NC
(lat. numerus clausus) Der NC steht für die Zulassungsbeschränkung bei bestimmten Studiengängen. Wer z.B. ein Studienfach mit einem NC von 2,5 studieren möchte, muss eine Abiturnote von 2,5 oder besser vorweisen.
N.N.
(lat. nomen nominandum) NN steht für eine noch unklare Personalbesetzung. Der Name ist folglich noch zu nennen.
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