Die Bauhaus-Universität wird von einem Präsidium geleitet. Es ist für alle die gesamte Universität betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig, die nicht dem Senat vorbehalten sind.
Das Präsidium ist insbesondere zuständig für den Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Landesregierung und von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium sowie mit den Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen, für die Beschlussfassung über die Anmeldung zum Haushaltsplan des Landes, für die Aufstellung, Beschlussfassung und Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungspläne, für die Beschlussfassung über die Grundsätze der Ausstattung und der Mittelverteilung, für die Überprüfung frei werdender Hochschullehrerstellen, die zukünftige Verwendung der Stellen sowie die Ausschreibung der Hochschullehrerstellen, für die aufgaben-, leistungs- und evaluationsbezogene Zuweisung von Stellen und Mitteln auf die Organisationseinheiten, für die Bestellung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten, für die die Errichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten sowie für Entscheidungen zur Errichtung, Übernahme, Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen.
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