Online-Prüfungsformate

Information für Lehrende und Studierende

Ab dem Prüfungszeitraum im Sommersemester 2021 (19.07.2021 bis 13.08.2021) können einige Prüfungen online durchgeführt werden. Festgeschrieben wird dies in der zweiten Änderung der Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre vom 14. April 2021.

Die in den Prüfungsordnungen geregelten Prüfungsformate wurden zu diesem Zwecke ergänzt um Online-Präsenzprüfungen in den PC-Pools der Universität (E-Klausuren) und um Online-Distanzprüfungen (Fernprüfungen).

Die für die Prüfungen zuständigen Fakultäten sind – wie bisher auch - für die Organisation der Prüfungen verantwortlich und müssen insbesondere die notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen schaffen. Die Bekanntgabe von Änderungen der Prüfungsformate an die Studierenden muss spätestens vier Wochen vor der Prüfung erfolgen. 
Studierenden soll ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 
Infografik zu den möglichen Prüfungsformaten

Online-Präsenzprüfungen in den PC-Pools der Universität (sog. E-Klausuren)

Online-Präsenzprüfungen können in Form elektronischer Klausuren (E-Klausuren) durchgeführt werden, sofern dies aus fachlicher Sicht als geeignet erscheint. 

E-Klausuren können an den Rechnern im Computerpool des SCC (Steubenstraße 6a) durchgeführt werden. 

  • Kapazitäten: Pool 1: 12 Plätze / Pool 2: 8 Plätze unter Corona-Bedingungen.
    Beide Pools sind durch eine Glasscheibe getrennt und können gemeinsam genutzt werden (20 Plätze).

  • Buchung: über Hotline Tel.: +49 (0) 36 43/58 24 24
    Buchung wird dann ins bison eingetragen.

  • Abstand zwischen zwei Prüfungen: 60 Minuten.
    10 Minuten zum Verlassen des Raumes, 30 Minuten zum Desinfizieren, 20 Minuten für Einlass.

  • Die Hygieneregeln gelten unverändert. 
    Jeder Prüfende muss sich unabhängig von der Prüfung an der Eingangstür über die thoska anmelden.

In den PC-Pools werden einheitlich konfigurierte Arbeitsplatzrechner genutzt. Es werden immer Ersatzrechner bereitgestellt, falls es zu technischen Problemen kommt. Es ist zudem mindestens eine Aufsichtsperson vor Ort erforderlich, die die Prüfung und deren Verlauf protokolliert, beispielsweise der/die Prüfende selbst.

Die Authentifizierung der zu Prüfenden ist vom Prüfer/von der Prüferin oder den beauftragten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch Kontrolle des Studierendenausweises thoska oder ersatzweise durch ein gleichwertiges Ausweisdokument vorzunehmen. Zusätzlich muss sich jede/r Studierende vor der Prüfung am Arbeitsplatzrechner durch Benutzername und Passwort identifizieren.  

Auf den zur Prüfung genutzten Rechnern ist die Software "Safe Exam Browserinstalliert, mit welcher z.B. zulässige Tastenkombinationen, der Zugriff auf Software, Netzzugriff etc. festgelegt bzw. eingeschränkt werden können. Die genaue Konfiguration ist vom Prüfer/von der Prüferin je Prüfung gesondert festzulegen. 

Nach Abschluss der Prüfung wird von dem System eine dauerhafte und eindeutige Zuordnung der elektronischen Daten zum/zur Geprüften und zur Prüfung sichergestellt. Die Möglichkeit der Einsicht in die Prüfungsergebnisse durch Studierende ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt. 

Online-Distanzprüfungen (Fernprüfungen)

Online-Distanzprüfungen oder Fernprüfungen sind Prüfungen, die Studierende an ihrem eigenen Rechner meist außerhalb der Universität absolvieren. 

Vor Beginn der Prüfung sollte eine stabile Internetverbindung sichergestellt und der Rechner an ein Netzkabel angeschlossen werden, um Ausfälle und Störungen möglichst zu vermeiden. 

Zugelassene Online-Distanzprüfungen sind schriftliche Prüfungen (z.B. Take-Home-Prüfungen: Open-Book-Klausuren, Belege, Videoupload, Audioupload), die asynchron oder zeitversetzt und nicht überwacht sind, sowie mündliche Prüfungen (z.B. Videokonferenzen), die synchron und überwacht durchgeführt und mit Hilfe telekommunikationsfähiger Endgeräte (in der Regel außerhalb der Räumlichkeiten der Bauhaus-Universität Weimar) abgelegt werden.   

