DFG - Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen
(Internationale Konferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften)
Gegenstand der Förderung:
Internationale Konferenzen: Durchführung von internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen in Deutschland (Einrichtungen in deutscher Trägerschaft im Ausland werden auch als Tagungsort im Inland angesehen) durch einen Zuschuss zur Deckung des Fehlbedarfs. Voraussetzung ist der deutlich erkennbare internationale Charakter der Veranstaltung. Die Veranstaltung kann in Präsenz oder in (teil-)digitalen Formaten durchgeführt werden.
Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften: Können in einem Abstand von zwei Jahren unterstützt werden. Hier wird nur ein Zuschuss für die vortragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland gewährt, sei es in Präsenz oder in einem (teil-)digitalen Format.
Umfang der Förderung:
Internationale Konferenzen: Zuschuss, abhängig von der Anzahl der promovierten teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Jahrestagung: Zuschüsse zu den Reisekosten oder zu den Kosten einer digitalen Durchführung, damit ausländische Referenten/Referentinnen an der Jahrestagung vor Ort oder digital vortragen können.
Antragsberechtigung:
Internationale Konferenzen: Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Jahrestagungen: Vertretungsberechtigte Person der Fachgesellschaft.
Antragsstellung:
Grundsätzlich 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn; Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.
DFG - Wissenschaftliche Netzwerke
Gegenstand der Förderung:
Förderung des ortsübergreifenden, themen- und aufgabenbezogenen Austauschs für max. 3 Jahre
Umfang der Förderung:
Reise- und Aufenthaltskosten für Arbeitstreffen der Mitglieder des Netzwerkes (Plenum oder einzelne Mitglieder) und für die Thematik einschlägige Gäste, Sonstige Kosten (zur Unterstützung der Koordination) sowie Publikationskosten
Antragsberechtigt:
Nachwuchswissenschaftler/innen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion); Nicht antragsberechtigt: Angehörige einer Einrichtung mit erwerbswirtschaftlichem Zweck
Antragstellung:
Jederzeit
DFG - Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen
Gegenstand der Förderung:
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine "projektvorbereitender Workshop"," Auslandsreisen" und "Gastaufenthalte" zur Verfügung.
Umfang der Förderung:
Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden. Beantragt werden können: Auslandsreisen, Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate) und projektvorbereitende Workshops.
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Antragstellung:
Jederzeit, spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn
Die VolkswagenStiftung hat die themenoffene Förderung von Symposien und Sommerschulen eingestellt. Inzwischen bietet sie im Rahmen der neuen Profillinien neue Fördermöglichkeiten an. Hierzu gehören auch themenspezifische Sommerschulen.
Tagungen
Gegenstand der Förderung:
Die Stiftung fördert kleinere wissenschaftliche Tagungen mit dem Ziel der Förderung
Förderbereiche der Stiftung:
Geschichte, Sprache & Kultur, Querschnittbereich "Bild und Bildlichkeit", Staat, Wirtschaft & Gesellschaft, Querschnittbereich "Intern. Beziehungen", Medizin und Naturwissenschaften
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Antragsstellung:
Zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August sowie 30. November eines Jahres. Anträge sollten mindestens drei Monate vor dem geplanten Tagungstermin (bezogen auf die Einreichungsfristen) vorgelegt werden.
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