Semesterbeitrag
Für bereits immatrikulierte Studierende der Bauhaus-Universität Weimar beträgt der Semesterbeitrag im Sommersemester 2021 188,18 Euro und ist innerhalb der Rückmeldefrist (Zahlungseingang spätestens 28.02.2021) zu zahlen. Die Überweisung kann ab dem 4. Januar 2021 vorgenommen werden.
Bei einer Ersteinschreibung und Neueinschreibung kann dieser Betrag bis einschließlich 31.03.2021 entrichtet werden.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:
- 74,00 Euro Studierendenwerksbeitrag
- 60,38 Euro Thüringenticket der DB Regio
- 31,80 Euro Nahverkehrsticket Weimar
- 10,60 Euro Verkehrsverbund Mittelthüringen
- 11,40 Euro Studierendenkonvent inkl. DNT-Ticket
- zusätzlich 20,00 Euro einmalige Gebühr für Studierendenausweis thoska (gilt nur für Erst- und Neueinschreibungen, NICHT bei Studiengangwechsel innerhalb der Bauhaus-Universität Weimar und für Austauschstudierende/Erasmus+-Studierende)
Der Semesterbeitrag ist ggf. mit den Langzeitstudiengebühren sowie ggf. einer Säumnisgebühr auf das folgende Konto einzuzahlen:
Landeshauptkasse Thüringen
BIC: HELA DE FF 820
IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an. Wenn Sie Studienbewerber/in und damit Neueinschreiber/in sind, geben Sie bei der Überweisung bitte als Verwendungszweck Ihre Bewerbernummer und Ihren Namen an.
Aus bestimmten Gründen können Sie von der Beitragspflicht befreit werden bzw. sich den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können nur beim Studierendenwerk Thüringen eingereicht werden. Diese müssen bis zum 30.9. für das kommende Wintersemester und bis 31.3. für das kommende Sommersemester abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der Beitragssatzung des Studierendenwerks. Rückzahlungen nach Semesterbeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anträge auf Rückerstattung müssen persönlich in der INFOtake (Marienstraße 15 a) gestellt werden.
Versäumnisgebühr
Versäumen Sie die Frist der Einzahlung zur Rückmeldung bzw. Beurlaubung (Zahlungseingang spätestens am 28.02.2021 für das Sommersemester 2021) müssen Sie mit einer Exmatrikulation rechnen. Eine nachträgliche Rückmeldung/Beurlaubung ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Wird der Grund für eine Verspätung anerkannt, ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Erst- und Neu-Immatrikulierte müssen keine Versäumnisgebühr bezahlen.