Sicherheitsaudit

Sicherheitsaudit für Straßen

Das Sicherheitsaudit für Straßen ist ein formalisiertes Verfahren zur Beurteilung  der Sicherheitsbelange eines Straßenentwurfs in allen  Arbeitsschritten vom Entwurf über den Bau bis zur fertigen Straße. Die Durchführung von Sicherheitsaudits wird durch die „Richtlinienfür das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS 2019) geregelt. Diese sollten bei allen Planungen und Entwürfen an Bundesfernstraßen als Grundlage für die Abnahme der einzelnen Leistungsphasen bzw. zur Qualitätssicherung der eigenen Planung angewendet werden. Das Sicherheitsaudit spielt somit eine wesentliche Rolle im beruflichen Tätigkeitsfeld der Straßenplanung und des Straßenentwurfs.

Für die Durchführung von Sicherheitsaudits sind neben persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Verkehrssicherheit spezielle Zusatzqualifikationen notwendig, die im Rahmen von Lehrgängen vermittelt und geübt werden. Unter Federführung der damaligen Professur Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (jetzt: Verkehrssystemplanung) der Bauhaus-Universität Weimar und unter Mitwirkung von u. a. dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) wurde ein spezielles Lehrgangsprogramm entwickelt. Auf dieser Basis wurden im Jahr 2002 erstmals in Deutschland Auditoren für Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten ausgebildet.

Auditpartnerschaft der Hochschullehrer (AdH)

Um einen dauerhaft qualitativ hochwertigen und einheitlichen Ausbildungsstandard für Auditoren in Deutschland zu gewährleisten, wurde im gleichen Zeitraum die Initiative zur Gründung der Auditpartnerschaft der Hochschullehrer (AdH) ergriffen. Diese hat sich zum Ziel  gesetzt, in Abstimmung mit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Qualifizierungsmaßnahmen zu Sicherheitsauditoren in Form von  Lehrgängen zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln und für die Praxis anzubieten. Die AdH fühlt sich dem sich selbst gestellten und ebenso von der  Fachwelt erwarteten und geforderten Qualitätsanspruch bei der  Qualifizierung zu Auditoren verpflichtet. Ziel ist es, mit der Ausbildung von Sicherheitsauditoren einen maßgeblichen Beitrag zur Qualitätssicherung von Planungsleistungen und damit letztendlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.

Zahlreiche weitere Lehrgänge wurden seitdem von der Professur Verkehrssystemplanung der Bauhaus-Universität Weimar in Zusammenarbeit mit weiteren Mitgliedern der AdH durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde auf Basis des o. g. Lehrgangsprogramms das „Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen“ (MAZS 2009) vom FGSV-Arbeitsausschuss 2.7 erarbeitet. Dieses wird aktuell unter der Leitung der Professur Verkehrssystemplanung überarbeitet. Die von der Professur aktuell angebotenen Lehrgänge entsprechen den Anforderungen dieses Merkblatts.