Mündliche Online-Distanzprüfungen
Studierende benötigen für die mündliche Online-Distanzprüfung einen Computer mit Webcam, Mikrofon und einer Internetverbindung.
Authentifizierung
Ist die Kandidatin oder der Kandidat bei einer mündlichen Online-Distanzprüfung nicht mindestens einem/r Prüfenden persönlich bekannt, so muss ihre/seine Identität in geeigneter Weise festgestellt werden. Zu diesem Zweck kann verlangt werden, die thoska als Studierendenausweis oder ein vergleichbares amtliches Ausweisdokument mit Hilfe der Kamera zu zeigen oder rechtzeitig vor Beginn der Prüfung eine Kopie des gewählten Ausweisdokumentes per E-Mail oder in sonstiger Weise an den/die Prüfer/in zu übermitteln.
Die Kopie des Ausweises wird nicht zu den Prüfungsakten genommen und ist unmittelbar nach der Prüfung zu löschen oder zu vernichten. Die erfolgte Authentifizierung ist jedoch im Prüfungsprotokoll zu vermerken.
Einwilligung zur Teilnahme
Die Einwilligung zu diesem Prüfungsformat ist in Textform (z.B. per E-Mail oder aktiver Zustimmung in Moodle) von den zu Prüfenden einzuholen. Die Teilnahme an mündlichen Online-Distanzprüfungen erfolgt außerdem auf freiwilliger Basis.
Die Freiwilligkeit der Teilnahme ist grundsätzlich auch dadurch sicherzustellen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Chancengleichheit eine Prüfung in der von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsform als Alternative angeboten wird, soweit dies zulässig und organisatorisch für die Bauhaus-Universität Weimar möglich und zumutbar ist. |
Verhinderung von Missbrauchs- und Täuschungsversuchen
Zur Verhinderung von Missbrauchs- und Täuschungsversuchen während einer mündlichen Online-Distanzprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten verpflichtet werden, die Kamera- und Mikrofonfunktion der zur Prüfung eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren (Videoaufsicht). Die Videoaufsicht ist im Übrigen so einzurichten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Betroffenen nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden.
Die Aufzeichnung einer mündlichen Online-Prüfung sowie eine automatisierte Auswertung von Bild- oder Tondaten ist unzulässig. |
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Technische Störfälle
Von Seiten der Prüfenden ist eine Dokumentation über den Verlauf der Prüfung anzufertigen, die Beginn und Ende sowie besondere Vorkommnisse, wie beispielsweise technische Störungen, beinhaltet.
Treten mit oder nach Beginn der Online-Prüfungen technische Probleme auf, beispielweise ein kompletter oder teilweiser Zusammenbruch der Verbindung, die dazu führen, dass die Prüfung nicht nach dem Grundsatz der Chancengleichheit und dem Gebot der Fairness abgehalten werden kann, ist entweder der damit verbundene Zeitverlust durch eine entsprechende Verlängerung der Prüfungszeit auszugleichen oder die Prüfung zu beenden und ggfs. zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen.
Im Falle einer Neuansetzung oder der Fortsetzung der Prüfung gilt diese als erster Prüfungsversuch. Die jeweilige Entscheidung trifft der Prüfer/ die Prüferin nach pflichtgemäßem Ermessen.
Weitere Hinweise und Umsetzungsbeispiele
Mündliche Online-Distanzprüfungen sind überwacht und finden synchron bzw. live statt. In der Regel sind keine Hilfsmittel zugelassen.Es kann als studentische Präsentation bzw. Prüfung als Live-Stream abgehalten werden.
Weitere Hinweise:
- Verwendung von Moodle und BigBlueButton oder DFNconf mit Pexip möglich
- Studierende benötigen einen Computer (auch Tablet, Smartphone) mit Webcam
- Lautsprecher und Mikrophon (besser Headset)
- Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit und zur Verhinderung von Missbrauch und Täuschungsversuchen sind zu treffen
- Aufwand für Prüfende ist vergleichbar mit Aufwand bei Referaten oder mündlichen Prüfungsgesprächen als Prüfungsleistung, aber steigt linear mit Anzahl der Studierenden
- Geeignet für Anzahl von Studierenden <50
- Hohe Anforderungen an die Internetverbindung