Die Zulassungen erfolgen auf Grundlage der Eignungsprüfungsordnung. Bewerber*innen, die über einen Meister*innen- bzw. Techniker*innenabschluss mit einer Abschlussnote von mindestens 2,0 verfügen und anschließend mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit nachweisen können, werden zur Eignungsprüfung zugelassen. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung, werden sie zum Masterstudium zugelassen.