Schriftliche Online-Distanzprüfungen in Form von Klausuren, bei denen die Prüfungsaufsicht computergestützt (z.B. online proctored exams) erfolgt und die synchron, also in Echtzeit, absolviert werden, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zulässig. 

Zugelassen sind folgende Softwaredienste, die durch die Universität zentral freigegeben wurden: 

Mündliche Online-Distanzprüfungen

Studierende benötigen für die mündliche Online-Distanzprüfung einen Computer mit Webcam, Mikrofon und einer Internetverbindung.

Authentifizierung

Ist die Kandidatin oder der Kandidat bei einer mündlichen Online-Distanzprüfung nicht mindestens einem/r Prüfenden persönlich bekannt, so muss ihre/seine Identität in geeigneter Weise festgestellt werden. Zu diesem Zweck kann verlangt werden, die thoska als Studierendenausweis oder ein vergleichbares amtliches Ausweisdokument mit Hilfe der Kamera zu zeigen oder rechtzeitig vor Beginn der Prüfung eine Kopie des gewählten Ausweisdokumentes per E-Mail oder in sonstiger Weise an den/die Prüfer/in zu übermitteln.

Die Kopie des Ausweises wird nicht zu den Prüfungsakten genommen und ist unmittelbar nach der Prüfung zu löschen oder zu vernichten. Die erfolgte Authentifizierung ist jedoch im Prüfungsprotokoll zu vermerken. 

Einwilligung zur Teilnahme

Die Einwilligung zu diesem Prüfungsformat ist in Textform (z.B. per E-Mail oder aktiver Zustimmung in Moodle) von den zu Prüfenden einzuholen. Die Teilnahme an mündlichen Online-Distanzprüfungen erfolgt außerdem auf freiwilliger Basis.

Die Freiwilligkeit der Teilnahme ist grundsätzlich auch dadurch sicherzustellen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Chancengleichheit eine Prüfung in der von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsform als Alternative angeboten wird, soweit dies zulässig und organisatorisch für die Bauhaus-Universität Weimar möglich und zumutbar ist.

Verhinderung von Missbrauchs- und Täuschungsversuchen

Zur Verhinderung von Missbrauchs- und Täuschungsversuchen während einer mündlichen Online-Distanzprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten verpflichtet werden, die Kamera- und Mikrofonfunktion der zur Prüfung eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren (Videoaufsicht). Die Videoaufsicht ist im Übrigen so einzurichten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Betroffenen nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden. 

Die Aufzeichnung einer mündlichen Online-Prüfung sowie eine automatisierte Auswertung von Bild- oder Tondaten ist unzulässig.

Technische Störfälle

Von Seiten der Prüfenden ist eine Dokumentation über den Verlauf der Prüfung anzufertigen, die Beginn und Ende sowie besondere Vorkommnisse, wie beispielsweise technische Störungen, beinhaltet. 

Treten mit oder nach Beginn der Online-Prüfungen technische Probleme auf, beispielweise ein kompletter oder teilweiser Zusammenbruch der Verbindung, die dazu führen, dass die Prüfung nicht nach dem Grundsatz der Chancengleichheit und dem Gebot der Fairness abgehalten werden kann, ist entweder der damit verbundene Zeitverlust durch eine entsprechende Verlängerung der Prüfungszeit auszugleichen oder die Prüfung zu beenden und ggfs. zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen.

Im Falle einer Neuansetzung oder der Fortsetzung der Prüfung gilt diese als erster Prüfungsversuch. Die jeweilige Entscheidung trifft der Prüfer/ die Prüferin nach pflichtgemäßem Ermessen. 

 

Weitere Hinweise und Umsetzungsbeispiele

Mündliche Online-Distanzprüfungen sind überwacht und finden synchron bzw. live statt. In der Regel sind keine Hilfsmittel zugelassen.Es kann als studentische Präsentation bzw. Prüfung als Live-Stream abgehalten werden.

Weitere Hinweise:

  • Verwendung von Moodle und BigBlueButton oder DFNconf mit Pexip möglich 
  • Studierende benötigen einen Computer (auch Tablet, Smartphone) mit Webcam
  • Lautsprecher und Mikrophon (besser Headset) 
  • Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit und zur Verhinderung von Missbrauch und Täuschungsversuchen sind zu treffen 
  • Aufwand für Prüfende ist vergleichbar mit Aufwand bei Referaten oder mündlichen Prüfungsgesprächen als Prüfungsleistung, aber steigt linear mit Anzahl der Studierenden 
  • Geeignet für Anzahl von Studierenden <50 
  • Hohe Anforderungen an die Internetverbindung 

Schriftliche Online-Distanzprüfungen

Schriftliche Online-Distanzprüfungen sind derzeit nur in unbeaufsichtigter Form zulässig. Beispiele für Take-Home Prüfungen sind Open-Book-Klausuren, Belege und Hausarbeiten sowie Videopräsentationen als Upload. Dies bedeutet, dass in der Regel alle Hilfsmittel zugelassen sind. 

Beachten Sie hier bitte, dass Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) nur zulässig sind, wenn dies in der entsprechenden Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt ist. 

Identifikation

Die Identifikation erfolgt mit der Anmeldung im Moodle-System (Lernmanagement/Prüfungssystem). 

Selbstständigkeitserklärung

Die Erklärung der zu Prüfenden, dass Prüfungsleistung selbständig und nur unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel und der angegebenen Quellen angefertigt haben, ist notwendig.  

Weitere Hinweise und Umsetzungsbeispiele zu Take-Home Prüfungen

Open-Book Klausuren  

Open-Book-Klausuren haben im Vergleich zu Hausarbeiten einen begrenzteren Zeitrahmen, in der Regel von 1 bis 48 Stunden. Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen alle Hilfsmittel frei zur Verfügung. 

  • Studierende benötigen einen Computer (auch Tablet, Smartphone).
  • Erstellung eines Moodle-Tests, dessen Ablauf und Testfragen festgelegt werden können. 
  • Es können verschiedene Testfragetypen ausgewählt werden (Multiple Choice Fragteyp ist allerdings nicht zugelassen).
  • Tests können unterschiedlich eingesetzt werden und haben sehr umfangreiche Einstelloptionen.
  • Anforderungen an Internetverbindung sind niedrig.
  • Weitere Informationen unter: https://docs.moodle.org/35/de/Test_nutzen

Belege und Hausarbeiten 

  • Studierende benötigen einen Computer (auch Tablet, Smartphone).
  • Prüfende erstellen eine Moodle-Aufgabe.
  • Die Lösung kann online als Texteingabe oder als Dateiabgabe via Moodle erfolgen.
  • Dateiabgabe kann mehrere Dateien und unterschiedliche Dateiformate beinhalten.
  • Aufwand für Prüfende ist vergleichbar mit Aufwand bei analogen Hausarbeiten und Belegen in Papierform.
  • Anforderungen an Internetverbindung sind niedrig.
  • Weitere Informationen unter:  docs.moodle.org/35/de/Aufgabe

Videopräsentationen als Upload

  • Studierende benötigen einen Computer (auch Tablet, Smartphone) mit Webcam und Mikrophon oder ein Tablet bzw. Smartphone, um das Video zu erstellen. 
  • Prüfende erstellen eine Moodle-Aufgabe.
  • Dateiabgabe bzw. Upload erfolgt via Moodle.
  • Aufwand für Prüfende ist vergleichbar mit Aufwand bei Referaten oder Präsentationen als Prüfungsleistung, aber steigt linear mit Anzahl der Studierenden.
  • Hinweise für Studierende zur Videoerstellung sind hilfreich.
  • Anforderungen an Internetverbindung sind niedrig.
  • Klärung von Anforderungen und Bewertungskriterien für das Video sind wichtig.

Hinweis für die Prüfenden: Online können diese Prüfungsformen mit den Aktivitäten »Test« oder »Aufgabe« auf dem Prüfungsmoodle durchgeführt werden. 

Inhaltsverzeichnis:



Videoanleitung Prüfungsplattform

- Einführung in die Prüfungsplattform

1. Kurse erstellen in Prüfungsplattform

- Kurse erstellen via Bison
- Kurse manuell beantragen

2. Einschreibung von Studierenden in Prüfungskurse

- Einschreiben per Liste (z.B. aus Excel)

3. Moodle-Kurse für Prüfungen anpassen

- Aufgaben gestalten
- Tests erstellen für Prüfungen
- Testtyp: Freitext
- Testtyp: Kurzantwort
- Testtypen: Berechnet und Einfach berechnet
- Tests und Aufgaben kombinieren

4 Vorlagen für Ihre Prüfungen

- Vorlagen nutzen

5 Weitere Hinweise

- Bewertungen
- Voraussetzungen
- Tests absichern mit dem Safe Exam Browser