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Bachelor

Unsere beiden Bachelor-Studiengänge Architektur und Urbanistik liefern das grundständige Rüstzeug für Ihren Einstieg in den Beruf.

Bachelor Architektur (B.Sc.)

Sie studieren grenzüberschreitend und in der unmittelbaren Nachbarschaft zu den Diskurskulturen der Kunst, Gestaltung und Planung. Im Bachelor-Studiengang Architektur vermitteln renommierte Professorinnen und Professoren analytische, kreative und konstruktive Aspekte der Architektur. Das grundlagenorientierte Bachelor-Studium beinhaltet Lehrveranstaltungen zu theoretischen und angewandten Themen der Architektur, die Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich des Darstellens und Gestaltens, der Konstruktion und Technik, der Theorie und Geschichte der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur vermitteln.  

Eine Besonderheit des komplexen Studiums der Architektur in Weimar ist die ausgeprägte Entwurfsorientierung: Reale Aufgabenstellungen und interdisziplinäre Experimente bilden die Grundlage für anspruchsvolle und innovative Ideen, die Sie mit Hilfe enger Betreuung von Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeiten. Die Arbeit an forschungsnahen Themen innerhalb der Entwürfe bereitet Sie gleichzeitig auch auf wissenschafts- und forschungsorientierte Master-Studiengänge vor.

Die Regelstudienzeit für den grundständigen Bachelor-Studiengang Architektur beträgt sechs Fachsemester. Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Architektur geregelt.

Studienaufbau

Der Bachelor-Studiengang Architektur ist in drei aufeinander aufbauende Studienjahre unterteilt. Nach dem zweiwöchigen Einführungskurs im ersten Fachsemester durchlaufen alle Studierenden ein Curriculum, welches in jedem Studienjahr eine spezifische thematische Widmung erhält. Dieses spiegelt sich hauptsächlich in den Inhalten der Semesterprojekte wider.

_ Das erste Studienjahr vermittelt die Grundlagen des Darstellens und Gestaltens und die Grundlagen des Entwerfens. In den begleitenden Lehrveranstaltungen wird das theoretische Basiswissen für die folgenden beiden Studienjahre vermittelt.

_ Im zweiten Studienjahr bilden der konstruktive Entwurf sowie das städtebau­liche Entwerfen den Schwerpunkt.

_ Im dritten Studienjahr ist ein Auslandssemester (so genanntes Mobilitätssemester) an einer Partnerhochschule oder ein Praktikum im In- oder Ausland vorgesehen. Ihr letztes Semesterprojekt können Sie frei nach Ihren Interessen aus dem gesamten Angebot aller Professuren wählen.

In der Abschlussarbeit (Thesis) bearbeiten Sie selbstständig ein Projekt, das aus einem Entwurf oder der theoretisch-wissenschaftlichen Bearbeitung eines Themas bestehen kann.

Nach Anfertigung und Verteidigung der Bachelorarbeit verleiht die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad »Bachelor of Science« (B. Sc.).

Zum Studienverlaufsplan Bachelor Architektur

 

 

Bewerbung und Zulassungsmodalitäten

Voraussetzungen

Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Architektur ist neben der Allgemeinen Hochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse der Nachweis ausbaufähiger, fachspezifischer Eignung im Zusammenhang mit einem hochschulinternen zweistufigen sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringen. Darin werden neben der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch Ihre kreativen Fähigkeiten, das konstruktive Verständnis, Ihre zeichnerischen Fähigkeiten sowie Ihr räumliches Vorstellungsvermögen kurz: Ihre persönliche fachspezifische Studienqualifikation bewertet.

Ein architekturrelevantes Vorpraktikum von bis zu 12 Wochen wird empfohlen und im Rahmen der Eignungsfeststellung positiv berücksichtigt.

Bewerbungen sind jeweils nur zum Winter-Semester möglich.

Studienbeginn

Der Studienbeginn im Bachelor Architektur erfolgt jährlich zum Winter-Semester. 

Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren

Einzureichende Unterlagen

  • Ihre Lösung des Testes zu kreativen Fertigkeiten und zum konstruktivem Verständnis (Aufgabenstellung hier ab voraussichtlich Juni)
  • ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben, max. 1 A4-Seite mit Angaben zum Studien- und Berufswunsch
  • (übersetzte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (es ist keine Beglaubigung erforderlich, da diese erst später im Verfahren im Campus Office vorzulegen ist)
  • Angaben zur Ausbildung, ggf. zu speziellen Vorbereitungen auf das Studium (Auflistung, ggf. mit Nachweisen; keine Zeichenmappen)
  • für internationale Bewerber*innen: Nachweis der Sprachvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland nach DSH-2 oder TestDaF TDN 4 (muss mit der Bewerbung eingereicht werden)

Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.

Alle Unterlagen (inkl. erster Hausaufgabe) müssen bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein im Portal. Bitte beachten Sie, dass parallel zur digitalen Einreichung alle Unterlagen auch postalisch eingereicht werden müssen. 

 

Nachteilsausgleich

Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.

Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.

Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter studienberatung[at]archit.uni-weimar.de oder student-assistance@uni-weimar.de.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:

Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur
-Bachelor Architektur-
D-99421 Weimar (Germany)

 

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am nächsten Eignungsfeststellungsverfahren endet am 15. Juli d.J., d. h. die Unterlagen müssen bis zum 15. Juli, 0:00 Uhr, online im Bewerbungsportal hochgeladen sein sowie bis 15. Juli postalisch vorliegen (Poststempel 15.7.). 

Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens

Gegenstand des zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahrens ist neben der Allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der fachspezifischen Eignung. Die fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 60 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Wurden mehr als 35 Punkte in der ersten Stufe erzielt, so werden diese Bewerber*innen zur Teilnahme an der zweiten Stufe eingeladen.

Erste Stufe

Die erste Stufe der Eignungsfeststellung erfolgt nur bei vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Bewertet werden: 

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 51 %,
  • das Bewerbungsschreiben, das Motivationsschreiben und der Lebenslauf zu 4 %,
  • eine studiengangsspezifische Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit zu 5 %,
  • Ihre eingereichte Lösung des Testes zu kreativen Fähigkeiten und zum konstruktiven Verständnis zu 15 %. (= erste Hausaufgabe)

Zweite Stufe 

Die zweite Stufe findet vor Ort in Weimar statt. Dafür ist das persönliche Erscheinen notwendig. Bei erfolgreichem Abschluss der ersten Stufe werden die Einladungen zur zweiten Stufe zeitnah per E-Mail verschickt. Diese findet in den beiden Folgewochen nach Bewerbungsschluss vor Ort in Weimar statt.

Bewertet werden:
Test zu zeichnerischen Fähigkeiten und zum räumlichen Vorstellungsvermögen zu 15 % (die Aufgabenstellung wird vor Ort ausgegeben), ein Gespräch zum Berufsbild und zur persönlichen Berufsqualifikation zu 10 %.

Für Sonder- und Härtefälle gibt es eine zweite schriftliche Testaufgabe. Diese wird per E-Mail zugesendet.

Bewerber*innen, welche ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, können Testaufgaben zugeschickt bekommen, die in einer bestimmten Frist zu bearbeiten sind.

Details hierzu finden Sie in der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung des Studiengangs. 

Immatrikulation

Die Immatrikulation im Studiengang Architektur kann erst erfolgen, wenn das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden im Anschluss an die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verschickt. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.

Wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an das Studierendenbüro:

  • den Nachweis über das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren
  • den Nachweis über eine gültige Krankenversicherung inkl. der dazugehörigen Meldeformulare der Krankenkasse
  • die Kopie des Einzahlungsbeleges über den Semesterbeitrag
  • die Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben.

Anschrift:

Bauhaus-Universität Weimar
Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

Immatrikulationsfrist
Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 30. September. Nach erfolgter Immatrikulation schickt Ihnen das Studierendenbüro die Studienunterlagen zu.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.

Berufsperspektiven

Auf dem Weg zum Studienabschluss Bachelor of Science werden Sie architektonische Entwürfe, Konzepte und Studien erstellen. Durch praktisches Arbeiten im Arbeits- und Umfeld von Architekturbüros erhalten Sie einen sehr guten Einblick in die Verantwortlichkeiten der Architektinnen und Architekten gegenüber der Umwelt, der Gesellschaft, der Historie und dem Auftraggeber. Auch lernen Sie während des Studiums, Ihr Basiswissen gezielt in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit, der Gesellschaftswissenschaften und der Kunst anzuwenden.

