrastansicht aktiv

Kontrastansicht nicht aktiv

Darkmode für lichtsensitive Augen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz

Darkmode aktiv

Darkmode nicht aktiv

Klick- und Fokus-Feedback lesen Sie mehr über diese Einstellung

Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.

Feedback aktiv

Feedback nicht aktiv

Animationen auf der Website lesen Sie mehr über diese Einstellung

Beendet Animationen auf der Website

Animationen aktiv

Animationen nicht aktiv