Die Bauhaus-Universität Weimar bietet verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Studium und Lehre an. Folgende Förderungen können zur Konzeption und Umsetzung innovativer Lehr-Lernformate beantragt werden:
Der Förderfonds »Lehr-Ideen« wurde qua Umsetzungsbeschluss vom 1. Oktober 2025 durch das Präsidium für das Jahr 2026 ausgesetzt.
Sommersemester 2025
Wintersemester 2024/2025
Sommersemester 2024
Der Förderfonds »Lehr-Innovationen« wurde zum Wintersemester 2025/26 eingestellt.
Sommersemester 2025
Wintersemester 2023/2024
Wintersemester 2022/2023
Die »Bauhaus.Module« folgen der Einsicht, dass die zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhundert (u.a Klimawandel, Ökologie, Armut, Gesundheit, Demokratie) nur in der Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen bewältigt werden können. Sie stellen die interdisziplinäre Zusammenarbeit, das zukunftsfähige Denken und das gemeinschaftliche Handeln für eine nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt.
Mit den »Studentischen Bauhaus.Modulen« können die Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar aktiv an der Themensetzung mitwirken und ihr Fachstudium um explizit fächerübergreifende Lehrveranstaltungen erweitern. Der Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module« unterstützt Studierende der Bauhaus-Universität Weimar bei der Konzeption und Umsetzung fächerübergreifender Lehrveranstaltungen.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: bis Dezember für das folgende Sommersemester und bis Juni für folgende Wintersemester.
Die Antragstellung erfolgt online. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Antragsfrist: Die Antragsrunde für das Wintersemester 2026/2027 hat begonnen und endet am 7. Juni 2026.
Zur Ausschreibung // Call for Applications
Zur Antragstellung // Submit your Application
Der Förderfonds »Studentische Bauhaus.Module« unterstützt Studierende der Bauhaus-Universität Weimar bei der Konzeption und Umsetzung fächerübergreifender Lehrveranstaltungen. Gefördert werden Lehrveranstaltungen, die
Das Fördervolumen beträgt 15.000 Euro pro Semester, die Maximalförderung je Antrag beträgt 2.500 Euro. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können mindestens acht Lehrveranstaltungen gefördert werden.
Gefördert werden je Vorhaben
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Förderanträge können von allen Studierenden und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gestellt werden, die ein*n Mentor*in aus dem Kreis der hauptamtlichen Lehrenden für ihr Lehrprojekt gewinnen konnten. Die Mentor*innen fungieren als Modulverantwortliche. Eine entsprechende Mentoring-Erklärung (DE/EN) ist dem Förderantrag beizulegen.
Die Vergabekommission prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben anhand folgender Kriterien:
Inhaltliche Kriterien
Formale Kriterien
Die geförderten Projekte werden auf der Website »Bauhaus.Module« als Teil des interdisziplinären Lehrangebots beworben. Die Lehrenden verpflichten sich dazu, nach Abschluss der Lehrveranstaltung an einer qualitativen Evaluation teilzunehmen. Die Dokumentation der Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse ist auf der Website »Bauhaus.Module« möglich.
Ausschreibung und Vergabe finden halbjährlich statt: bis Dezember für das folgende Sommersemester und bis Juni für folgende Wintersemester.
Die Antragstellung erfolgt online über ein Formular auf der Website der Universität. Über die Vergabe entscheidet die Kommission für Fonds zur Förderung des Lehrens und Lernens, in der alle vier Fakultäten durch Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende paritätisch vertreten sind.
Wintersemester 2025/2026
Sommersemester 2025
Wintersemester 2024/2025
Sommersemester 2024
Mit dem Förderformat »Freiräume« wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung soll den fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerb der Studierenden unterstützen, den Lernerfolg der Studierenden verbessern und die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöhen. Zu den wesentlichen Kompetenzbereichen zählen Beschäftigungsfähigkeit, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Weiterentwicklung kann didaktische, methodische, medientechnologische oder strukturelle Veränderungen von Lehrveranstaltungen adressieren. Im Sinne des Netzwerks dienen die Ergebnisse anderen interessierten Lehrenden zur Inspiration und als Beispiele guter Praxis für eigene Entwicklungen. Sie sind deshalb in geeigneter Weise zu veröffentlichen und bereitzustellen.
Antragsberechtigt sind hauptamtliche Lehrende (Professor*innen, angestellte Dozent*innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Dr. Nicole Baron (nicole.baron[at]uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar.
Antragsfrist: Interessenbekundung bis 31. Juli 2026, Antrag bis 01. September 2026
Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht für die Vernetzung der Thüringer Hochschulen, für das Herstellen von Verbindungen zwischen Lehrenden, einen offenen Austausch und die wechselseitige Bereitstellung von Erfahrungen und Ergebnissen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es deshalb die Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner*innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen eine Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Ideen zur Gestaltung von Lernen, Lehren und Prüfen gemeinsam mit Kolleg*innen anderer Thüringer Hochschulen umzusetzen. eTeach unterstützt Sie hierbei mit Personalmitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Wir laden die hauptamtlich Lehrenden aller Thüringer Hochschulen – Professor*innen und akademische Mitarbeiter*innen mit Lehraufgaben zur Antragstellung ein. Derzeit vier Förderlinien ermöglichen die Durchführung von halb- oder ganzjährigen Projekten.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an Dr. Nicole Baron
(nicole.baron[at]uni-weimar.de), die Kontaktstelle der Bauhaus-Universität Weimar, um Ihr kooperatives Impulsprojekt im eTeach-Netzwerk Thüringen einzureichen. Die Ausschreibung findet jährlich statt.
Antragsfrist: Interessenbekundung bis 01. Juli 2025, Antrag bis 01. September 2025
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit »Freiraum« ein Förderprogramm zur Erprobung und Entwicklung von Ideen zu Lehren und Lernen aus. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht.
Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt. Die Antragstellung erfolgt online.
Antragsfrist: Die nächste Freiraum-Ausschreibung beginnt Anfang 2027.
Mit »Die Welt ist mein Campus« fördert die Stiftung Innovation in der Hochschullehre Projekte gefördert, die Studierende als künftige Verantwortungsträger*innen stärken und ihr Zusammenwirken mit Wissenschaft und Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen. Hochschulen erhalten im Rahmen dieser Förderung die Möglichkeit, ihr Studiengangportfolio neu auszurichten, indem Studiengänge – insbesondere ihre Curricula – weiterentwickelt, reformiert, ersetzt oder neu etabliert werden können.
Antragsberechtigt sind die Hochschulleitungen aller staatlichen Hochschulen sowie der gemeinnützigen privaten Hochschulen.
Antragsfrist: 30. Oktober 2025
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit »Lehrarchitektur« ein Förderprogramm zur Erprobung und strukturellen Verankerung von Innovationen in Studium und Lehre aus.
Antragsfrist: 30. Oktober 2024
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