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Zahl 30 als Symbol für das Namensjubiläum der Bauhaus-Universität Weimar

Promovieren an der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Dabei muss die vorgelegte Dissertation wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und originäre wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

Die Bauhaus-Universität Weimar verleiht an der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften die folgenden akademischen Grade:

  • Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.)
  • Doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)
  • Doctor rerum politicarum (Dr. rer. pol.)

Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen und das Promotionsverfahren. Die Graduierungskommission ist das verantwortliche Gremium der Fakultät zur Beschlussfassung in Promotionsangelegenheiten, zur Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Promotionsverfahren und Schlichtungsstelle bei auftretenden Unzulänglichkeiten.

Promotionsleistungen im Überblick

  1. Dissertation (schriftliche wissenschaftliche Arbeit)
  2. Disputation (mündliche Verteidigung)*
  3. Veröffentlichung
    *aktuelle Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. 

Promotionsverfahren im Überblick

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen umfassende Informationen zu den Voraussetzungen für eine Promotion sowie zum Ablauf des Promotionsverfahrens zur Verfügung. Sie finden die notwendigen Anlagen und Anhänge verlinkt.

1. Voraussetzung für eine Promotion Weniger Mehr lesen

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen (mindestens Note „gut“) Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus, der dem Profil der Fakultät entspricht.
Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss des Studiums an einer deutschen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil der Fakultät nicht entspricht, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von dem*der Bewerber*in zu erbringen sind.
Zur Promotion kann in der Regel nicht zugelassen werden, wer im gleichen Fachgebiet an anderer Stelle bereits die Annahme zur Promotion beantragt hat, als Doktorand*in angenommen oder in einem Promotionsverfahren endgültig gescheitert ist.

2. Thema der Dissertation Weniger Mehr lesen

Der Gegenstand der Dissertation sollte sich in das wissenschaftliche Profil der Fakultät einfügen.
Ein ausführliches Exposé über das in Aussicht genommene Promotionsthema wird von der*dem Kandidat*in mit dem*der ausgewählten Mentor*in abgestimmt. Das Exposé ist Bestandteil der Unterlagen für die Registrierung.

3. Mentor*in Weniger Mehr lesen

Um an der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Bauhaus-Universität Weimar eine Promotion einreichen zu können, muss der*die Mentor*in ein*e fakultätsangehörige*r Professor*in oder Juniorprofessor*in, ein*e habilitierte*r an der Fakultät tätige*r Wissenschaftler*in oder ein*e an der Fakultät tätige*r, promovierte*r Leiter*in von Nachwuchsforscher*innengruppen sein.
Die Betreuung der Anfertigung einer Dissertation kann durch mehrere Betreuer*innen erfolgen.
Zusätzlich zu den zur Betreuung Berechtigten der Fakultät können an einer gemeinsamen Betreuung auch Personen der anderen Fakultäten der Bauhaus-Universität Weimar oder anderer Universitäten beteiligt sein. Weiterhin ist eine gemeinsame Betreuung mit Professor*innen von Fachhochschulen möglich.

4. Registrierung als Doktorand*in Weniger Mehr lesen

Sobald die Übernahme der Mentorenschaft durch den*die Professor*in bestätigt wurde, können folgende Unterlagen zur Registrierung als Promovend*in an der Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Graduierungskommission, eingereicht werden:
 

  1. Formloser Antrag auf Registrierung als Doktorand*in mit der Angabe, welcher Grad angestrebt wird: Dr.-Ing., Dr. rer. nat. oder Dr. rer. pol. 
    Bei externen Doktoranden im Rahmen einer Kooperativen Promotion muss neben der*dem Erstbetreuer*in auch die*der Zweitbetreuer*in mit Unterschrift das Einverständnis bestätigen.
  2. Datenerfassung gem. § 5 Hochschulstatistikgesetz (HStatG)
    Der formlose Antrag sowie der Datenerfassungsbogen müssen handschriftlich unterschrieben sein.
    Diese beiden Dokumente sind zusätzlich per Post an die Bauhaus-Universität Weimar, Dekanat der Fakultät Bau- und Umwelt, z.H. Ines Meisner, Marienstraße 13 E, 99423 Weimar, zu senden.
  3. Motivationsschreiben zur Anfertigung der Promotionsschrift,
  4. ausführliches Exposé über das in Aussicht genommene Promotionsthema für die Kommission
  5. ggf. Betreuungserklärung, insbesondere bei einer Kooperativen Promotion (Anlage 5 der Promotionsordnung),
  6. Nachweis der Promotionsreife (unbeglaubigte Dokument- bzw. Zeugniskopien einschließlich Benotung der Abitur- und Bachelor/Diplom/Masterurkunden),
  7. Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang.

Alle Unterlagen sind in einer PDF-Datei zu senden an: ines.meisner[at]uni-weimar.de
Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen wird durch die Graduierungskommission über die Registrierung entschieden und danach ein schriftlicher Bescheid an den*die Antragsteller*in versendet.

