Wir sind Ihnen bei der Abwicklung der Antragstellung behilflich. Wie ist die Verfahrensweise und was ist zu beachten?
Definition laut DFG:
Als Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör zu verstehen, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen, methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen. Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil des Großgerätes.
Wann | was |
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Bis zum 30. Juni |
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Juli |
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Juli/ August |
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August bis 31.12. |
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Januar/ Februar |
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Neu zu beachtendes Verfahren in Thüringen entsprechend der:
Grundlagen zur Kofinanzierung von Großgeräten an den Hochschulen des Landes einschließlich Universitätsklinikum Jena (Stand: 16. April 2018)
Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung beim DFO eingereicht werden?
Wie verläuft das Begutachtungsverfahren?
Grundlage für diese Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Forschung vom 21.10.2013 i. V. m. der Ergänzung vom 29.1.2016
Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung beim DFO eingereicht werden?
Wie verläuft das Begutachtungsverfahren?
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums vom 27. November 2019)
1. Geräte < 100.000 €
2. Geräte > 100.000 €
3. Großgeräte > 200.000 €