FAQs für Outgoing Exchange Students
Ein Auslandssemester bietet wertvolle fachliche und persönliche Erfahrungen. Die Fakultät Bauingenieurwesen und Umwelt unterstützt Studierende bei der Planung und Organisation eines Studienaufenthalts an einer Partnerhochschule.
Wichtige Hinweise zu Bewerbung, Fristen und Anerkennung von Leistungen finden sich in den FAQ für Outgoings:
Im Downloadcenter des International Office finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für die Durchführung Ihres Auslandsstudiums. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt ist es notwendig, ein Learning Agreement zu erstellen.
Ein Learning Agreement stellt eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule dar und muss vor dem Aufenthalt abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie Folgendes:
Ab sofort erfolgt die Erstellung des Learning Agreement über die OLA Plattform (https://learning-agreement.eu/)
Studierende der Bauhaus-Universität Weimar sind ab sofort dazu verpflichtet, Ihre Learning Agreements über die Online Learning Agreement (OLA) Plattform zu erstellen. Bitte folgen Sie dem Prozess (siehe Anleitung), soweit wie möglich über die OLA Plattform und wechseln Sie, falls notwendig, von der Bearbeitung über die OLA Plattform auf den Versand des Learning Agreements per E-Mail an die Partneruniversität.
Hintergrund der Umstellung auf „Online“ Learning Agreement über die learning-agreement.eu Plattform:
Die EU-Kommission hat alle europäischen Hochschulen zur Einführung von „ERASMUS Without Paper“ verpflichtet. Damit einher geht die Verpflichtung zur Digitalisierung zentraler Prozesse im ERASMUS Programm. Die Erstellung der Learning Agreements ist einer der Prozesse, die digitalisiert werden müssen. Leider sind bei weitem noch nicht alle europäischen Hochschulen so weit, Learning Agreements online zu bearbeiten. Bitte haben Sie dafür gegenüber den Partneruniversitäten Verständnis.
Bitte stimmen Sie sich fachlich mit Ihrer jeweiligen Fachstudienberatung ab. Link: https://www.uni-weimar.de/de/bau-und-umwelt/studium/allgemeine-informationen/studienberatung/
Im letzten Schritt reichen Sie das von allen drei Parteien unterzeichnete Learning Agreements (Abschnitt: »BEFORE mobility«) per E-Mail beim International Counsellor ein.
Informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Gastuniversität über angebotene Kurse. Sollten Sie dort keine Informationen für das kommende akademische Jahr finden, orientieren Sie sich bitte an den angebotenen Lehrveranstaltungen des laufenden Studienjahrs.
Es kommt häufig vor, dass sich die Kurse während des Auslandsaufenthaltes, auch mehrmals, ändern. Eine Änderung des Learning Agreements aufgrund veränderter Kurse ist innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Partneruniversität vorgesehen. Der Abschnitt: »DURING mobility« muss wieder von Ihnen sowie der Partnerhochschule und der Fachstudienberatung unterschrieben und eingereicht werden. // Siehe "Anleitung Leitfaden OLA" unter „Changes to Online Learning Agreement“
Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Leistung eines Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die erzielten lokalen Noten. Dieses erhalten Sie von der Austauschuniversität. Evtl. müssen Sie dieses beantragen, erkundigen Sie sich am besten vor Ihrer Abreise bei der Partnerhochschule.
Für die Anerkennung und Anrechnung der Noten reichen die Studierende das ToR bei ihrem International Counsellor ein. Die Fachstudienberatung prüft die erworbenen Leistungen und entscheidet über die vorzunehmende Anerkennung. Die Anrechnung erfolgt zentral durch den International Counsellor.
Informationen zur Verlängerung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie auf der Webseite des DIB unter Bauhaus-Universität Weimar: Verlängerung (uni-weimar.de).
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