Die Bauhaus-Universität Weimar bietet verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Studium und Lehre an. Folgende Förderungen können zur Konzeption und Umsetzung innovativer Lehr-Lernformate beantragt werden:
Weiterhin finden Sie auf dieser Seite Hinweise zu externen Förderangeboten zu Studium und Lehre.
An der Bauhaus-Universität Weimar möchten wir Lehren, Lernen und Prüfen zukunftsorientiert weiterentwickeln. Dazu trägt nicht allein die kontinuierliche Verbesserung von Studium und Lehre mittels zeitgemäßer Hochschuldidaktik und innovativer Lerntechnologien bei, sondern auch die Entwicklung und Erprobung ungewöhnlicher Lehrideen.
Der „Ideenfonds: Experimentelles Lernen“ bietet ein niederschwelliges und offenes Angebot zur Förderung experimenteller Ideen im analogen oder digitalen Raum, die ihre Wurzeln in der kritischen Auseinandersetzung mit universitärem Lehren und Lernen haben. Die „Idee“ stellt dabei eine experimentelle Vorstufe der „Innovation“ dar.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor:innen, Mitarbeiter:innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: 30. September 2022
Die Antragsfrist für das jeweils nächste Sommersemester beginnt Mitte Juli und endet im September. Die Antragsfrist für das jeweils nächste Wintersemester beginnt Mitte Januar und im März.
Mit dem Ideenfonds unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Erprobung experimenteller Lehr- und Lernformen. Im Fokus stehen dabei der Kompetenzerwerbung und der Lernerfolg der Studierenden. Der Ideenfonds fördert folgende Entwicklungen und Vorhaben an der Bauhaus-Universität Weimar:
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können pro Semester mindestens drei Lehrveranstaltungen gefördert werden: Das Fördervolumen beträgt insgesamt 7.500 Euro pro Semester, die Maximalförderung je Antrag 2.500 Euro.
Gefördert werden je Vorhaben
Förderanträge können von allen Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d.h. Professor:innen und wissenschaftlichen/künstlerischen Mitarbeiter:innen mit Lehraufgaben.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende (https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/lehre/) bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der Lehrveranstaltung und der qualitativen Evaluation einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden und/oder beim Tag des Lehrens und Lernens präsentiert werden kann.
Die Bauhaus-Universität Weimar bietet sowohl vorbereitend als auch begleitend verschiedene Formen der Unterstützung bei der Entwicklung methodisch-didaktischer Konzepte an. Dafür stehen unter anderem Selbstlern- und synchrone Qualifizierungsangebote sowie Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Kreative und innovative Lehrideen können im Zuge der Antragsvorbereitung mit den Mitarbeiter:innen der Universitätsentwicklung besprochen werden.
An der Bauhaus-Universität Weimar möchten wir Lehren, Lernen und Prüfen zukunftsorientiert weiterentwickeln. Dies erfordert die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie die Integration zeitgemäßer Hochschuldidaktik und innovativer Lerntechnologien. Zudem geht es darum, den Studierenden studienbegleitend Möglichkeiten zum Erwerb von Handlungskompetenzen („Future Skills“) anzubieten.
Der „Innovationsfonds: Kompetenzorientiertes und medienbereichertes Lernen“ bietet die Möglichkeit, experimentell erprobte „Ideen“ zum Lehren, Lernen und Prüfung zu professionalisieren.
Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor:innen, Mitarbeiter:innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: 30. September 2022
Die Antragsfrist für das jeweils nächste Sommersemester beginnt Mitte Juli und endet im September. Die Antragsfrist für das jeweils nächste Wintersemester beginnt Mitte Januar und im März.
Mit dem Innovationsfonds unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar die Entwicklung und Erprobung experimenteller Lehr-/Lernsettings im Wechselspiel von innovativer Didaktik und moderner Technologie. Dabei stehen einerseits die Kompetenzorientierung der Studierenden und andererseits das medienbereicherte Lehren, Lernen und Prüfen im Fokus. Der Innovationsfonds fördert folgende Entwicklungen und Vorhaben an der Bauhaus-Universität Weimar:
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können pro Jahr mindestens zwei Lehrveranstaltungen gefördert werden: Das Fördervolumen beträgt insgesamt 75.000 Euro pro Jahr, die Maximalförderung je Antrag beträgt 37.500 Euro.
Gefördert werden je Vorhaben
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit dem eLab-Team wahrzunehmen.
Die Antragsstellenden verpflichten sich, ihre Lehrveranstaltung qualitativ evaluieren zu lassen und an begleitenden Workshops teilzunehmen. Die Betreuung des Vorhabens erfolgt durch das eLab-Team.
Förderanträge können von allen Lehrenden der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, d. h. Professor:innen und wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter:innen mit Lehraufgaben.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Die geförderten Projekte werden auf der Microsite für Lehrende (https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/lehre/) bekannt gegeben und dokumentiert. Die Lehrenden verpflichten sich, nach Abschluss der Lehrveranstaltung und der qualitativen Evaluation einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben, der als Portrait der Lehrveranstaltung auf der Microsite veröffentlicht werden kann.
