Sie haben bereits eine Zusage für Ihr Auslandsstudium erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Hier finden Sie fakultätsspezifische Informationen für die nächsten Schritte.
In den nachfolgenden FAQ haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten darauf für Sie zusammengefasst.
Im Downloadcenter des International Office finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für die Durchführung Ihres Auslandsstudiums. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt ist es notwendig, ein Learning Agreement zu erstellen.
Ein Learning Agreement stellt eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule dar und muss vor dem Aufenthalt abgeschlossen werden. Hierfür füllen Sie die Vorlage aus und unterzeichnen diese. Im Anschluss stimmen Sie sich fachlich mit Ihrer Fachstudienberatung (Liste der Ansprechpartner*innen in der grünen Box) ab und senden das unterschriebene Learning Agreement an die Partnerhochschule. Im letzten Schritt reichen Sie das von allen drei Parteien unterzeichnete Learning Agreements (Abschnitt: »BEFORE mobility«) per E-Mail an outgoing[at]uni-weimar.de mit dem Betreff »[DOK] Learning Agreement« ein.
Informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Gastuniversität über angebotene Kurse. Sollten Sie dort keine Informationen für das kommende akademische Jahr finden, orientieren Sie sich bitte an den angebotenen Lehrveranstaltungen des laufenden Studienjahrs.
Es kommt häufig vor, dass sich die Kurse während des Auslandsaufenthaltes, auch mehrmals, ändern. Eine Änderung des Learning Agreements aufgrund veränderter Kurse ist innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Partneruniversität vorgesehen. Dieses Formular (Abschnitt: »DURING mobility«) muss wieder von Ihnen sowie der Partnerhochschule und der Fachstudienberatung unterschrieben und eingereicht werden.
Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Leistung eines Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die erzielten lokalen Noten. Dieses erhalten Sie von der Austauschuniversität. Evtl. müssen Sie dieses beantragen, erkundigen Sie sich am besten vor Ihrer Abreise bei der Partnerhochschule.
Für die Anerkennung und Anrechnung der Noten reichen die Studierenden das Anerkennungsformular zusammen mit dem ToR bei der Fachstudienberatung ein. Die Fachstudienberatung prüft die erworbenen Leistungen und entscheidet über die vorzunehmende Anerkennung. Die Anrechnung erfolgt zentral durch den International Counsellor. Von dort werden die Noten an das für den Studiengang zuständige Prüfungsamt der Fakultät gemeldet.
Bei fachlichen Fragen zur Kurswahl und der Anerkennung der einzelnen Kurse der Austauschuniversität kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs, für organisatorische Fragen International Counsellor Katja Zimmer.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv