Die Bauhaus-Universität Weimar ist bemüht, ihre Webseite www.uni-weimar.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.uni-weimar.de, nicht für Projekt-Websites und Seiten von einzelnen Professuren, die nicht in der Typo3-Umgebung der Universität angelegt sind.
Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 teilweise vereinbar. Noch nicht eingeschlossen ist die Prüfung von verlinkten Dokumenten und Alternativtexten.
Diese Erklärung wurde am 4. Dezember 2025 aktualisiert.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen von Dritten in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Bis Ende 2026 soll eine neue Website für die Bauhaus-Universität Weimar erstellt werden. In der Ausschreibung wurde das Thema Digitale Barrierefreiheit ausführlich beschrieben und als Ausschlusskriterium festgelegt. So wird das Thema in den Bereichen Webdesign, Webdevelopment, Intranet und OnSiteSearch umgesetzt werden.
Weiterhin werden Redakteure gezielt geschult, um die dann barrierefreie Website mit zugänglichen Inhalten zu füllen.
Wir arbeiten daran, unsere aktuelle Website barrierefrei nutzbar zu machen. Folgende Themen werden gerade bearbeitet:
Es werden Schulungen angeboten, um die Redakteurinnen und Redakteure zu sensibilisieren, ihre Inhalte barrierefrei zu erstellen. D.h. sie wissen,wie Alternativtexte für Bilder und Verlinkungen anzulegen sind, wie Texte zu strukturieren sind und was zu Farbkontrasten zu beachten ist.
Auf dem zentralen Vimeo-Kanal der Universität sind für ca. 150 Videos Untertitel erstellt worden.
Weitere Video-Kanäle von Professuren oder Projekte werden darauf hingewiesen, Untertitel zu erstellen.
Ende 2025 wurde das Video über die Beratungsangebote der Studienberatung mit Deutscher Gebärdensprache und International Sign Language untertitelt. Weitere Videos werden folgen.
Ab dem Jahr 2018 sind Studien-, Prüfung-, Habilitations- und Geschäftsordnungen sowie weitere Vereinbarungen, die über die Mitteilungen der Universität veröffentlicht werden und einen rechtlichen Zweck erfüllen, barrierefrei zugänglich erstellt worden. Weitere Dokumente folgen.
Informationen in Leichter Sprache über die Universität finden Sie auf dieser Seite.
Aufgrund der Zielgruppe der Universität wird darauf verzichtet, weitere Inhalte in Leichter Sprache anzubieten. Das betrifft vor allem die Informationen von Fakultäten, Professuren und andere zentrale Einrichtungen.
Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben möchten, verwenden Sie bitte das Formular Meldung von Digitalen Barrieren.
Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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