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Erstellt: 09. Juni 2020

Medieninformation des TMWWDG: Thüringer Sozialdarlehen für Studierende wird hälftig in Zuschuss umgewandelt

»Viele Studierende haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs und damit eine wichtige Finanzierungsquelle für ihren Lebensunterhalt verloren«, sagte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Eine ganze Reihe von ihnen könne dadurch unverschuldet in Not geraten. »In dieser Situation lassen wir die Studierenden nicht allein. Mit der ›Corona-Finanzhilfe‹ können sie diese schwierige Phase finanziell besser überbrücken und haben damit den Kopf weiterhin für das Studium frei.« Die Umwandlung des bisherigen reinen Darlehens in einen hälftigen Zuschuss bedeute nicht nur eine zusätzliche spürbare Entlastung der Studierenden, sondern auch eine Gleichstellung mit den BAföG-Regularien. Nach der aktuellen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) sind bundesweit über zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig, 60 Prozent davon finanzieren aus diesen Einnahmen ganz oder teilweise ihre Lebenshaltungskosten.

Thüringer Wissenschaftsministerium, Thüringer Hochschulen und das Thüringer Studierendenwerk hatten sich bereits zu Beginn der Corona-Pandemie auf ein Unterstützungspaket für Studierende verständigt. Dafür stellten die Hochschulen dem Studierendenwerk Thüringen insgesamt 500.000 Euro aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Das Studierendenwerk vergab daraus im Rahmen der »Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen« auf Antrag zinslose »Sozialdarlehen«. Nach deren Rückzahlung sollen die bereitgestellten Mittel vereinbarungsgemäß wieder an die Hochschulen zurückfließen. Mit der nunmehr geplanten Unterstützung durch das Land wird das Studierendenwerk die Darlehensschuld zu 50 Prozent übernehmen und bekommt diese Summe dann vom Land erstattet. 

Bislang sind insgesamt rund 150 Sozialdarlehen im Umfang von 120.000 Euro ausgereicht worden. Rechtliche Grundlage für diese Form der Hilfeleistung ist das Thüringer Hochschulgesetz, demzufolge die Hochschulen gemeinsam mit dem Studierendenwerk Thüringen an der sozialen Förderung der Studierenden mitwirken (§ 5 Abs. 7 ThürHG). Zur sozialen Förderung gehört auch, dass bedürftige Studierende eine Unterstützung erhalten können, um ihren Lebensunterhalt, insbesondere die Kosten für Miete, Nahrungsmittel und Verbrauchsgüter, vorübergehend zu sichern. Das Studierendenwerk übernimmt in Amtshilfe für die Hochschulen die Ausgabe und Verwaltung dieser Mittel.

Hinweis zur Antragstellung: Anträge auf das Sozialdarlehen können weiterhin mit einer Anfrage an asb[at]stw-thueringen.de gestellt werden. In dem formlosen Antrag sollte die bestehende Notsituation dargestellt und bspw. mit einer Kündigung des bisherigen Arbeitgebers oder einem Nachweis zum Bezug von Kurzarbeitergeld untersetzt werden. Alle weiteren Kriterien kann man unter https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/haertefalldarlehen/haertfalldarlehen.html nachlesen. Die Anträge werden mit den zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendenwerks, die sich per e-mail bei den Antragstellern melden, konkretisiert und abgestimmt.

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