Geschäftsordnung

§ 1 Rechtsstellung

Das F. A. Finger-Institut für Baustoffkunde (FIB) ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Fakultät Bauingenieurwesen an der Bauhaus-Universität Weimar. Basis des Institutes bildet die Professur der Werkstoffe des Bauens, die entsprechend dem Thüringer Hochschulgesetz gemäß § 109 Thüringer HG am 21.12.1995 den Institutsstatus erhielt.
Die Aufnahme weiterer Professuren oder Abteilungen ist möglich. Über diesbezügliche Anträge entscheidet der Institutsvorstand.

§ 2 Aufgaben

Die Aufgaben des F. A. Finger-Institutes für Baustoffkunde sind:

  • die Schaffung von Voraussetzungen für die Bewältigung komplexer Aufgaben in Forschung und Lehre
  • die Nutzung von Synergien im personellen und gerätetechnischen Bereich sowie die gemeinsame Nutzung finanzieller und materieller Ressourcen nach Absprache
  • die Forschung auf dem vielfältigen Gebiet der Werkstoffe des Bauens über deren gesamten Lebenszyklus
  • die Kooperation mit den an der Arbeit des Instituts interessierten nationalen, internationalen, wirtschaftlichen, staatlichen und kommunalen Institutionen
  • die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem In- und Ausland
  • die Förderung, Sicherung und Erweiterung der wissenschaftlichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung, die den Forderyngen der modernen Werkstoffforschung und der Baupraxis Rechnung tragen

§ 3 Mitglieder

Mitglieder des Institutes sind die am Institut tätigen Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter, nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, Doktoranden und die als Studierende an der Bauhaus-Universität Weimar eingeschriebenen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.

§ 4 Vorstand

Der Lehrstuhlinhaber der Professur Werkstoffe des Bauens hat die Funktion des Institutsdirektors inne und führt den Vorsitz im Vorstand. Der Institutsdirektor vertritt in Abstimmung mit den weiteren Professoren das Institut innerhalb der Fakultät und gegenüber außen stehenden Personen und Organisationen. Er ist den Mitgliedern des Vorstands gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Der Vorstand besteht aus den am Institut tätigen festangestellten Professoren. Aus ihren Reihen wird der stellvertretende Institutsdirektor gestellt. Der Vorstand entscheidet über den Einsatz der am Institut tätigen Mitarbeiter, soweit diese nicht einer konkreten Professur zugeordnet sind.
Die nicht im Vorstand vertretenen Mitgliedergruppen entsenden je einen Vertreter mit beratender Stimme. Die Vertreter werden von den Mitgliedern des Institutes nach Gruppen getrennt für zwei Jahre gewählt.
Der Vorstand tagt mindestens einmal vierteljährlich. Er berät und beschließt die aktuellen Aufgaben, welche das Institut sowie die Lehre und Forschung betreffen. Die Beschlüsse müssen vom Vorstand einstimmig gefasst werden.

§ 5 Gleichstellungsklausel

Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Datum: 15.02.2011