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Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland

Die Bauhaus Research School unterstützt Promovierende bei der Erweiterung ihres eigenen wissenschaftlichen, künstlerischen bzw. gestalterischen Profils durch die Förderung ihrer internationalen Mobilität. Hierzu fördern wir internationale Forschungsaufenthalte Promovierender der Bauhaus-Universität Weimar durch die Vergabe von Zuschüssen für Reise- und Unterbringungskosten.

Bewerbungsfristen 2023:
28.02.
31.05.
30.09.
31:12.

Wer kann gefördert werden?

Es können ausschließlich registrierte Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Voraussetzung ist die erfolgte Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission der jeweiligen Fakultät. Promovierende, die bereits die mündliche Prüfung zum Abschluss der  Promotion abgeschlossen haben, können nicht mehr gefördert werden.

Was kann gefördert werden?

  1. Gefördert werden Forschungsaufenthalte an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Praxispartnern im Ausland. Diese müssen im engen Zusammenhang mit der Promotion stehen (z.B. Recherchen, Feldforschung, Aufnahmen, Analysen). Die Relevanz für die Promotion muss durch ein zusätzliches Gutachten des/der erstbetreuenden Professors/in der Bauhaus-Universität Weimar nachvollziehbar dargelegt werden (im Rahmen des Ph.D.-Studienganges Kunst und Gestaltung ist eine Stellungnahme des/der künstlerischen oder des/der wissenschaftlichen Mentors/in möglich).
  2. Unterstützt werden Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung für max. 4 Wochen mit max. 50,00 € pro Tag, jedoch max. 250,00 € pro Woche. Wenn die Reise ins Zielland pandemiebedingt nicht stattfinden kann: Sie können Ihren Forschungsaufenthalt von Deutschland aus online antreten, sofern die ausgewählte Gastinstitution digital gestützte Forschungsformate anbietet. Bitte klären Sie vorab mit der Bauhaus Research School, welche Kosten dabei ggf. entstehen und ob diese förderfähig sind.
  3. Die Bauhaus Research School vergibt keine Zuschüsse für Kostenarten, die gleichzeitig durch Dritte (z.B. andere Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar, DAAD, Stiftungen) finanziert werden. Die Antragstellenden sind verpflichtet die Bauhaus Research School über weitere gestellte und/oder genehmigte bzw. abgelehnte Förderanträge bei Dritten zu informieren.
  4. Die Reise muss in Deutschland beginnen.
  5. Der Reisezeitraum und Zielland können geändert werden, sofern die äußeren Umstände den ursprünglichen Reiseantritt nicht ermöglichen. Bitte informieren Sie die Bauhaus Research School entsprechend vorab.
  6. Reisen, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen, werden nicht gefördert.

Wichtige Hinweise zu Reisen während der Pandemie

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar haben, müssen Sie für die Reise einen Dienstreiseantrag stellen. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise für Dienstreisen Beschäftigter an der Bauhaus-Universität Weimar auf der Webseite der Bauhaus-Universität Weimar: Informationen zum Corona-Virus - FAQ für Beschäftigte

Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar haben, dann können Sie die Reise selbstständig organisieren. Folgende Bedingungen sind dazu gesetzt:

  1. Die Universität sieht durch die Förderung keinen „Auftrag“ ausgelöst, die Reise anzutreten. Es obliegt Ihnen, die Gefahrensituation sorgfältig abzuwägen und ggf. auf die Reise zu verzichten.
  2. Da sich die Situation global sehr schnell ändern kann, bitten wir um Berücksichtigung der kontinuierlich aktualisierten Informationen der Behörden und Einrichtungen für Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie Reisehinweise: Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, Robert-Koch-Institut Deutschland, Corona-Informationsseite der Bauhaus-Universität Weimar
  3. Sollte am Tag der Reise eine Reisewarnung für das ausgewählte Land bestehen, ist dies gleichbedeutend mit der Aufforderung, die Reise nicht anzutreten und dem Entzug der Förderung für diese Reise. Änderungen in Reiseziel und Reisezeitraum sind möglich. Stornierungskosten können leider nicht übernommen werden.
  4. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Corona-bedingte Not-Rückholaktionen vom Auswärtigen Amt ausgeschlossen wurden und gleichermaßen nicht von der Bauhaus-Universität Weimar übernommen werden. Sollten Sie sich dennoch zu einer Ausreise in ein Corona-Risikogebiet oder in ein Land oder eine Region mit einer Corona-bezogenen Reisewarnung entschließen, reisen Sie auf eigene Verantwortung und ohne Förderung.
  5. Informieren Sie sich vor der Abreise und während Ihres Aufenthaltes ausführlich über die geltenden Aus- und Einreisebestimmungen, zu Quarantäne- und Testverpflichtungen sowie zu weiteren Verhaltensvorschriften (Informationen des Auswärtigen Amtes).
  6. Auf Empfehlung des DAAD bitten wir darum, dass sich Geförderte in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen, egal in welchem Land Sie sich befinden. Bitte notieren Sie sich ebenfalls die Notfall-Nummer, die auf der Website der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung zu finden ist, und informieren Sie sich zusätzlich über die Internetseite der jeweiligen Botschaft über weitere Kontaktmöglichkeiten.

