Wir freuen uns, dass Sie sich als Gastwissenschaftler*in für einen Aufenthalt an der Bauhaus-Universität Weimar entschieden haben. Bei den Vorbereitungen möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Visum, dass Sie nach Ihrer Ankunft in Weimar in einen Aufenthaltstitel umwandeln müssen. Sie können zwischen dem Schengen-Visum und dem Nationalen Visa wählen. Außerdem haben Sie die Wahl zwischen mehreren Aufenthaltstiteln: der Blauen Karte EU und dem Visum zum Arbeiten für Fachkräfte. Je nachdem, ob Sie aus der Europäischen Union*, aus einem Best-Friend-Staat** oder einem Drittstaat*** kommen, müssen Sie verschiedene Bedingungen erfüllen.
Bitte beachten |
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Jeder Antrag auf ein Visum und einen Aufenthaltstitel ist individuell und abhängig von Ihren persönlichen Umständen und Zielen (Beruf oder Studium, Familie, Sprachkenntnisse, mögliche dauerhafte Niederlassung in Deutschland, etc.). Die Informationen auf der nachfolgenden Seite sind erste Anhaltspunkte, damit Sie sich über den Prozess informieren können. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |
Die Beantragung eines Visums ist in der Regel ein langwieriger Prozess, für den Sie immer wieder Dokumente einreichen und Termine vereinbaren müssen. Denken Sie daran, den Prozess ausreichend vor Ihrer geplanten Reise nach Deutschland anzustoßen! Möchten Sie drei Monate in Deutschland bleiben, reichen in der Regel sechs Monate zur Bewilligung. Planen Sie, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, sollten Sie die Beantragung mindestens 12 Monate vor Ihrer geplanten Einreise anstoßen. Nur so kann garantiert werden, dass Ihr Visum zur Einreise vorliegt.
Grundsätzlich haben Sie, sofern Sie eine Zusage für einen Studienplatz, Praktikumsplatz oder zu einer Forschungsstelle von einer deutschen Institution haben, einen Anspruch auf ein Visum. Erfüllen Sie darüber hinaus alle Voraussetzungen für ein Visum, muss Ihnen dieses erteilt werden. Dies regelt die ReST-Richtlinie (Researchers and STudents).
Bevor Sie ein Visum für Ihren Aufenthalt in Deutschland beantragen, müssen Sie folgende Fragen klären:
Sind Sie Bürger*in der EU, benötigen Sie kein Visum und keinen Aufenthaltstitel.
Sind Sie Bürger*in eines Best-Friend-Staat, benötigen Sie kein Visum, müssen nach Ihrer Einreise in Deutschland aber einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben.
Sind Sie Bürger*in eines Drittstaats, benötigen Sie ein Visum und einen Aufenthaltstitel.
Je nachdem, wie Sie diese Fragen beantworten, haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Visa zu beantragen. Alle haben Vor- und Nachteile.
Bitte beachten |
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Es ist unerlässlich, dass Sie sich sowohl in der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes als auch auf der Ausländerbehörde in Deutschland ausgiebig beraten lassen und erst danach entscheiden, was für Sie richtig ist. |
Verbringen Sie weniger oder drei Monate in Deutschland, müssen Sie in der Regel ein Schengen-Visum beantragen. Das Schengen-Visum erlaubt Ihnen, sich innerhalb von sechs Monaten bis zu 90 Tage in Deutschland aufzuhalten. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen bzw. nachweisen:
Weiterhin benötigen Sie folgende Dokumente:
Verbringen Sie länger als drei Monate in Deutschland, müssen Sie für die Einreise ein Nationales Visum beantragen. Nach Ihrer Ankunft in Weimar, müssen Sie Ihr Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln. Sie haben die Wahl zwischen der Blauen Karte EU oder dem Visum zum Arbeiten für Fachkräfte.
Das Nationale Visum ermöglicht es Ihnen außerdem, drei Monate innerhalb des Schengen-Raums zu reisen, ohne erneut ein Visum beantragen zu müssen.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolvent*innen, die in Deutschland eine Arbeitsstelle antreten, die ihrem Abschluss entspricht. Der Titel ist für maximal 4 Jahre bzw. die Dauer Ihres Arbeitsvertrages plus 3 Monate befristet.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
Die Blaue Karte EU hat den Vorteil, dass Sie bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Ihrer Beschäftigung erfolgreich nachgehen und nachweisen, dass Sie die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B1 beherrschen. Außerdem können Ihre Ehe-Partner*innen bereits ohne Deutschkenntnisse miteinreisen und erhalten eine Arbeitserlaubnis. Sie haben ebenso einen Anspruch auf Eltern- und Kindergeld.
Ähnlich wie die Blaue Karte EU ist auch das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolvent*innen, die in Deutschland eine Arbeitsstelle antreten, die ihrem Abschluss entspricht. Der Titel ist für ebenfalls für maximal 4 Jahre bzw. die Dauer Ihres Arbeitsvertrages plus 3 Monate befristet.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
Im Gegensatz zur Blauen Karte EU müssen Sie für das VAF kein jährliches Mindestbruttogehalt nachweisen. Auch Ihre Ehe-Partner*innen können bereits ohne Deutschkenntnisse einreisen und erhalten eine Arbeitserlaubnis. Sie haben ebenso einen Anspruch auf Eltern- und Kindergeld. Nach vier Jahren bzw. nach Ablauf Ihres Arbeitsvertrags haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu stellen.
Reisen Sie aus einem anderem EU-Land nach Deutschland ein, bspw. im Rahmen eines Forschungsprojekts, dass Sie in einem anderem EU-Land durchführen, benötigen Sie kein Visum für Deutschland.
Möchten Sie sich höchstens 180 Tage innerhalb eines Jahres in Deutschland aufhalten, so müssen Sie lediglich Ihren Besuch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und auf der Ausländerbehörde des EU-Landes, aus dem Sie einreisen, anmelden.
Möchten Sie länger als 180 Tage in Deutschland bleiben, müssen Sie diesen Aufenthalt mindestens 30 Tage vor Ihrer Einreise auf der Ausländerbehörde des EU-Landes, aus dem Sie einreisen, beantragen.
Sie benötigen folgende Dokumente:
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv