Die Bauhaus Research School unterstützt Promovierende bei der Erweiterung ihres eigenen wissenschaftlichen, künstlerischen bzw. gestalterischen Profils durch die Förderung ihrer internationalen Mobilität. Hierzu fördern wir die aktive Teilnahme von Promovierenden der Bauhaus-Universität Weimar an (Online-) Konferenzen und Ausstellungen im Ausland durch die Vergabe von Zuschüssen.
Bewerbungsfristen 2023:
28.02.
31.05.
30.09.
31:12.
Es können ausschließlich registrierte Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Voraussetzung ist die erfolgte Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission der jeweiligen Fakultät. Promovierende, die bereits die mündliche Prüfung zum Abschluss der Promotion abgeschlossen haben, können nicht mehr gefördert werden.
Die Anträge konnten (in Deutsch oder Englisch) über ein Online-Formular mit Datei-Upload eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind von den Antragstellenden einzureichen:
Nach Eingang der Anträge prüft die Bauhaus Research School die Bewerbungen nach den formalen Kriterien gem. 2. Fördergegenstand (»Was kann gefördert werden?«) Punkt 1 bis 5. Über die Förderung aller formal förderfähigen Bewerbungen entscheidet ein Vergabegremium bestehend aus je einer/einem Vertreter/in des Dezernats Forschung, des International Office, des Gleichstellungsbüros, der Promovierendenvertretung des Direktoriums der Bauhaus Research School und der Bauhaus Research School auf Grundlage der inhaltlichen Förderkriterien. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Vergabekriterien:
Der bewilligte Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Einreichung der Originalbelege für die entstandenen Kosten der An- und Abreise sowie der Unterbringung und eines formlosen Sachberichts (max. 3 Seiten) erstattet. Der Sachbericht soll die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der Förderung beinhalten und ist als zusammengefasstes PDF per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de einzureichen.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar haben, müssen Sie für die Reise einen Dienstreiseantrag stellen. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise für Dienstreisen Beschäftigter an der Bauhaus-Universität Weimar auf der Webseite Bauhaus-Universität Weimar: Informationen zum Corona-Virus - FAQ für Beschäftigte
Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar haben, dann können Sie die Reise selbstständig organisieren. Folgende Bedingungen sind dazu gesetzt:
Als MitarbeiterInnen der Bauhaus-Universität Weimar können Sie den Auslandsaufenthalt als Dienstreise durchführen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung der Förderung durch die Bauhaus Research School.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv