1) Allgemeine Informationen
Für die Sanierung und Transformation der Thüringer Infrastrukturen zur Klimaneutralität im Zusammenspiel mit einer Verstärkung der Resilienz im Bereich der Daseinsvorsorge besteht ein erheblicher Finanzierungs- und Kapitalbedarf. Die kommunalen Unternehmen und die auf kommunaler Ebene tätigen privaten Unternehmen benötigen Eigenkapitalzuführungen und es sind erhebliche zusätzliche Fremdkapitalaufnahmen erforderlich. In diesem Zusammenhang stellen sich aktuell u.a. die folgenden Fragen:
- Wie können Land und Kommunen die kommunalen Unternehmen bei der Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital (und ggf. auch Nachrangkapital) unterstützen?
- Welche Möglichkeiten und Restriktionen für eine Kapitalaufnahme bieten bzw. etabliert die Thüringer Kommunalordnung? Welcher Reformbedarf besteht hinsichtlich der Thüringer Kommunalordnung?
- Welche (weiteren) Möglichkeiten sollte der Freistaat Thüringen in Betracht ziehen, um Stadtwerke und „betroffene“ private Unternehmen zu unterstützen?
- Welche Rolle kann dem „Deutschlandfonds“ zukommen, um die Kapitalbedarfe der Thüringer Infrastrukturunternehmen abzudecken?
- Welche Rolle könnten bzw. sollten die in Betracht kommenden Instrumente im Hinblick auf die (öffentliche und / oder private) Eigentümerschaft der Unternehmen bzw. diesbezügliche Veränderungen spielen?
Jenseits der gesetzlich normierten Investitionszuschüsse im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) erhalten die Kommunen (und indirekt auch kommunalen Unternehmen) weitere Mittel von Freistaat, Bund und EU. Auch zu diesem Themengebiet gibt es aktuell Klärungsbedarf:
- Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Thüringer „Kommunalen Investitionsprogramm 2026 - 2029“? Welche Bedeutung wird dem Programm zum Abbau des Investitionsstaus beigemessen?
- Und wie könnte es nach 2029 weitergehen?
- Wann und in welchem Umfang sollten die Kommunen an den Mitteln des SVIK beteiligt werden?
- Sollten Investitionszuschüsse des Landes als Pauschalen (wie beim Kommunalen Investitionsprogramm) an die Kommunen ausgereicht werden oder sind spezielle fachliche Förderprogramme mit Ko-Finanzierungsanteilen zielführender?
- Welche Reformen (auch beim Länderfinanzausgleich und beim KFA sowie im Bereich der „Schuldenbremsen“) sollten durch Bund und Freistaat Thüringen in Betracht gezogen werden?
In diesem Kontext und zur Diskussion der vorstehend aufgeworfenen Fragestellungen veranstaltet die
- Professur Infrastrukturwirtschaft und -management (IWM) an der Bauhaus-Universität Weimar (Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bianca Engel, Dr. Holger Weiß, LL.M.)
in Kooperation und mit Unterstützung der
sowie in Kooperation mit
am 28. April 2028 (Dienstag) von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Erfurt die Tagung „Infrastruktur- und Daseinsvorsorge-Politik in Thüringen“; dabei widmet sich die diesjährige Tagung dem Thema “ Finanzierung der Sanierung und Transformation der Thüringer Infrastrukturen durch Land und Kommunen“. Die Tagung richtet sich sowohl an Akteure aus der Praxis (Kommunen und Land / Exekutive und Legislative, Verbände, Stadtwerke / Infrastrukturunternehmen etc.) als auch aus der Wissenschaft.
3) Anmeldung / keine Teilnahmegebühr
Die Anmeldung für die Tagung „Infrastruktur- und Daseinsvorsorge-Politik in Thüringen“ erfolgt (standardmäßig) online über diese Registrierungs-Seite. Alternativ können Sie sich auch per Email (charlotte.ellen.latein[at]uni-weimar.de) anmelden; bitte geben Sie dabei Ihre Kontaktdaten an.
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Bestätigung von Anmeldungen erfolgt unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit freier Plätze.
4) Veranstaltungsort
Die Tagung „Infrastruktur- und Daseinsvorsorge-Politik in Thüringen“ am 28.04.2026 findet in der Bonifaciusstr. 14 in 99084 Erfurt statt.
5) Vorträge
Im Anschluss an die Tagung „Infrastruktur- und Daseinsvorsorge-Politik in Thüringen“ am 28.04.2026 werden an dieser Stelle ausgewählte Vorträge zum Download zur Verfügung gestellt.
6) Kontakt
Bei Rückfragen und für weitere Informationen zu der Tagung „Infrastruktur- und Daseinsvorsorge-Politik in Thüringen“ am 28.04.2026 stehen Ihnen Prof. Dr. Thorsten Beckers (thorsten.beckers[at]uni-weimar.de) sowie – speziell für organisatorische Fragen – Charlotte Latein (charlotte.ellen.latein[at]uni-weimar.de) gerne zur Verfügung.