Wenn Sie direkt im Anschluss Interesse an einer vertiefenden wissenschaftlichen Ausbildung haben, können Sie als ideale Fortsetzung ein berufsqualifizierendes und weiterführendes Master-Studium – zum Beispiel die Master-Studiengänge Architektur oder MediaArchitecture – aufnehmen. 

Gemäß der Vorgaben der Landesarchitektenkammern qualifiziert Sie erst der Masterabschluss* im selben Fach zusammen mit einer berufspraktischen Erfahrung (in der Regel zwei Jahre) zur Eintragung in die Architektenliste und zur Führung der Berufsbezeichnung »Architektin« oder »Architekt«.

* Nach derzeitigem Informationsstand muss für die internationale Anerkennung des Architekturabschlusses außerhalb der Europäischen Union seitens der Unesco/ UIA (Union Internationale d’Ârchitects), ein 10-semestriges Theoriestudium (inkl. Auslandsteilstudium) nachgewiesen werden ohne Unterbrechung durch ein Praxissemester. Die Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union ist gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie auch mit einem 9-semestrigen Vollzeitstudium plus ein Praxissemester möglich.

Bachelor Urbanistik (B.Sc.)

Sie interessieren sich für die Schnittstellen zwischen räumlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen? Sie fragen sich, wie sich der Schutz von Landschaften mit der ökonomischen Entwicklung eines Landes verbinden lässt? Oder suchen Sie Antworten auf soziale wie umweltorientierte Fragen nach der Lebensqualität in Städten in Europa und weltweit? Sie sind bereit, sich auf andere, z.B. technische, entwerferische und politische Fachwelten einzulassen? Sie wollen interdisziplinär arbeiten und zwischen widerstrebenden Interessen vermitteln, ohne aus den Augen zu verlieren, was für die Stadt und die Gesellschaft vertretbar oder sogar unerlässlich ist? Dann kommen Sie nach Weimar.

Einen Kernaspekt der Ausbildung im Studiengang Urbanistik bildet die intensive Betreuung durch Professuren der Bereiche Stadtplanung, Raumplanung und Raumforschung, Denkmalpflege und Baugeschichte, Sozialwissenschaftliche Stadtforschung und auch Architektur sowie Städtebau. Somit nutzen wir die Nachbarschaft zu der renommierten Architekturausbildung an unserer Fakultät, um den künftigen Urbanisten einen soliden Zugang zur Beurteilung baulich-räumlicher Strukturen sowie ein geschultes Verständnis gestalterischer Fragen zu vermitteln. Die beiden Bachelorstudiengänge Architektur und Urbanistik sind aufeinander abgestimmt, wodurch eine Zusammenarbeit zwischen Architekten und Urbanisten gleicher Jahrgänge ermöglicht wird. Diese ist im Bachelor-Studiengang Urbanistik in den Fächern Städtebau-Entwurf, -Geschichte, Denkmalpflege, Stadtsoziologie, Landschafts- und Freiraumplanung, Architekturgeschichte und -theorie sowie in gestalterischen Fächern verankert.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal des Bachelor-Studiengangs Urbanistik ist sein uni­versitärer Charakter, der an die Forschung als ein wesentliches Qualifikationsmerkmal heranführt. Dieser wissenschaftliche Charakter der Ausbildung stellt die besten Voraussetzungen für eine anspruchsvolle spätere Stellung auch in der praktischen Arbeit dar. Seine Fortsetzung kann er in einer qualifizierten Beschäftigung im Berufsfeld, im konsekutiven Master-Studiengang Urbanistik, in postgradualen Master-Studiengängen und in einem unserer Ph.D.-Programme finden.

Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Urbanistik geregelt.

Studienaufbau

Ziel des Studiums ist der Erwerb von grundlegenden planerischen Qualifikationen. In der projektorientierten Ausbildung erhalten die gesellschafts- und planungswissenschaftlichen Fächer sowie die baulich-räumlichen entsprechend dem Profil des Stadtplaners ein starkes Gewicht. Neben dem Planungsprojekt werden in begleitenden Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen gesellschaftswissenschaftliche, entwerferische oder planungspolitische Grundlagen vermittelt.