5. Unterlagen zur Einreichung und Eröffnung eines Promotionsverfahrens Weniger Mehr lesen
  1. Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens - schriftlich an die*den Vorsitzende*n der Graduierungskommission,
  2. Lebenslauf mit Angabe des Berufs- und Bildungsweges,
  3. Beglaubigter Nachweis der Promotionsreife (letzter/höchster Universitätsabschluss: Zeugnis, Urkunde) - falls die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist eine amtliche deutsche Übersetzung beizulegen.
  4. Erklärung, ob und ggf. mit welchem Erfolg bereits ein Promotionsverfahren beantragt oder durchlaufen wurde (dies kann mit dem Antrag geschehen),
  5. Liste der wissenschaftlichen Aktivitäten, insbesondere der Veröffentlichungen, ggf. auch Verzeichnis von Entwurfs- und Planungsaktivitäten,
  6. Dissertation in vier gebundenen Exemplaren (Hard- oder Softcoverbindung) sowie ein USB-Stick mit der digitalen Fassung. Die Promotionsschrift sollte den Lebenslauf einschließlich des beruflichen Werdegangs und die Veröffentlichungsliste enthalten. Jedes Exemplar muss zusätzlich eine handschriftlich unterschriebene eidesstaatliche Erklärung gemäß Promotionsordnung enthalten (Anlage 2 der Promotionsordnung). Den Lebenslauf, die eidesstaatliche Erklärung sowie die Veröffentlichungsliste bitte zudem einmal lose, als eigenständige Unterlagen einreichen.
  7. Eine von der*dem Mentor*in durch Unterschrift autorisierte Zusammenfassung mit den wesentlichen Ergebnissen der Arbeit im Umfang von maximal 3 Seiten (mit Deckblatt 4 Seiten) - Schriftgröße 11, Schriftart: LT Syntax Com Regular oder Verdana, Seitenränder mind. 2 cm, normaler Zeilenabstand. Das Dokument ist in Papierform und digital (PDF-Format) einzureichen und kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
  8. Belegnachweis der Entrichtung der Promotionsgebühr (100,00 €):

    Bauhaus-Universität Weimar
    IBAN: DE3982 050000300 4444 273
    HELADEFF820
    cod. Zahlungsgrund: 210 010 10 10
    Promotionsgebühr und Angabe des Namens.

  9. Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung gemäß § 5, Abs. 6 der Promotionsordnung,
  10. Eine von der*dem Mentor*in durch Unterschrift autorisierte Liste mit drei Gutachter*innen-Vorschlägen unter Angabe der vollständigen Adresse.
     

Die vier gebundenen Exemplare der Promotionsschrift sowie alle hier genannten Unterlagen (inklusive USB-Stick) sind zu senden an:

Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Graduierungskommission
z.H. Ines Meisner
Marienstraße 13 E
99423 Weimar

Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen, so entscheidet die Graduierungskommission über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und informiert anschießend den*die Kandidat*in über die Entscheidung.

6. Disputation und Abschluss des Promotionsverfahrens Weniger Mehr lesen

Die Gutachter*innen schlagen der Graduierungskommission die Annahme oder Ablehnung der Arbeit vor.
Danach werden die Prüfungskommission und der Disputationstermin festgelegt.
Unmittelbar nach erfolgreicher Disputation wird die Gesamtbewertung der Promotionsleistung durch die Prüfungskommission vorgenommen und dem*der Doktorand*in bekanntgegeben.
Gegebenenfalls werden Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation erteilt. Diese müssen vor der Veröffentlichung der Arbeit erfüllt werden. Dazu reicht der*die Promovierende die überarbeitete Fassung der Doktorarbeit bei derjenigen Person ein, die ihm*ihr als Auflagenprüfer*in benannt worden ist. Erfolgt anschließend die Freigabe zur Veröffentlichung, so werden die Pflichtexemplare der Dissertation von dem*der Promovierenden erstellt und in der Universitätsbibliothek abgegeben. Wurden keine Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation erteilt, so kann nach erfolgreicher Disputation die Veröffentlichung unmittelbar, also ohne Freigabe zur Publikation, erfolgen. Die Webseite der Hochschulschriftenstelle informiert über die Optionen zur Veröffentlichung und in welcher Form und wie die Abgabe der Pflichtexemplare konkret zu erfolgen hat.

Nach ordnungsgemäßer Veröffentlichung der Doktorarbeit erhalten Promovierende die Promotionsurkunde und sind berechtigt, den Doktor-Titel zu führen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Ines Meisner zur Verfügung.
Tel.: +49 (0)3643-58 44 12 bzw.
E-Mail: ines.meisner[at]uni-weimar.de

Promotionsverfahren

Kontakt

Ines Meisner

Sachbearbeiterin für Graduierungsverfahren