Das Entastungspaket 2 ist unabhängig von Bafög-Bezug. Eine Übersicht zu den Entlastungen für Studierende erhalten Sie hier.
Mit Einschränkungen ist erst im Falle einer Gasmangellage zu rechnen. Dies ist augenblicklich sehr unwahrscheinlich.
Die Onlinelehre wäre im Falle von Gebäudestilllegungen die einzige Variante, Lehre noch durchführen zu können. Hierbei geht es nicht um eine Kostenverlagerung, sondern um die Tatsache, dass der Universität kein Gas mehr zur Verfügung gestellt wird.
Nein, die Regelung der Raumtemperatur wird weiterhin nicht kontrolliert und es wird an das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeitenden und Studierenden appelliert.
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Ensikumav) fordert in §7 das Ausschalten von dezentralen Wasserspeichern. Würde man diese lediglich ausschalten, verbliebe eine Brackwasserstelle, die Keime entstehen lässt. Dies kann im Extremfall zum »Kippen« eines Trinkwassersystems führen. Ein derartiger Fall hat sich in der Vergangenheit in einem Hochschulgebäude ereignet. Angesichts dieses Hygiene-Risikos wurde entschieden, alle Boiler zu demontieren.
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