Der Studiengang basiert auf fünf Säulen:

1. eine herausragende curriculare Stellung der planungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Inhalte

2. eine starke Gewichtung der Entwicklung eines stadtmorphologischen analytischen und gestalterischen Verständnisses sowie entwerferischer Fähigkeiten im Curriculum, die an den städtebaulichen Entwurf und die Arbeitsweise der Architekten heranführen

3. eine herausragende Internationalität; Auslandsaufenthalt als obligatorischer Bestandteil des Studiums für alle Bildungsinländer

4. die achtsemestrige Studiendauer, die einen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss ermöglicht, der von der Architektenkammer anerkannt wird, um nach der erforderlichen Berufspraxis als Stadtplaner bzw. Stadtplanerin eingetragen zu werden

5. eine persönliche Studienatmosphäre

Die Ausbildung entspricht der notwendigen Breite des Planungsberufes. Für diese anspruchsvolle Qualifikation sind acht Semester notwendig. Die Kernfächer führen die Studierenden an die Dimensionen gesellschaftlichen Handelns heran, die für die Ausübung des Berufs und für die einschlägige wissenschaftliche Forschung unentbehrlich sind:

_ Stadtplanung sowie überlokale Planung bis hin zur Raumordnung

 _ Theorie und Geschichte der Stadt, der räumlichen Planung und der Planungs­politik

 _ Städtebau, Wohnungswesen sowie städtebauliche Denkmalpflege

 _ Stadtforschung, Raumforschung und Stadtsoziologie

 _ Ökonomische und stadttechnische Grundlagen der räumlichen Planung

 _ Freiraumplanung und öffentlicher Raum

 _ Recht, Planung für unterschiedliche soziale Gruppen

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Im 5. oder 6. Semester ist ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule, im 6. Semester ggf. ein Praktikum im Ausland vorgesehen. Darüber hinaus ist bis zur Anmeldung zur Abschlussarbeit ein 10-wöchiges berufsbezogenes Praktikum in Deutschland zu absolvieren.

Jeder Studierende soll sich während seines Praktikums in Deutschland intensiv mit der deutschen Planungskultur auseinandersetzen und in eigenständigen Projekten das Gelernte anwenden. Wir empfehlen Praktikumsstellen in Institutionen der Stadt- und Landesplanung oder artverwandter Dienststellen sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich, etwa in privaten Planungsbüros, Nichtregierungs- oder Forschungsinstitutionen.

Nach Anfertigung und Verteidigung der Abschlussarbeit verleiht die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad »Bachelor of Science« (B. Sc.).

Zum Modulplan Bachelor Urbanistik

Bewerbung

Bewerbung zur Eignungsfeststellung

Wenn Sie Interesse an grundlegenden Fragestellungen und am Erwerb von Kenntnissen zur öffentlichen Steuerung der Stadtentwicklung, an der Entwicklung neuer Formate und sinnvoller, wie innovativer Instrumente der Stadt- und Raumplanung haben, dann erfüllen Sie beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bachelor- Studium bei uns.

Voraussetzungen
Voraussetzung für den Bachelor-Studiengang Urbanistik ist neben der Allgemeinen Hochschulreife die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung. Die Teilnahme am Eignungsverfahren setzte eine Online- und postalische Bewerbung voraus.

So können Sie sich Bewerben:

Vorgehen:
1. Bitte füllen Sie das  Online-Bewerbungsformular  aus und unterschreiben es.
2. Bitte laden Sie dann die im Programm nötigen Unterlagen  hoch.
3. Bitte drucken Sie das Onlinebewerbungsformular aus und senden es mit den postalischen Unterlagen an die unten angegebene Postanschrift.

Schriftliche Bewerbung per Post (ohne Bewerbungsmappe) und Onlinebewerbung sind Pflicht!

