Online-Distanzprüfungen oder Fernprüfungen sind Prüfungen, die Studierende an ihrem eigenen Rechner meist außerhalb der Universität absolvieren.
Vor Beginn der Prüfung sollte eine stabile Internetverbindung sichergestellt und der Rechner an ein Netzkabel angeschlossen werden, um Ausfälle und Störungen möglichst zu vermeiden.
Zugelassene Online-Distanzprüfungen sind schriftliche Prüfungen (z.B. Take-Home-Prüfungen: Open-Book-Klausuren, Belege, Videoupload, Audioupload), die asynchron oder zeitversetzt und nicht überwacht sind, sowie mündliche Prüfungen (z.B. Videokonferenzen), die synchron und überwacht durchgeführt und mit Hilfe telekommunikationsfähiger Endgeräte (in der Regel außerhalb der Räumlichkeiten der Bauhaus-Universität Weimar) abgelegt werden.
Schriftliche Online-Distanzprüfungen in Form von Klausuren, bei denen die Prüfungsaufsicht computergestützt (z.B. online proctored exams) erfolgt und die synchron, also in Echtzeit, absolviert werden, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zulässig. |
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Zugelassen sind folgende Softwaredienste, die durch die Universität zentral freigegeben wurden:
Studierende benötigen für die mündliche Online-Distanzprüfung einen Computer mit Webcam, Mikrofon und einer Internetverbindung.
Ist die Kandidatin oder der Kandidat bei einer mündlichen Online-Distanzprüfung nicht mindestens einem/r Prüfenden persönlich bekannt, so muss ihre/seine Identität in geeigneter Weise festgestellt werden. Zu diesem Zweck kann verlangt werden, die thoska als Studierendenausweis oder ein vergleichbares amtliches Ausweisdokument mit Hilfe der Kamera zu zeigen oder rechtzeitig vor Beginn der Prüfung eine Kopie des gewählten Ausweisdokumentes per E-Mail oder in sonstiger Weise an den/die Prüfer/in zu übermitteln.
Die Kopie des Ausweises wird nicht zu den Prüfungsakten genommen und ist unmittelbar nach der Prüfung zu löschen oder zu vernichten. Die erfolgte Authentifizierung ist jedoch im Prüfungsprotokoll zu vermerken.
Die Einwilligung zu diesem Prüfungsformat ist in Textform (z.B. per E-Mail oder aktiver Zustimmung in Moodle) von den zu Prüfenden einzuholen. Die Teilnahme an mündlichen Online-Distanzprüfungen erfolgt außerdem auf freiwilliger Basis.
Die Freiwilligkeit der Teilnahme ist grundsätzlich auch dadurch sicherzustellen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Chancengleichheit eine Prüfung in der von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsform als Alternative angeboten wird, soweit dies zulässig und organisatorisch für die Bauhaus-Universität Weimar möglich und zumutbar ist. |
Zur Verhinderung von Missbrauchs- und Täuschungsversuchen während einer mündlichen Online-Distanzprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten verpflichtet werden, die Kamera- und Mikrofonfunktion der zur Prüfung eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren (Videoaufsicht). Die Videoaufsicht ist im Übrigen so einzurichten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Betroffenen nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden.
Die Aufzeichnung einer mündlichen Online-Prüfung sowie eine automatisierte Auswertung von Bild- oder Tondaten ist unzulässig. |
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Von Seiten der Prüfenden ist eine Dokumentation über den Verlauf der Prüfung anzufertigen, die Beginn und Ende sowie besondere Vorkommnisse, wie beispielsweise technische Störungen, beinhaltet.
Treten mit oder nach Beginn der Online-Prüfungen technische Probleme auf, beispielweise ein kompletter oder teilweiser Zusammenbruch der Verbindung, die dazu führen, dass die Prüfung nicht nach dem Grundsatz der Chancengleichheit und dem Gebot der Fairness abgehalten werden kann, ist entweder der damit verbundene Zeitverlust durch eine entsprechende Verlängerung der Prüfungszeit auszugleichen oder die Prüfung zu beenden und ggfs. zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen.
Im Falle einer Neuansetzung oder der Fortsetzung der Prüfung gilt diese als erster Prüfungsversuch. Die jeweilige Entscheidung trifft der Prüfer/ die Prüferin nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mündliche Online-Distanzprüfungen sind überwacht und finden synchron bzw. live statt. In der Regel sind keine Hilfsmittel zugelassen.Es kann als studentische Präsentation bzw. Prüfung als Live-Stream abgehalten werden.
Weitere Hinweise:
Schriftliche Online-Distanzprüfungen sind derzeit nur in unbeaufsichtigter Form zulässig. Beispiele für Take-Home Prüfungen sind Open-Book-Klausuren, Belege und Hausarbeiten sowie Videopräsentationen als Upload. Dies bedeutet, dass in der Regel alle Hilfsmittel zugelassen sind.
Beachten Sie hier bitte, dass Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) nur zulässig sind, wenn dies in der entsprechenden Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt ist. |
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Die Identifikation erfolgt mit der Anmeldung im Moodle-System (Lernmanagement/Prüfungssystem).
Die Erklärung der zu Prüfenden, dass Prüfungsleistung selbständig und nur unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel und der angegebenen Quellen angefertigt haben, ist notwendig.
Open-Book Klausuren
Open-Book-Klausuren haben im Vergleich zu Hausarbeiten einen begrenzteren Zeitrahmen, in der Regel von 1 bis 48 Stunden. Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen alle Hilfsmittel frei zur Verfügung.
Belege und Hausarbeiten
Videopräsentationen als Upload
Hinweis für die Prüfenden: Online können diese Prüfungsformen mit den Aktivitäten »Test« oder »Aufgabe« auf dem Prüfungsmoodle durchgeführt werden.
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