Die Verordnung zum Energiesparen ist seit April 2023 außer Kraft, was bedeutet, dass keine Vorgabe zum Heizen der Büroräume auf 19°C mehr besteht. Jede*r ist dazu angehalten, die Raumtemperatur sinnvoll zu regulieren. Ergänzend hierzu kommt das maßvolle Herunterregeln bei Nichtnutzung und das richtige Lüften hinzu. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Alle Angehörigen der Bauhaus-Universität Weimar werden, sollte es doch zu einer Gasmangellage kommen, über ein zentrales Mailing informiert. Die Meldekette ist im Energiespar- und Notfallplan der Universität beschrieben.
Dies liegt an der eingestellten Heizungsabsenkung, die außerhalb der Hauptnutzungszeiten aktiv wird. Sie ist ein sinnvolles Mittel um Energie zu sparen, wenn die Räume wenig oder gar nicht genutzt werden und wurde bereits weit vor der letzten Heizperiode eingerichtet.
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Ensikumav) fordert in §7 das Ausschalten von dezentralen Wasserspeichern. Würde man diese lediglich ausschalten, verbliebe eine Brackwasserstelle, die Keime entstehen lässt. Dies kann im Extremfall zum »Kippen« eines Trinkwassersystems führen. Ein derartiger Fall hat sich in der Vergangenheit in einem Hochschulgebäude ereignet. Angesichts dieses Hygiene-Risikos wurde entschieden, alle Boiler zu demontieren.
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