Zugangsvoraussetzungen

Unser Masterstudiengang richtet sich an Interessierte, die einen Bachelor, oder höheren Abschluss vorweisen können z.B. Dipl.-Ing. (FH) und sich weiterbilden, eine weitere fachliche Qualifikation oder ihre beruflichen Aufstiegschancen verbessern wollen. 

Gemäß § 67 (1) Satz 1 Nr. 4 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) berechtigt zur Aufnahme eines weiterbildenden Studiengangs:

  • ein erster Hochschulabschluss oder
  • ein Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule oder
  • ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.

Ferner ist ein Nachweis von qualifizierten berufspraktischen Erfahrungen in der Regel von nicht unter einem Jahr erforderlich.

Für Fachfremde besteht die Möglichkeit ein Vorbereitungsstudium durchzuführen. Die Prüfungskommission legt für diese ein Vorbereitungsstudium fest, welches ebenfalls im Fernstudium absolviert werden kann. 

 

  
Studienartberufsbegleitendes Fernstudium mit Präsenzphase
ZielgruppeFachkräfte aus dem Bereich Wasser und Umwelt und solche, die es werden wollen
Zugangs-voraussetzungen

1. Bachelor oder höherer Hochschulabschluss oder Abschluss einer anerkannten Berufsakademie in ingenieur- oder naturwissenschaftlicher Fachrichtung

2. qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr

Studienumfanginsgesamt 120 Leistungspunkte á 25 Stunden Bearbeitungszeit
Studiendauerdie Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, kann aber den Erfordernissen des Studierenden angepasst werden
StudienabschlussMaster of Science (M.Sc.) Wasser und Umwelt

 

Wir stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung um die individuellen Zugangsvorraussetzungen zu Ihrem Fernstudium »Wasser und Umwelt« zu klären.

 

Zugangsvoraussetzungen mit abgeschlossener Berufsausbildung

Fachkräfte ohne Studium, die ihre erforderliche Eignung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung mehrjährige Berufserfahrung im Themenbereich des Studiums erworben haben, können nach § 70 (3) ThürHG abweichend von § 67 (1) Satz 1 Nr. 4 ThürHG in definierten Ausnahmefällen in den Masterstudiengang aufgenommen werden. 

Bewerberinnen und Bewerber müssen im Rahmen einer Eignungsprüfung einen Kenntnisstand nachweisen, der dem eines für den angestrebten Studiengang einschlägigen ersten Hochschulabschluss entspricht.

Die Eignungsprüfungsordnung des berufsbegleitenden Masterstudiengangs »Wasser und Umwelt« können Sie unter diesem  Link  herunterladen. 

 

Informationen zum Vorbereitungsstudium

Absolventen der nachfolgenden Fachrichtungen oder deren fachlichen Entsprechung sind ohne Vorbereitungsmodule zum Masterstudiengang »Wasser und Umwelt« zugelassen:

  • Bauingenieurwesen
  • Wasserwirtschaft / Wasserbau
  • Hydrologie
  • Verfahrenstechnik
  • Ver- und Entsorgungstechnik
  • Umwelttechnik

Für Fachrichtungen, die nicht den oben genannten entsprechen, entscheidet der Prüfungsausschuss, welche der Vorbereitungsmodule absolviert werden müssen. Damit werden diese Bestandteil des Studienplanes. Die einzelnen Teile des Vorbereitungsstudiums vermitteln das Grundlagenwissen des Bauingenieurwesens und können je nach individuellem Studienplan absolviert werden. Jedes darin enthaltene Fachgebiet ist eigenständig und der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt. 

Das Vorbereitungsstudium umfasst einen Fächerkanon, wobei in die jeweiligen Lehrgebiete eine Einführung gegeben wird:

  • Baumechanik
  • Baustoffkunde 
  • Bodenmechanik
  • Stahlbau
  • Vermessungskunde
  • Wasserwesen

Der Umfang des Vorbereitungsstudiums wird individuell, basierend auf den Vorkenntnissen des Bewerbers, durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Das Vorbereitungsstudium ist in der Regel in zwei Semestern erbringbar.

Studienmaterialien für das Vorbereitungsstudium werden digital bereitgestellt, die Betreuung der Studierenden erfolgt internetgestützt. 

Für ein individuelles Studienberatungsgespräch stehen wir gerne unter 03643/58 4672 (Andrea Lück) zur Verfügung. Wir helfen Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des Antragsformulars!