Fellowships für vom Krieg in der Ukraine betroffene Wissenschaftler:innen und Künstler:innen
Bauhaus-Universität Weimar unterstützt geflüchtete Forschende
Fellowships für vom Ukraine-Krieg betroffene Wissenschaftler:innen und Künstler:innen
Die Bauhaus-Universität Weimar unterstützt aus der Ukraine vor dem Krieg geflüchtete sowie aus der Russischen Föderation betroffene Wissenschaftler:innen und Künstler:innen, die in Deutschland als Geflüchtete anerkannt sind.
Mit der Ausschreibung von drei Fellowships im Wintersemester 2023/24 soll den Forschenden bzw. Kunstschaffenden in einem Zeitraum von 12 Monaten mit 2.000 Euro monatlich die Fortführung ihrer Arbeit ermöglicht werden. Durch Mentor:innen aus den einzelnen Fakultäten erfolgt eine entsprechende Betreuung.
Unterstützt werden:
- geflüchtete Promovierende
- geflüchtete Künstler:innen und Architekt:innen je nach individueller Eignung (nicht-promoviert, nach Einschätzung der Fakultät)
- geflüchtete Postdoktorand:innen
Bitte reichen Sie für die Bewerbung folgende Dokumente ein:
- Anschreiben
- akademischen Lebenslauf
- Zeugnisse
- Sprachzertifikat Deutsch oder Englisch (wenn vorhanden)
- Nachweis über den Status als anerkannte:r Geflüchtete:r in Deutschland oder entsprechende Ausführungen, die die zukünftige Gewährung dieses Status wahrscheinlich machen*
- Forschungsexposé zur aktuellen bzw. geplanten Forschung
- Projektskizze für die Tätigkeit an der Bauhaus-Universität Weimar
- evtl. Bereitschaftserklärung eines/einer Professor:in zur Mentorenschaft
Die erste Sichtung der Unterlagen erfolgt durch das International Office. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung im PDF-Format per E-Mail an die Adresse im Kontaktfeld.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der fachlichen Eignung durch die jeweilige Fakultät bzw. den Fachbereich.
*Wissenschaftler:innen und Künstler:innen, die aufgrund der Förderkriterien nicht über das Förderformat gefördert werden, können dennoch als Gastwissenschaftler:innen an der Universität tätig sein. Voraussetzung sind entsprechende Fakultätsmittel und eine Betreuung durch die aufnehmende Fakultät. Bitte erfragen Sie diese Möglichkeit direkt bei der zuständigen Fakultät