Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Architektur ist neben der Allgemeinen Hochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse der Nachweis ausbaufähiger, fachspezifischer Eignung im Zusammenhang mit einem hochschulinternen zweistufigen sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringen. Darin werden neben der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch Ihre kreativen Fähigkeiten, das konstruktive Verständnis, Ihre zeichnerischen Fähigkeiten sowie Ihr räumliches Vorstellungsvermögen kurz: Ihre persönliche fachspezifische Studienqualifikation bewertet.
Ein architekturrelevantes Vorpraktikum von bis zu 12 Wochen wird empfohlen und im Rahmen der Eignungsfeststellung positiv berücksichtigt.
Bewerbungen sind jeweils nur zum Winter-Semester möglich.
Studienbeginn
Der Studienbeginn im Bachelor Architektur erfolgt jährlich zum Winter-Semester.
Einzureichende Unterlagen
Eine Bewerbung per Post, Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Alle Unterlagen (inkl. erster UND zweiter Hausaufgabe) müssen bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein im Portal.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen ausschließlich online hochzuladen und einzureichen sind.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter studienberatung[at]archit.uni-weimar.de oder student-assistance@uni-weimar.de.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur
-Bachelor Architektur-
D-99421 Weimar (Germany)
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am nächsten Eignungsfeststellungsverfahren endet am 31. Juli 2022, d. h. die Unterlagen müssen bis zum 31. Juli, 0:00 Uhr, online im Bewerberportal hochgeladen sein.
Gegenstand des zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahrens ist neben der Allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der fachspezifischen Eignung. Die fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 60 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Wurden mehr als 35 Punkte in der ersten Stufe erzielt, so werden diese Bewerber zur Teilnahme an der zweiten Stufe eingeladen.
Erste Stufe
Die erste Stufe der Eignungsfeststellung erfolgt nur bei vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Bewertet werden:
Zweite Stufe (entspricht der zweiten Hausaufgabe)
Die 2. Stufe, die gemäß Eignungsfeststellungsverfahrensordnung ansonsten vor Ort in Weimar stattfindet, besteht in diesem Jahr pandemiebedingt - wie auch im Vorjahr - aus der zweiten Hausaufgabe. Sie wird gewichtet mit 25%. Sie finden diese obenstehend neben der ersten Hausaufgabe.
Details hierzu finden Sie in der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung des Studiengangs.
Die Immatrikulation im Studiengang Architektur kann erst erfolgen, wenn das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden im Anschluss an die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verschickt. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
Wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an das Studierendenbüro:
Anschrift:
Bauhaus-Universität Weimar
Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar
Immatrikulationsfrist
Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 30. September. Nach erfolgter Immatrikulation schickt Ihnen das Studierendenbüro die Studienunterlagen zu.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
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