Datenschutzhinweise Verkehrsbeobachtungen

Projektbeschreibung

Herzlich willkommen,

Sie haben eine unserer Kameras entdeckt und wundern sich vermutlich was wir damit machen.

Diese Kameras sind Teil des Projekts "European Zebra", einer Dissertation, welche derzeit an der Bauhaus-Universität Weimar durchgeführt wird.

Worum gehts bei "European Zebra"? Zebrastreifen existieren europaweit, aber die bauliche Ausgestaltung und die Verkehrssicherheit variieren sehr zwischen den Ländern. Wir wollen gerne herausfinden, ob auch das Verkehrsverhalten unterschiedlich ist. Daher führen wir in verschiedenen europäischen Städten Verkehrsbeobachtungen an Zebrastreifen durch und werten die entstandenen Videos dann unter verschiedenen Aspekten aus.

Was passiert mit meinen Daten?

Das lesen Sie im unteren Teil.

Ich will mehr erfahren - an wen kann ich mich wenden?

Mehr Informationen erhalten Sie bei Julius Uhlmann (julius.uhlmann[at]uni-weimar.de | +49 3643 58 44 57), auf www.europeanzebra.eu oder auf Instagram unter @european.zebra

Datenschutzhinweise

Nachfolgend finden Sie Datenschutzhinweise zu unseren Verkehrsbeobachtungen an Fußgängerüberwegen:

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bauhaus-Universität Weimar
Präsident*in der Bauhaus-Universität Weimar
Geschwister-Scholl-Straße 8, 99423 Weimar, Deutschland
Tel.: +49 3643/58 1110 E-Mail: praesident[at]uni-weimar.de

Innerorganisatorisch für das Verfahren Verantwortlicher

Bauhaus-Universität Weimar Professur Verkehrssystemplanung
Prof. Uwe Plank-Wiedenbeck
Marienstr. 13D, 99423 Weimar, Deutschland
Tel.: +49 3643/58 4472 E-Mail: uwe.plank-wiedenbeck[at]uni-weimar.de

Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte
Magdalene Becker
Belvederer Allee 6, 99423 Weimar
Tel.: +49 3643/58 1222 E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Videobeobachtungen von Fußgängerüberwegen zu Forschungszwecken

Zwecke, zu deren Erfüllung die Daten verarbeitet werden

The goal of the European Zebra study is to observe, analyse and compare the behaviour of pedestrians and motorists and unsignalized marked pedestrian crossings in different European countries. To do so, video recordings of a selected set of pedestrian crossings in Germany, Poland and Latvia will be conducted. The observed pedestrian crossings are selected to be comparable with each other in points of infrastructure and traffic intensities. The recorded video is manually analysed regarding various parameters (yield rate, non-rule-obedient behaviour, wait times) and statistical analyses are performed to check for correlations between the observed behaviour and different variables (infrastructure, time/date, country). The research hypothesis is that the parameters of the traffic participants' behaviour vary between the countries compared.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

nach Art. 6 Abs. 1, lit. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. Art. 89 DSGVO und  § 28 ThürDSG (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen)

Vorgesehene Fristen für die Löschung

Der gesamte Rohdatensatz wird beim Verantwortlichen zehn Jahre nach Abschluss des Forschungsprojekts, jedoch spätestens am 31.12.2037 gelöscht.

Rechtsgrundlage der Löschfrist

Art. 5 Abs. 1 lit. e DS-GVO und Art. 89 DS-GVO

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DS-GVO und es stehen Ihnen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, die diese Rechte einschränken, folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

a) Sie haben grundsätzlich das Recht, von der Bauhaus-Universität Weimar Auskunft gem. Art 15 DS-GVO über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten gem. Art. 16 DS-GVO berichtigen zu lassen. Daneben haben Sie grundsätzlich das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO und auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO.
Das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung besteht jedoch nicht, soweit und solange die Verwirklichung des wissenschaftlichen Forschungsinteresses dadurch unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird (Art. 17 Abs. 3 Buchst. d, Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 89 DS-GVO, § 28 Abs. 5 ThürDSG).

b) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.