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Schutzrechte

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Infos:

Im Rahmen einer Unternehmensgründung könnt ihr euch durch registrierbare Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design) exklusive Nutzungsrechte an euren Erfindungen, an eurem Produkten und/oder einer Marke sichern. Dies trägt maßgeblich dazu bei, den Innovationsvorsprung und die Wettbewerbsfähigkeit eures Startups zu sichern. Um sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Arten von Schutzrechte und ihre Anmeldevoraussetzungen zu verschaffen, könnt ihr euch auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) umfassend informieren.

Für alle Schutzrechte gilt: Prüft vor dem Markteintritt oder einer umfassenden Präsentation in der Öffentlichkeit, ob euer Produkt bspw. patentierfähig ist oder der Name eures zukünftigen Startups bereits von Dritten als Marke eingetragen ist. Dies hilft, nicht die Rechte Dritter zu verletzten und die eigene Geschäftsidee zu schützen.

Welches gewerbliche Schutzrecht kommt in Frage?

  • Ihr habt eine technische Erfindung gemacht oder ein neues Verfahren entwickelt? >> PATENT
  • Ihr habt eine Entwicklung gemacht, die ihr sehr schnell schützen wollt?         >> GEBRAUCHSMUSTER
  • Ihr habt eine neue äußere Form- und Farbgestaltung für ein Erzeugnis entworfen? >> DESIGN
  • Ihr wollt ein Zeichen (bspw. Wortmarken, Bildmarken oder eine Kombination hieraus), eures Produktes, Service oder Startups schützen lassen, das euch von anderen Unternehmen unterscheidet? >> MARKE

Was ist bei einer Patentierung als Arbeitnehmer*in der Universität zu beachten?

Solltet ihr in einem Arbeitsverhältnis mit der Bauhaus-Universität Weimar stehen, so gilt für euch das Arbeitnehmererfindergesetz und ihr müsst eure Erfindung der Universität melden. Bei Fragen steht euch dafür das Dezernat Forschung  der Universität zur Verfügung. Eine umfassende Aufbereitung des kompletten Patentprozesses sowie Hinweise zur Verwertung oder Freigabe der Erfindung findet ihr in unserer Publikation "Ausgründung aus der Universität - Ein praktischer Leitfaden für Wissenschaftler*innen".

Wo können wir zu Schutzrechten recherchieren?

Bevor ihr ein Schutzrecht anmeldet, solltet ihr eine Recherche durchführen. Nutzt dafür die Datenbanken des DPMA, um sicherzugehen, dass euer Schutzrecht nicht bereits anderweitig registriert ist. Das DPMA stellt zu jedem Schutzrecht Recherchemöglichkeiten in kostenlosen Datenbanken zur Verfügung. Zudem bietet das PATON in Ilmenau die Möglichkeit einer betreuten Eigenrecherche.

Wie können wir ein Schutzrecht anmelden?

Ihr könnt eure Schutzrechte beim DPMA in Schriftform oder elektronisch anmelden. Auf den Seiten des DPMA gibt es Anmeldeformulare für alle Schutzrechte zum Download sowie eine Auflistung der Verwaltungsgebühren zur Anmeldung. Beachtet jedoch, dass bei einer Patentanmeldung eine erfahrene Anwältin bzw. ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden sollte, die/der eine "wasserdichte" Patentanmeldung formulieren kann. Die Anwaltskosten schwanken hier zwischen ca. 1000 und 3000€ je nach Umfang der Anmeldung.