- Wie kann ich ein Wahlmodul eines anderen Studiengangs/Fakultät anerkennen lassen?
- Wie kann ich eine Lehrveranstaltung einer anderen Hochschule anerkennen lassen?
- Wie kann ich Kompetenzen, die ich außerhalb der Universität erworben habe, anrechnen lassen?
In den Prüfungsordnungen der Studiengänge ist die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse geregelt.
Fachstudienberatung: zuständig für die inhaltliche/fachliche Prüfung im Rahmen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bauhaus-Universität Weimar oder des eigenen Studiengangs erbracht wurden. Die Anerkennung erfolgt ggfs. auf Basis von »Learning Agreements« (z.B. Bauhaus.Modul). Sie ist ebenfalls zuständig für die inhaltliche/fachliche Prüfung im Rahmen der Anrechnung von Kompetenzen, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden, wie beispielsweise innerhalb eines Praktikums.
Hinweise: Bei Unstimmigkeiten in der Anrechnung bzw. Anerkennung von Leistungen wird der Prüfungsausschuss mit dem Anliegen beauftragt, der dann über die Anrechnung/Anerkennung oder Versagung entscheidet.
Für die Anerkennung von Leistungen im Ausland siehe Informationen unter »Studieren im Ausland«