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Förderung von Konferenz- und Ausstellungsreisen ins Ausland

Die Bauhaus Research School unterstützt Promovierende bei der Erweiterung ihres eigenen wissenschaftlichen, künstlerischen bzw. gestalterischen Profils durch die Förderung ihrer internationalen Mobilität. Hierzu fördern wir die aktive Teilnahme von Promovierenden der Bauhaus-Universität Weimar an (Online-) Konferenzen und Ausstellungen im Ausland durch die Vergabe von Zuschüssen.

Bewerbungsfristen 2023:
28.02.
31.05.
30.09.
31:12.

Wer kann gefördert werden?

Es können ausschließlich registrierte Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Voraussetzung ist die erfolgte Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission der jeweiligen Fakultät. Promovierende, die bereits die mündliche Prüfung zum Abschluss der  Promotion abgeschlossen haben, können nicht mehr gefördert werden.

Was kann gefördert werden?

  1. Es kann nur eine aktive Teilnahme (z.B. Vortrag, Posterpräsentation, Kunstwerk) an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen, künstlerischen oder gestalterischen Veranstaltung (z.B. Kongress, Tagung, Symposium, Ausstellung) im Ausland gefördert werden.
  2. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen dem eigenen forschungsbezogenen, künstlerischen oder gestalterischen Promotionsvorhaben und dem Thema bzw. Inhalt der Veranstaltung bestehen.
  3. Es können sowohl in Präsenz als auch online stattfindende Veranstaltungen gefördert werden. Bei Teilnahmen vor Ort können Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung für max. 5 Tage mit einem Zuschuss von max. 100,00 € pro Tag gefördert werden. Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen können anfallende Teilnahmebeiträge mit max. 250,00 € gefördert werden. 
  4. Die Bauhaus Research School vergibt keine Zuschüsse für Kostenarten, die gleichzeitig durch Dritte (z.B. andere Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar, DAAD, Stiftungen) finanziert werden. Die Antragstellenden sind verpflichtet die Bauhaus Research School über weitere gestellte und/oder genehmigte bzw. abgelehnte Förderanträge bei Dritten zu informieren.
  5. Die Reise muss in Deutschland beginnen.
  6. Reisen, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen, werden nicht gefördert.

Wie kann man sich bewerben?

Die Anträge konnten (in Deutsch oder Englisch) über ein Online-Formular  mit Datei-Upload eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind von den Antragstellenden einzureichen:

  1. Unterschriebener Lebenslauf des/der Antragstellenden
  2. Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan)
  3. Offizielle Bestätigung der Beitragsannahme (mit Spezifizierung des Beitrages z.B. als Poster, Vortrag, Sonstiges) als Nachweis der aktiven Teilnahme an der Veranstaltung. Liegt die Beitragsannahme bei Antragstellung noch nicht vor, ist diese spätestens bis zum Antritt der Reise nachzureichen!
  4. ggf. Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten

    Wie werden die Fördermittel vergeben?

    Nach Eingang der Anträge prüft die Bauhaus Research School die Bewerbungen nach den formalen Kriterien gem. 2. Fördergegenstand (»Was kann gefördert werden?«) Punkt 1 bis 5. Über die Förderung aller formal förderfähigen Bewerbungen entscheidet ein Vergabegremium bestehend aus je einer/einem Vertreter/in des Dezernats Forschung, des International Office, des Gleichstellungsbüros, der Promovierendenvertretung des Direktoriums der Bauhaus Research School und der Bauhaus Research School auf Grundlage der inhaltlichen Förderkriterien. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

    Vergabekriterien:

    1. Relevanz der Konferenz- bzw. Ausstellungsteilnahme für die Promotion
    2. Art und Umfang der Teilnahme
    3. Bedürftigkeit bzw. Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung
    4. Internationale Ausrichtung der Veranstaltung
    5. Haushaltsmittelverfügbarkeit
    6. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Vielfaltsprinzip (Förderung verschiedener Promovierender statt Förderung mehrerer Reisen einzelner).

    Was müssen Geförderte einreichen, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen?

    Der bewilligte Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Einreichung der Originalbelege für die entstandenen Kosten der An- und Abreise sowie der Unterbringung und eines formlosen Sachberichts (max. 3 Seiten) erstattet. Der Sachbericht soll die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der Förderung beinhalten und ist als zusammengefasstes PDF per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de einzureichen.

    Wichtige Hinweise zu Reisen während der Pandemie

    Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar haben, müssen Sie für die Reise einen Dienstreiseantrag stellen. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise für Dienstreisen Beschäftigter an der Bauhaus-Universität Weimar auf der Webseite Bauhaus-Universität Weimar: Informationen zum Corona-Virus - FAQ für Beschäftigte

    Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar haben, dann können Sie die Reise selbstständig organisieren. Folgende Bedingungen sind dazu gesetzt:

    1. Die Universität sieht durch die Förderung keinen „Auftrag“ ausgelöst, die Reise anzutreten. Es obliegt Ihnen, die Gefahrensituation sorgfältig abzuwägen und ggf. auf die Reise zu verzichten.
    2. Sollte am Tag der Reise eine Reisewarnung für das ausgewählte Land bestehen, ist dies gleichbedeutend mit der Aufforderung, die Reise nicht anzutreten und dem Entzug der Förderung dafür. Stornierungskosten können leider nicht übernommen werden.

    Wichtige Hinweise für geförderte promovierende MitarbeiterInnen der Bauhaus-Universität Weimar

    Als MitarbeiterInnen der Bauhaus-Universität Weimar können Sie den Auslandsaufenthalt als Dienstreise durchführen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung der Förderung durch die Bauhaus Research School.

    Hinweise zum Datenschutz

    1. Die durch die Bewerbenden im Online-Formular angegebenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Bauhaus Research School ausschließlich zum Zweck der Fördermittelvergabe verarbeitet, intern weiterverarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung ist insbesondere für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, darüber hinaus zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich. Im Bewilligungsfall werden Projekttitel und antragstellende Person auf der Webseite der Bauhaus Research School und ggf. in anderen Medien der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Newsletter, Online-Journal etc.) veröffentlicht.
    2. Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Dr. Franziska Matthes, Bauhaus Research School, Marienstr. 14, 99423 Weimar, Tel.: +49 (0) 36 43/58 41 05, E-Mail: ipid[at]uni-weimar.de.
    3. Der Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist: Dipl.-Ing. Jens-Uwe Wagner, Coudraystraße 7, Raum 515, 99423 Weimar, Deutschland, Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 33, E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de
    4. Die in diesem Formular erfassten Daten werden im Falle einer Bewilligung nach 20 Jahren und im Falle einer Ablehnung nach 10 Jahren gelöscht.
    5. Die Bewerbenden und Geförderten haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten gem. den gesetzlichen Vorgaben. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.

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    Dr. Franziska Matthes
    Bauhaus Research School
    Tel. +49 (0) 3643/58 41 05

    Die Beratung erfolgt derzeit vorrangig per E-Mail: franziska.matthes[at]uni-weimar.de

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