Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen (mindestens Note „gut“) Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus, der dem Profil der Fakultät entspricht.
Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss des Studiums an einer deutschen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil der Fakultät nicht entspricht, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von dem*der Bewerber*in zu erbringen sind.
Zur Promotion kann in der Regel nicht zugelassen werden, wer im gleichen Fachgebiet an anderer Stelle bereits die Annahme zur Promotion beantragt hat, als Doktorand*in angenommen oder in einem Promotionsverfahren endgültig gescheitert ist.
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