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Informationen für Outgoing-Austauschstudierende

Sie haben bereits eine Zusage für Ihr Auslandsstudium erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Hier finden Sie fakultätsspezifische Informationen für die nächsten Schritte.

In den nachfolgenden FAQ haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten darauf für Sie zusammengefasst.

Ich habe eine Zusage erhalten. Was muss ich nun tun?

Im Downloadcenter des International Office finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für die Durchführung Ihres Auslandsstudiums. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt ist es notwendig, ein Learning Agreement zu erstellen. 

Was ist ein Learning Agreement und wie erstelle ich es?

Ein Learning Agreement stellt eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule dar und muss vor dem Aufenthalt abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie Folgendes:

Ab sofort erfolgt die Erstellung des Learning Agreement über die OLA Plattform (https://learning-agreement.eu/)

Studierende der Bauhaus-Universität Weimar sind ab sofort dazu verpflichtet, Ihre Learning Agreements über die Online Learning Agreement (OLA) Plattform zu erstellen. Bitte folgen Sie dem Prozess (siehe Anleitung), soweit wie möglich über die OLA Plattform und wechseln Sie, falls notwendig, von der Bearbeitung über die OLA Plattform auf den Versand des Learning Agreements per E-Mail an die Partneruniversität. 

Hintergrund der Umstellung auf „Online“ Learning Agreement über die learning-agreement.eu Plattform:

Die EU-Kommission hat alle europäischen Hochschulen zur Einführung von „ERASMUS Without Paper“ verpflichtet. Damit einher geht die Verpflichtung zur Digitalisierung zentraler Prozesse im ERASMUS Programm. Die Erstellung der Learning Agreements ist einer der Prozesse, die digitalisiert werden müssen. Leider sind bei weitem noch nicht alle europäischen Hochschulen so weit, Learning Agreements online zu bearbeiten. Bitte haben Sie dafür gegenüber den Partneruniversitäten Verständnis.     

Bitte senden Sie E-Mails mit fachlichen Fragen zu Ihrem Auslandsstudium (z.B. Kurse und Anerkennung) an: artanddesign-outgoing@uni-weimar.de
Organisatorische Fragen zum Auslandsstudium (z.B. zum ERASMUS Stipendium) senden Sie bitte an das International Office: outgoing[at]uni-weimar.de  

Bitte stimmen Sie sich fachlich mit Ihrer Fachstudienberatung (Liste der Ansprechpartner*innen in der grünen Box) ab.

Im letzten Schritt reichen Sie das von allen drei Parteien unterzeichnete Learning Agreements (Abschnitt: »BEFORE mobility«) per E-Mail an outgoing[at]uni-weimar.de mit dem Betreff »[DOK] Learning Agreement« ein.

Welche Kurse trage ich in das Learning Agreement ein?

Informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Gastuniversität über angebotene Kurse. Sollten Sie dort keine Informationen für das kommende akademische Jahr finden, orientieren Sie sich bitte an den angebotenen Lehrveranstaltungen des laufenden Studienjahrs.

Was ist, wenn sich meine Kurse während des Aufenthalts ändern?

Es kommt häufig vor, dass sich die Kurse während des Auslandsaufenthaltes, auch mehrmals, ändern. Eine Änderung des Learning Agreements aufgrund veränderter Kurse ist innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Partneruniversität vorgesehen. Der Abschnitt: »DURING mobility« muss wieder von Ihnen sowie der Partnerhochschule und der Fachstudienberatung unterschrieben und eingereicht werden. // Siehe "Anleitung Leitfaden OLA" unter „Changes to Online Learning Agreement“

Wie erhalte ich nach dem Auslandsaufenthalt ein Transcript of Records?

Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Leistung eines Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die erzielten lokalen Noten. Dieses erhalten Sie von der Austauschuniversität. Evtl. müssen Sie dieses beantragen, erkundigen Sie sich am besten vor Ihrer Abreise bei der Partnerhochschule.

Für die Anerkennung und Anrechnung der Noten reichen die Studierenden den Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem ToR bei der Fachstudienberatung ein. Die Fachstudienberatung prüft die erworbenen Leistungen und entscheidet über die vorzunehmende Anerkennung. Die Anrechnung erfolgt zentral durch den International Counsellor.

An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?

Bei fachlichen Fragen zur Kurswahl und der Anerkennung der einzelnen Kurse der Austauschuniversität kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs, für organisatorische Fragen die International Counsellor Outgoing artanddesign-outgoing[at]uni-weimar.de , für die Anerkennung der Noten: Christina Dobritz. Für allgemeine Fragen/ Änderungen zu Ihrem Aufenthalt kontaktieren Sie bitte unbedingt das International Office unter outgoing[at]uni-weimar.de

Wie kann ich meinen Auslandsaufenthalt verlängern?

Informationen zur Verlängerung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie auf der Webseite des DIB unter Bauhaus-Universität Weimar: Verlängerung (uni-weimar.de).

Kontakt

International Counsellor
Outgoing Students

Katja Zimmer
Geschwister-Scholl-Straße 7, Raum HP07
99423 Weimar

Telefon +49(0)3643 / 58 33 27
Telefax +49(0)3643 / 58 32 30
E-Mail artanddesign-outgoing[at]uni-weimar.de 

Downloads

  • Erstellung von Online Learning Agreements (OLAs)
  • Antrag auf Anerkennung
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