Urbanistik (M.Sc.)

Die Teilnahme am Eignungsverfahren setzte eine Online-Bewerbung voraus.

So können Sie sich Bewerben:

Vorgehen:

  1. Bitte füllen Sie Online-Bewerbungsformular  aus(Hinweis: Das Interview ist eine vorgeschaltete Auswahloption und keine Bewerbung!)
  2. Bitte laden Sie dann die im Programm nötigen Unterlagen  hoch:
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Studien-, Praktikums- und Auslandserfahrung
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudienganges Urbanistik oder eines gleichwertigen Abschlusses sowie das Diploma Supplement
  • ein Motivationsschreiben, das den Studien- und Berufswunsch begründet
  • ein Essay mit maximal 10.000 Zeichen zu einer stadtplanungs- bzw. stadtforschungsbezogenen Thematik oder zum Forschungsfeld der Urbanistik insgesamt
  • Dokumentation bisheriger Arbeiten, vorzugsweise der Bachelor-Abschlussarbeit
  • eine schriftliche Erklärung über die Autorenschaft der eingereichten Arbeiten (Eigenständigkeitserklärung).

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind. Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.

Die Bewerbungsunterlagen werden nach dem „Absenden“ im Online Portal geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Einladung zum Eignungsgespräch über das Onlineportal versandt. Je nach Bewerbungseingang, kann die Einladung sehr kurzfristig erfolgen, daher ist eine rechtzeitige Bewerbung sinnvoll.

Die Arbeitssprache im Masterstudiengang Urbanistik ist Deutsch. Studienbewerber/innen, die als Bildungsausländer zu betrachten sind und Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen, müssen deshalb deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (DSH-2 / C1, TestDaF mit mind. 4 x TDN 4 oder ein gleichwertiger Abschluss), sofern sie nicht über den Hochschulabschluss eines deutschsprachigen Studienganges verfügen.

Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli des Jahres
Ausstehende Leistungsnachweise sind kein Hinderungsgrund für die Bewerbung.

Eignungsgespräche
Die Eignungsgespräche für den Master Urbanistik finden im Institut für Europäische Urbanistik statt. Zeitraum wird noch bekannt gegeben.

Studienbeginn
1. Oktober des Jahres

Bewerbungsverfahren
Die Eingangsprüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

Teil A:
Tabellarischer Lebenslauf, ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse (in Kopie) sowie ein Motivationsschreiben (maximal 1 Seite), welches Aussagen zum Berufswunsch und zur Studienmotivation enthält. (Wichtung 20 % = maximal 20 Punkte).

Teil B:
Ein Essay mit maximal 10.000 Zeichen. Hierbei sollen sich die BewerberInnen zu einer stadtplanungs- bzw. stadtforschungsbezogenen Thematik ihrer Wahl oder zum Forschungsfeld der Urbanistik insgesamt äußern und persönlich Stellung beziehen. (Wichtung 25 % = maximal 25 Punkte)

Teil C:
Ein persönliches Eingangsgespräch zum Berufsbild und zur Studienmotivation sowie zur persönlichen Berufsqualifikation des Bewerbers (Wichtung 25 % = maximal 25 Punkte)

Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen findet Mitte Juli ein Auswahlgespräch statt, zu dem Sie rechtzeitig eingeladen werden. Für Bewerber, die im Ausland leben oder denen die Anreise zum Eingangsgespräch nicht zu jedem Zeitpunkt zumutbar und möglich ist, kann der Prüfungsausschuss einen Ausweichtermin oder eine alternative Regelung zur Sicherstellung der Eignung festlegen.

Studiengebühren
Es werden keine Studiengebühren erhoben, abgesehen vom üblichen Semesterbeitrag.

Die Immatrikulation im Studiengang Master Urbanistik kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September.
Wenn Sie die Eignungsfeststellungsprüfung erfolgreich bestanden haben, schicken sie bitte folgende Unterlagen an das

Dezernat für Studium und Lehre
Bauhaus-Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

•  den Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung
•  den Nachweis über eine gültige Krankenversicherung inkl. der dazugehörigen   
   Meldeformulare der Krankenkasse
•  die Kopie des Einzahlungsbeleges über den Semesterbeitrag
•  die Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule
   studiert haben.