*Bitte beachten: Die Rückmeldung für das Sommersemester 2023 ist ab 9.1.2023 möglich*
Für bereits immatrikulierte Studierende der Bauhaus-Universität Weimar beträgt der Semesterbeitrag im Sommersemester 2023 207,90 Euro und ist innerhalb der Rückmeldefrist (Zahlungseingang spätestens 28.02.2023) zu zahlen.
Beachten Sie bitte, dass für alle Erstsemesterstudierenden und Neueinschreibungen zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag (207,90 Euro) eine einmalige Gebühr in Höhe von 20,00 Euro für den Studierendenausweis thoska anfällt. Überweisen Sie uns daher bitte 227,90 Euro.
Die Thoska-Gebühren (20 Euro) müssen nicht entrichtet werden bei Studiengangwechsel innerhalb der Bauhaus-Universität Weimar und für Austauschstudierende/Erasmus+-Studierende.
Bei einer Ersteinschreibung und Neueinschreibung kann dieser Betrag bis einschließlich 31.03.2023 entrichtet werden.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:
Der Semesterbeitrag ist ggf. mit den Langzeitstudiengebühren sowie ggf. einer Säumnisgebühr auf das folgende Konto einzuzahlen:
Landeshauptkasse Thüringen
BIC: HELA DE FF 820
IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13
Verwendungszweck: Name, Matrikelnummer bzw. Bewerbernummer (bei Neueinschreibung)
Aus bestimmten Gründen können Sie von der Beitragspflicht befreit werden bzw. sich den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können nur beim Studierendenwerk Thüringen eingereicht werden. Diese müssen bis zum 30.9. für das kommende Wintersemester und bis 31.3. für das kommende Sommersemester abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der Beitragssatzung des Studierendenwerks. Rückzahlungen nach Semesterbeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anträge auf Rückerstattung müssen persönlich in der INFOtake (Mensa, Erdgeschoss) gestellt werden.
Versäumnisgebühr
Versäumen Sie die Frist der Einzahlung zur Rückmeldung bzw. Beurlaubung (Zahlungseingang spätestens am 28.02.2023 für das Sommersemester 2023) müssen Sie mit einer Exmatrikulation rechnen. Eine nachträgliche Rückmeldung/Beurlaubung ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Wird der Grund für eine Verspätung anerkannt, ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Erst- und Neu-Immatrikulierte müssen keine Versäumnisgebühr bezahlen.
Das Studierendenwerk Thüringen beginnt als eins der ersten in Deutschland und eins der wenigen mit der direkten, anteiligen Rückerstattung der Semesterticketbeiträge. Studierenden in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen und Weimar wird ab dem 20. Juli 2022 anteilig ihr Semesterticketbeitrag über ihre Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) rückerstattet, nachdem die entsprechenden Vereinbarungen mit den betreffenden Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden konnten.
Da das Semesterticket als 9-Euro-Ticket gilt, müssen Studierende im Juni, Juli und August nicht mehr als jeweils diese 9 Euro zahlen. Die Summe, die sie mit dem Semesterbeitrag jedoch bereits für Bahn-, ÖPNV- und VMT-Ticket gezahlt haben und die über diese 9 Euro pro Monat hinausreichen, wird durch das Studierendenwerk Thüringen zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung für den Standort Weimar beträgt 29,10 Euro
Die Studierenden bekommen den Rückerstattungsbetrag schnell und unkompliziert auf ihre thoska geladen. Diese Buchung ist an jeder Kasse einer Mensa oder Cafeteria sowie in den Informationszentren des Studierendenwerks Thüringen in Erfurt, Jena und Weimar möglich. Die Nutzung einer Einrichtung am jeweiligen Hochschulort ist nicht notwendig. Weimarer Studierende können sich den Betrag beispielsweise auch in einer Mensa in Erfurt aufbuchen lassen. An Aufwertern in den Mensen des Studierendenwerks Thüringen ist nach Aufbuchung des Rückerstattungsbetrags an der Mensakasse bei Bedarf auch eine Auszahlung auf das Konto der Studierenden gegen eine geringe Gebühr (21 Cent) möglich.
Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Studierenden für das Sommersemester 2022 immatrikuliert waren und sie den Semesterbeitrag nicht bereits erstattet bekommen haben. Die Rückerstattung ist bis zum 31. Oktober 2022 möglich.
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