Wie kann man sich bewerben?

Die Anträge können (in Deutsch oder Englisch) über ein Online-Formular mit Datei-Upload eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind von den Antragstellenden einzureichen:

  1. Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten inkl. Arbeits- und Zeitplan, siehe Hinweise zur Darstellung des Vorhabens)
  2. Kosten- und Finanzierungsplan (Auflistung der Kosten sowie der entsprechenden Finanzierung z.B. durch Eigenleistung oder Dritte, siehe Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan; MitarbeiterInnen der Bauhaus-Universität Weimar verwenden bitte den Vordruck gem. Dienstreiseantrag)
  3. Gutachten einer/s betreuenden Professors/in bzw. Mentors/Mentorin (siehe Vordruck pdf/word).
  4. Unterschriebener Lebenslauf des/der Antragstellenden
  5. Nachweis über die Genehmigung des Forschungsaufenthaltes der aufnehmenden Institution im Ausland. Liegt die Genehmigung bei Antragstellung noch nicht vor, ist diese spätestens bis zum Antritt der Reise nachzureichen!
  6. ggf. Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten

Wie werden die Fördermittel vergeben?

Nach Eingang der Anträge erstellt die Bauhaus Research School Vergabevorschläge, über deren Bewilligung im Ausschuss für Forschung und Projekte entschieden wird. Die Vergabe erfolgt auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen sowie des Gutachtens durch die/den betreuende/n Professor/in. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit.

Vergabekriterien:

  1. Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens
  2. Notwendigkeit des Vorhabens für den erfolgreichen Abschluss der Promotion
  3. Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die Konsistenz von Arbeits- und Zeitplan
  4. Eignung der Gastinstitution (Begründung der Wahl der Gastinstitution)
  5. Bedürftigkeit bzw. Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung
  6. Haushaltsmittelverfügbarkeit
  7. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Vielfaltsprinzip (Förderung verschiedener Promovierender statt Förderung mehrerer Reisen Einzelner).

Was müssen Geförderte einreichen, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen?

Der bewilligte Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Einreichung der Originalbelege für die entstandenen Kosten der An- und Abreise sowie der Unterbringung und eines formlosen Sachberichts (max. 5 Seiten) erstattet. Der Sachbericht soll die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der Förderung beinhalten und ist als zusammengefasstes PDF per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de einzureichen.

Wichtige Hinweise für geförderte promovierende MitarbeiterInnen der Bauhaus-Universität Weimar

Als MitarbeiterInnen der Bauhaus-Universität Weimar können Sie den Auslandsaufenthalt als Dienstreise durchführen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung der Förderung durch die Bauhaus Research School.

Hinweise zum Datenschutz

  1. Die durch die Bewerbenden im Online-Formular angegebenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Bauhaus Research School ausschließlich zum Zweck der Fördermittelvergabe verarbeitet, intern weiterverarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung ist insbesondere für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, darüber hinaus zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich. Im Bewilligungsfall werden Projekttitel und antragstellende Person auf der Webseite der Bauhaus Research School und ggf. in anderen Medien der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Newsletter, Online-Journal etc.) veröffentlicht.
  2. Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Dr. Franziska Matthes, Bauhaus Research School, Marienstr. 14, 99423 Weimar, Tel.: +49 (0) 36 43/58 41 05, E-Mail: ipid[at]uni-weimar.de.
  3. Der Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist: Dipl.-Ing. Jens-Uwe Wagner, Coudraystraße 7, Raum 515, 99423 Weimar, Deutschland, Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 33, E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de
  4. Die in diesem Formular erfassten Daten werden im Falle einer Bewilligung nach 20 Jahren und im Falle einer Ablehnung nach 10 Jahren gelöscht.
  5. Die Bewerbenden und Geförderten haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten gem. den gesetzlichen Vorgaben. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.

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Kontakt

Dr. Franziska Matthes
Bauhaus Research School
Tel. +49 (0) 3643/58 41 05

Die Beratung erfolgt derzeit vorrangig per E-Mail: franziska.matthes[at]uni-weimar.de

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IPID4all 2015-2019
Foto: Johannes C. Elze
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