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Antikorruption

Gemäß der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 24. Oktober 2024, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 48/2024, S. 1689 - 1694, wurde vom Präsidenten der Bauhaus-Universität Weimar zur Antikorruptionsbeauftragten bestellt:

Jana Lorbeer

Antikorruptionsbeauftragte

Cranachstraße 47, Raum 218
99423 Weimar

Tel.: +49 (0) 36 43/58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de

Dr. Steffi Heine

Stellvertreterin

Belvederer Allee 6, Raum 007
99425 Weimar

Tel.: +49 (0) 36 43/58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de

Aufgaben

Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten im Überblick:

  • Melde–, Informations– und Ansprechstelle bei Korruptionshinweisen und allen Angelegenheiten der Korruptionsbekämpfung an der Universität
  • Prüfung von Korruptionshinweisen und Aufdeckung von Korruptionssachverhalten
  • Maßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung

Vorschriften & Informationen

Bitte nehmen Sie die Belehrung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen für Bedienstete des Freistaates Thüringen zur Kenntnis.

Die folgenden rechtlichen Vorschriften und weitergehenden Informationen zur Korruptionsbekämpfung und dem Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen sind zu beachten:

  • Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 24. Oktober 2024
  • Verhaltenskodex gegen Korruption
  • Gemeinsame Bekanntmachung der Thüringer Staatskanzlei, der Thüringer Ministerien, der Thüringer
  • Landtagsverwaltung und des Thüringer Rechnungshofs vom 15. September 2010
  • § 3 Abs. 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
  • § 38 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG), § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
  • §§ 331 bis 335 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Broschüre »Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen
  • Faltblatt »Gemeinsam gegen Korruption«

Erklärfilm der Leitstelle Korruptionsbekämpfung zum Thema „Korruption“

Anlässlich des Welt-Antikorruptionstags hat die Thüringer Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Erklärfilm zum Thema „Korruption“ veröffentlicht. Darin wird die Thematik verständlich aufbereitet und bildhaft dargestellt. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen aufmerksam gemacht werden. Der Film richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.

Link zum Film: Leitstelle Korruptionsbekämpfung | Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (thueringen.de)

Hinweise

Hinweise

Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein korruptes Verhalten an der Bauhaus-Universität Weimar haben, informieren Sie bitte die Antikorruptionsbeauftragte oder Ihren Vorgesetzten. Unterstützen Sie die Universitätsleitung auch beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen. Für Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dazu wenden Sie sich bitte an die Antikorruptionsbeauftragte.

Sie können damit zum Schutz Ihrer eigenen Integrität und zum Schutz der Universität beitragen und helfen, Korruption, Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken und aufzuklären. Tragen Sie dazu bei, dass Imageschäden von der Bauhaus-Universität Weimar frühzeitig abgewendet werden können.

Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Sie können die Antikorruptionsbeauftragte über ihre E-Mail-Adresse, über die genannten Telefonnummern oder über ihre direkte Postanschrift erreichen. Zudem steht Ihnen diese – nach Vereinbarung – selbstverständlich für ein vertrauliches persönliches Gespräch zur Verfügung.

Kontakt:

Jana Lorbeer
Telefon: +49 3643 / 58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de

Dr. Steffi Heine
Telefon: +49 3643 / 58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de

Onlineschulung zur Korruptionsprävention

Onlineschulung zur Korruptionsprävention

Gemäß der "Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen" hat die Universitätsleitung die gesetzliche Pflicht, alle Beschäftigten der Bauhaus-Universität Weimar regelmäßig über die Einhaltung der Grundsätze zur Korruptionsbekämpfung und über die Bestimmungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen zu belehren und als Maßnahme der Prävention zu schulen.

Die Schulung nimmt ca. 2 Stunden in Anspruch. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Schulung zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

Am Ende der Schulung ist ein kurzer Test zu absolvieren, nach dessen Bestehen sich ein Teilnehmerzertifikat generiert. Dieses wird nach Abschluss der Schulung direkt und automatisch an das Dezernat Personal/ Personalentwicklung gesendet.

Auf der Moodle-Plattform steht das eLearning-Modul zur Verfügung.

Link zur Schulung: Compliance an der Universität - Modul 1: Korruptionsprävention

 

  

 

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