Folgende Unterlagen sind Inhalt der postalischen Bewerbung:

  • Bewerbungsschreiben zur Teilnahme am Verfahren (formlos)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Foto)
  • Motivationsschreiben, max. 1 A4-Seite mit Angaben zum Studien- und Berufswunsch
  • (übersetzte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, Eine beglaubigte Kopie ist erst in einem nächsten Schritt im Campus Office einzureichen. 
  • Angaben zur Ausbildung, ggf. zu speziellen Vorbereitungen auf das Studium (Auflistung, ggf. mit Nachweisen; keine Zeichenmappen)
  • für ausländische Bewerber*innen: Nachweis der Sprachvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland (mind. DSH-2)
  • Rückumschlag (freiwillig)

Die Unterlagen sind vollständig auf dem Postweg zu richten an:

Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Architektur und Urbanistik
Institut für Europäische Urbanistik
D-99421 Weimar
(Germany)

Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.

Nach erfolgreicher Prüfung der postalischen Unterlagen wird die Einladung zum Eignungsgespräch über das Onlineportal und per E-Mail versandt. Je nach Bewerbungseingang, kann die Einladung sehr kurzfristig erfolgen.

Die eingereichten Unterlagen werden Bewerber*innen bei Nichteignung nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgehändigt, oder zurückgesandt, wenn in den Bewerbungsunterlagen ein frankierter Rückumschlag vorhanden ist.

Für die Teilnahme an den Tests und dem Gespräch ist persönliches Erscheinen an der Fakultät Architektur und Urbanistik Voraussetzung.

Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli 2023
Ausstehende Leistungsnachweise sind kein Hinderungsgrund für die Bewerbung

Eignungsgespräche
Die Eignungsfeststellungsgespräche für den Bachelor Urbanistik finden im Zeitraum vom 17. bis 21. Juli 2023 im Institut für Europäische Urbanistik statt.

Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Urbanistik kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.

Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Die Eignungsbescheide sind insgesamt für 2 akademische Jahre gültig: für das Studienjahr Ihrer Bewerbung und für das darauf folgende Studienjahr.

Studienbeginn
nur zum jeweiligen Wintersemester.

Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.

Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.

Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:

Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Fakultät Architektur und Urbanistik
Institut für Europäische Urbanistik
D-99421 Weimar (Germany)

Berufsperspektiven

Der Bachelor-Studiengang qualifiziert seine Absolvent*innen, in Städten, Landesregierungen oder Forschungsinstitutionen als Experten für die räumliche Dimension der Entwicklung zu arbeiten. Die öffentliche Stadtplanung war vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine wesentliche Bedingung für die enorme Erhöhung des Lebensstandards und der Lebensqualität in vielen Ländern und stellt heute neue Anforderungen an die Analyse und Steuerung räumlicher Umwälzungen. Damit verändern sich kontinuierlich das berufspraktische Arbeitsfeld und die Forschungsaufgaben.

Absolvent*innen der Urbanistik nehmen oft Arbeitsplätze als Stadtplaner in der öffentlichen Verwaltung, wie Stadtplanungsämtern und Ämtern auf Regierungsebene ein. Sie sind aber auch in freiberuflichen Planungsbüros beschäftigt, in privaten Unternehmen, gesellschaftlichen Organisationen und in der Politikberatung. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Forschung, sei es in Verbindung mit der Lehre in der universitären Laufbahn oder in Forschungsinstitutionen. Auch internationale Organisationen fragen immer stärker nach Fachleuten mit urbanistischem Profil.

zum Bachelorstudiengang Urbanistik

Vorstellung der Studiengänge »Urbanistik« B.Sc. und M.Sc. sowie »European Urban Studies« M.Sc.

von Bauhaus-Universität Weimar

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Übersicht Eckdaten Bachelorstudiengänge

Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Verfahren Bewerbungsfrist
Bachelor Architektur Bachelor of Science (B. Sc.) 6 Eignungsfeststellungsprüfung jeweils zum Wintersemester: 31.7.22
Bachelor Urbanistik Bachelor of Science (B. Sc.) 8 Eignungsfeststellungsprüfung jeweils zum Wintersemester: 15.7.

Kurzvorstellung der Studiengänge im Film

Vorstellung des Studiengangs »Architektur«

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Vorstellung der Studiengänge »Urbanistik« und »European Urban Studies«

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  • Bachelor Architektur (B.Sc.)
  • Bachelor Urbanistik (B.Sc.)

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