Gelungene Lehr- und Lernszenarien können auf der Best Practice-Plattform des eTeach-Netzwerkes Thüringen veröffentlicht werden. Der Transfer der Ergebnisse in andere Studiengänge der Bauhaus-Universität Weimar muss gesichert werden, beispielsweise durch eine Präsentation der Ergebnisse beim Tag des Lehrens und Lernens.
Das eLearning-Labor (eLab) unterstützt sowohl vorbereitend als auch begleitend bei der Entwicklung didaktischer Konzepte und berät bei der technischen Umsetzung und der Erstellung von audiovisuellen Medien. Zudem stehen Selbstlern- und synchrone Qualifizierungsangebote und eine Technikausleihe zur Verfügung.
Nach Bewilligung des Projektes begleitet das eLab-Team vom Auftakt bis zur qualitativen Evaluation der Lehrveranstaltung. Workshops des Qualifizierungsprogramms für Lehrende der Bauhaus-Universität Weimar unterstützen beim Erlangen, Vertiefen oder Reflektieren methodisch-didaktischer Fragestellungen und ermöglichen den Austausch mit anderen Lehrenden. Für die Ausbildung von unterstützenden eTutoren steht das Qualifizierungsprogramm Tutoren@eTeach zur Verfügung.
Zum Antragsformular Innovationsfonds: Kompetenzorientiertes und medienbereichertes Lernen.
Im Rahmen der „Bauhaus.Module“ wird die Umsetzung interdisziplinärer Lehrveranstaltungen gefördert. In drei Förderlinien werden multi-, inter- und transdisziplinäre Lehrveranstaltungen gefördert, in denen studiengangs- und fakultätsübergreifend an zeitaktuellen Themen gearbeitet wird. Der Förderfonds „Bauhaus.Module“ unterstützt neben akademischen Lehrende auch Studierende der Bauhaus-Universität Weimar bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Lehr-/Lernprojekten.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor:innen, Mitarbeiter:innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: 30. Dezember 2022 / 30. Juni 2023
Zur Website der Bauhaus.Module.
Zur Ausschreibung.
Zum Antragsformular.
Im Rahmen der „Bauhaus.Module“ wird die Umsetzung interdisziplinärer Lehrveranstaltungen gefördert. In drei Förderlinien werden multi-, inter- und transdisziplinäre Lehrveranstaltungen gefördert, in denen studiengangs- und fakultätsübergreifend an zeitaktuellen Themen gearbeitet wird.
Der Förderfonds Bauhaus.Module gliedert sich in drei Förderlinien, die schrittweise eine fächerübergreifende Zusammenarbeit in Seminaren, Projekten und Reallaboren ermöglichen.
[a] Bauhaus.Basics
Zu den "Bauhaus.Basics" zählen disziplinäre und multidisziplinäre Vorlesungen, Seminare oder Fachmodule, die fokussierte Einführungen in die verschiedenen Disziplinen der Bauhaus-Universität Weimar bieten oder in andere Fächerkulturen bieten. In den jeweiligen Lehrveranstaltungen werden Methoden und/oder Theorien einzelner Fächer für Studierende unterschiedlicher Disziplinen greifbar und nutzbar.
Die "Bauhaus.Basics" bereiten eine inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit vor: Sie zeigen die methodischen, theoretischen und konzeptionellen Charakteristika der jeweiligen Disziplinen auf. Weiterhin werden die heterogenen Teilnahmevoraussetzungen der Studierenden adressiert und eine Zusammenarbeit ermöglicht.
Förderlinie B1: Bauhaus.Basics – disziplinäre und multidisziplinäre Grundlagen
Fördervolumen gesamt: bis zu 12.500 €
Fördervolumen je Antrag: bis zu 2.500 €
[b] Bauhaus.Methods
Zu den "Bauhaus.Methods" zählen multi- und interdisziplinäre Seminare oder Fachkurse, die sich thematisch und methodisch an Studierende verschiedener Studiengänge der Bauhaus-Universität Weimar richten. In den jeweiligen Lehrveranstaltungen werden verschiedene Denk- und Arbeitsweisen zusammengeführt, sodass Studierende und Lehrende unterschiedlicher Disziplinen miteinander interagieren können. Überdies können externe Perspektiven aus der wissenschaftlichen oder künstlerischen Praxis eingebracht werden.
Die "Bauhaus.Methods" verfolgen eine themen- und problemorientierte Arbeitsweise unter Einbeziehung vielfältiger interner wie externer Perspektiven. Sie fokussieren auf Fragen des gesellschaftlichen, technologischen und ökologischen Wandels und der sozialen Verantwortung. So werden die Studierenden theoretisch und methodisch auf die praktische Projektarbeit in multi- und transdisziplinären Teams vorbereitet.
