Alle Interessierten müssen sich in diesem Verfahren auf einen Studienplatz bewerben, auch wenn sie von einer anderen Hochschule an die Bauhaus-Universität Weimar wechseln möchten. Erst nach einer Studienplatzzusage unserseits wird geprüft, ob und welche Leistungen angerechnet werden können.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Architektur ist neben der Allgemeinen Hochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse der Nachweis ausbaufähiger, fachspezifischer Eignung im Zusammenhang mit einem hochschulinternen zweistufigen sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringen. Darin werden neben der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch Ihre kreativen Fähigkeiten, das konstruktive Verständnis, Ihre zeichnerischen Fähigkeiten sowie Ihr räumliches Vorstellungsvermögen kurz: Ihre persönliche fachspezifische Studienqualifikation bewertet.
Ein architekturrelevantes Vorpraktikum von bis zu 12 Wochen wird empfohlen und im Rahmen der Eignungsfeststellung positiv berücksichtigt.
Bewerbungen sind jeweils nur zum Winter-Semester möglich.
Studienbeginn
Der Studienbeginn im Bachelor Architektur erfolgt jährlich zum Winter-Semester.
Einzureichende Unterlagen
Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind.
Alle Unterlagen (inkl. erster Hausaufgabe) müssen bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein im Portal.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter studienberatung[at]archit.uni-weimar.de oder student-assistance@uni-weimar.de.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur
-Bachelor Architektur-
D-99421 Weimar (Germany)
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am nächsten Eignungsfeststellungsverfahren endet am 15. Juli d.J., d. h. die Unterlagen müssen bis zum 15. Juli, 23:59 Uhr, online im Bewerbungsportal hochgeladen sein.
Gegenstand des zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahrens ist neben der Allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der fachspezifischen Eignung. Die fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 60 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Wurden mehr als 35 Punkte in der ersten Stufe erzielt, so werden diese Bewerber*innen zur Teilnahme an der zweiten Stufe eingeladen.
Erste Stufe
Die erste Stufe der Eignungsfeststellung erfolgt nur bei vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Bewertet werden:
Zweite Stufe
Die zweite Stufe findet vor Ort in Weimar statt. Dafür ist das persönliche Erscheinen notwendig. Bei erfolgreichem Abschluss der ersten Stufe werden die Einladungen zur zweiten Stufe zeitnah per E-Mail verschickt. Diese findet am 30. Juli 2024 vor Ort in Weimar statt.
Bewertet werden:
Test zu zeichnerischen Fähigkeiten und zum räumlichen Vorstellungsvermögen zu 15 % (die Aufgabenstellung wird vor Ort ausgegeben), ein Gespräch zum Berufsbild und zur persönlichen Berufsqualifikation zu 10 %.
Für Sonder- und Härtefälle gibt es eine zweite schriftliche Testaufgabe. Diese wird per E-Mail zugesendet.
Bewerber*innen, welche ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und aufgrund von Visa-Problemen nicht anreisen können, können Testaufgaben zugeschickt bekommen, die in einer bestimmten Frist zu bearbeiten sind.
Details hierzu finden Sie in der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung des Studiengangs. (Barrierefreies Dokument)
Die Immatrikulation im Studiengang Architektur kann erst erfolgen, wenn das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden im Anschluss an die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verschickt. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
Wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an das Studierendenbüro:
Anschrift:
Bauhaus-Universität Weimar
Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar
Immatrikulationsfrist
Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 30. September. Nach erfolgter Immatrikulation schickt Ihnen das Studierendenbüro die Studienunterlagen zu.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
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