Förderlinie B2: Bauhaus.Methods – multi- und interdisziplinäre Vertiefung
Fördervolumen gesamt: bis zu 12.500 €
Fördervolumen je Antrag: bis zu 2.500 €
[c] Bauhaus.Projects
Zu den "Bauhaus.Projects" zählen inter- und transdisziplinäre Projekte, die sich thematisch und methodisch an Studierende verschiedener Studiengänge der Bauhaus-Universität Weimar richten. Sie haben einen konkreten Anwendungsbezug, der sich beispielsweise in Form von Projekten oder Reallaboren umsetzen lässt. Dazu können externe Perspektiven aus der wissenschaftlichen oder künstlerischen Praxis eingebracht werden. Weiterhin können Partnerschaften mit gesellschaftlichen Gruppen eingegangen werden, um den Transfer zwischen Universität und Zivilgesellschaft zu fördern.
Die "Bauhaus.Projects" führen das theoretische und methodische Wissen in einem konkreten Projekt zusammen. Im Idealfall greifen Technik, Wissenschaft und Kunst zusammen, um einen Beitrag in der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und mit globalen Zukunftsthemen zu leisten.
Förderlinie B3: Bauhaus.Projects – inter- und transdisziplinäre Projekte
Fördervolumen gesamt: bis zu 20.000 €
Fördervolumen je Antrag: bis zu 4.000 €
Antragsberechtigt sind
Die Bauhaus-Universität Weimar beteiligt sich als Netzwerkpartner an dem von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre geförderten Projekt „Open T-Shape – Technologien für nachhaltige Entwicklung“ der Technischen Universität Hamburg (TUHH) und der HafenCity-Universität Hamburg (HCU). Ziel ist die Entwicklung eines hochschulübergreifenden, kooperativ entwickelten Kursangebotes zu den Nachhaltigkeitszielen der UN (Sustainable Development Goals, kurz: SDG).
Studierende aller beteiligten Hochschulen können Kurse (zunächst ausschließlich Selbstlernräume zum Einstieg in alle Nachhaltigkeitsziele sowie Vertiefungskurse) frei wählen und kombinieren. Innerhalb der Selbstlerneinheiten werden fachspezifisches Wissen und Kenntnisse, Methoden und Handlungsräume vermittelt und es wird der Erwerb von Handlungskompetenzen ermöglicht.
Grundlage für diese Förderrichtlinie ist das unterschriebene Memorandum of Understanding aller beteiligten Hochschulen sowie die Freigabe von Mitteln durch das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar. Das Präsidium unterstützt das Vorhaben mit einer finanziellen Förderung. Es werden für die Erstellung der Selbstlernräume und die erstmalige Durchführung Mittel für wissenschaftliche Mitarbeitende und studentische Assistent:innen zur Verfügung gestellt.
Förderanträge können von allen Professor:innen der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Frau Dr. Laura Weitze (laura.weitze@uni-weimar.de).
Mit dem Förderformat „Freistunde“ wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung soll den fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerb der Studierenden unterstützen, den Lernerfolg der Studierenden verbessern und die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöhen. Zu den wesentlichen Kompetenzbereichen zählen Beschäftigungsfähigkeit, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Weiterentwicklung kann didaktische, methodische, medientechnologische oder strukturelle Veränderungen von Lehrveranstaltungen adressieren. Im Sinne des Netzwerks dienen die Ergebnisse anderen interessierten Lehrenden zur Inspiration und als Beispiele guter Praxis für eigene Entwicklungen. Sie sind deshalb in geeigneter Weise zu veröffentlichen und bereitzustellen.
Antragsberechtigt sind hauptamtliche Lehrende (Professor:innen, angestellte Dozent:innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Frau Dr. Laura Weitze (laura.weitze[at]uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar.
Antragsfrist: 15. Oktober 2022
Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht für die Vernetzung der Thüringer Hochschulen, für das Herstellen von Verbindungen zwischen Lehrenden, einen offenen Austausch und die wechselseitige Bereitstellung von Erfahrungen und Ergebnissen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es deshalb die Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner:innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen eine Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Ideen zur Gestaltung von Lernen, Lehren und Prüfen gemeinsam mit Kolleg:innen anderer Thüringer Hochschulen umzusetzen. eTeach unterstützt Sie hierbei mit Personalmitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Wir laden die hauptamtlich Lehrenden aller Thüringer Hochschulen – Professor:innen und akademische Mitarbeiter:innen mit Lehraufgaben zur Antragstellung ein. Derzeit vier Förderlinien ermöglichen die Durchführung von halb- oder ganzjährigen Projekten.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Frau Dr. Laura Weitze (laura.weitze[at]uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar, um Ihr kooperatives Impulsprojekt im eTeach-Netzwerk Thüringen einzureichen. Die Ausschreibung findet jährlich statt.
Antragsfrist: 01. Oktober 2022
Hier finden Sie externe Fördermöglichkeiten zu Studium und Lehre.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit Freiraum ein neues Förderprogramm zur Erprobung und Entwicklung von Ideen zu Lehren und Lernen aus. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Im Rahmen von Freiraum 2023 stehen insgesamt 25 Mio. Euro zur Verfügung.
Ausschreibung und Vergabe finden regelmäßig statt. Die Antragstellung erfolgt online.
Frist Ideenbekundung: 15. Februar 2023
Antragsfrist: 30. April 2023
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