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Fördermöglichkeiten bei der Beschaffung von Großgeräten

Sie möchten ein Großgerät beantragen?

Wir sind Ihnen bei der Abwicklung der Antragstellung behilflich. Wie ist die Verfahrensweise und was ist zu beachten?

Definition laut DFG:
Als Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör zu verstehen, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen, methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen. Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil des Großgerätes.

Wie erfolgt die Antragsstellung an der Bauhaus-Universität Weimar?

  • Großgeräte-Anträge werden über das Dezernat Forschung (DFO) betreut.
  • Wir bitten, die hinterlegten Tabellen für die Bedarfsmeldungen zu verwenden.
  • Der jährliche Zeitablaufplan ist bindend.
Wannwas
Bis zum
30. Juni
 
  • Bedarfsmeldungen der Fakultätsleitungen in priorisierter Form an das DFO übermitteln
 
Juli 
  • Kategorisierung der Gerätemeldung gemäß unten stehender Fördermöglichkeiten
  • Information an den Ausschuss für Forschung und Projekte
 
Juli/ August 
  • Entscheidung über die Einreichung der Geräteanträge
  • Informationsweitergabe der Antragsteller (DFO)
 
August bis
31.12.
 
  • Erstellen der Anträge entsprechend des Förderprogramms
  • Anlaufberatung (Einladung durch das DFO) zur Klärung der räumlichen, technischen, baulichen Voraussetzungen
 

Januar/ Februar

 
  • Prüfung der Anträge, Einreichung der Papierexemplare (DFO) Versendung in elektronischer Version (Antragsteller)
 

 

 

Fördermöglichkeiten für Großgeräte

Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 3GG und Großgeräte der Länder entsprechend Art. 143c GG

Neu zu beachtendes Verfahren in Thüringen entsprechend der:
Grundlagen zur Kofinanzierung von Großgeräten an den Hochschulen des Landes einschließlich Universitätsklinikum Jena (Stand: 16. April 2018)

  • Die Einreichung von Anträgen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erfolgt über das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gemäß deren Stichtagsregelung zum 15.2 bzw. 15.7. eines Jahres.
  • Antragstellerin ist die Bauhaus-Universität Weimar, Unterschrift erfolgt durch den Präsidenten unter Mitzeichnung des Kanzlers.
  • Vor der offiziellen Einreichung der Formulare ist gegebenenfalls eine „Anlaufberatung“ mit DFO, DF, SL und SCC nötig, um alle internen Randbedingungen zu klären.

 Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung beim DFO eingereicht werden?

  • entsprechende DFG-Formulare in 4-facher Ausfertigung inkl. Beiblätter und Anlagen (DFG)
  • Checkliste für evtl. erforderliche Bau- und Installationsarbeiten und Anforderung an den Betrieb – Anlage zu Großgeräte Anträge
  • Checkliste  zur Auftragsvergabe im Rahmen von Forschungsprojekten
  • Stellungnahme der Fakultätsleitung
  • 3 Angebote von geeigneten Lieferfirmen als Markterkundung

Wie verläuft das Begutachtungsverfahren?

  • Im TMWWDG: Bearbeitungsfrist ca. 2 Monate, Stellungnahme und ggf. Zusage der 50%igen Kostenübernahme
  • Weiterleitung der Antragsunterlagen an die DFG
  • Bearbeitungsfristen DFG:
    Ca. 3-4 Monate beträgt Bearbeitungsfrist bei Anträgen < 300.0 T€,
    4-6 Monate zwischen 300.0 und 900.0 T€,
    über diesem Wert ca. 9 Monate
  • Bei Rückfragen oder wiederholter Begutachtung verlängert sich diese Frist jeweils in 4-Wochen-Schritten. Falls es bei den Gutachtern zu keiner übereinstimmenden Entscheidung kommt, ist eine Anhörung möglich (3x im Jahr).
  • Nach Förderempfehlung der DFG: Benachrichtigung an antragstellende Wissenschaftler, die Universitätsleitung und an das TMWWDG. Die offizielle Finanzierungszusage erfolgt vom Landesministerium.
  • Die Antragsdauer ist insgesamt bis zu einem Jahr möglich.

Richtlinie zur Förderung der Forschung – Aufbau von Forschungsinfrastruktur

Grundlage für diese Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Forschung vom 21.10.2013 i. V. m. der Ergänzung vom 29.1.2016

  • Die Wettbewerbsaufrufe erfolgen einmal jährlich (erfahrungsgemäß im 1. Kalenderquartal). Als Projektträger fungiert die Thüringer Aufbaubank (TAB) für das TMWWDG.
  • Antragstellerin ist die Bauhaus-Universität Weimar, Unterschrift erfolgt durch den Präsidenten unter Mitzeichnung des Kanzlers.
  • Das Verfahren ist zweistufig, die Zahl der Anträge pro Forschungseinrichtung ist beschränkt.
  • Vor der offiziellen Einreichung des Vollantrages ist gegebenenfalls eine „Anlaufberatung“ mit DFO, DF, SL und SCC nötig, um alle internen Randbedingungen zu klären.

Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung beim DFO eingereicht werden?

  • bei Stufe 1 (Teilnahme am Wettbewerbsverfahren): entsprechendes TAB-Formular in sechsfacher Ausfertigung
  • nach Aufforderung zum Vollantrag (Stufe 2): entsprechende TAB-Formulare in zweifacher Ausfertigung
  • Checkliste zur Auftragsvergabe im Rahmen von Forschungsprojekten
  • 3 Angebote von geeigneten Lieferfirmen als Markterkundung
  • Checkliste für evtl. erforderliche Bau- und Installationsarbeiten und Anforderung an den Betrieb – nach Aufforderung zum Vollantrag (Stufe 2)

Wie verläuft das Begutachtungsverfahren?

  • Nach Einreichung der Unterlagen für die 1. Antragsstufe bei der TAB findet eine externe Begutachtung statt, auf deren Grundlage die Programmkommission ihre Förderempfehlungen abgibt. Die Forschungseinrichtungen, deren Vorhaben von der Programmkommission als förderwürdig eingestuft wurden, werden dann zur formellen Antragstellung (2. Stufe) aufgefordert.

       

Geräte in Studium und Lehre

(Beschluss des Erweiterten Präsidiums vom 27. November 2019)

1. Geräte < 100.000 €

  • werden über die fakultätsinternen Verfahren geregelt

2. Geräte > 100.000 €

  • werden jährlich priorisiert zum 30.6. durch die Fakultätsleitungen an das Dezernat Forschung gemeldet, mit Angaben zu:
  • Antragstellender/ Fakultät/ Institut/ Professur
  • einer kurzen Gerätebeschreibung, dem Forschungs- Lehr- bzw. Projektbereich, 
  • zur Notwendigkeit und Begründung für den Einsatz in der Lehre inklusive einer Bestätigung, dass die Zweckbestimmungen aus dem Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ eingehalten werden 
  • zu den veranschlagten Kosten in brutto, ggf. Kofinanzierungsanteilen aus Mitteln der Professur, Fakultät oder Dritter, 
  • geplanter Einsatz in der Lehre durch welche Fakultäten, Studiengängen, Professuren etc.
  • zur Anzahl der Nutzenden (Personal, Studierende) sowie 
  • zur geplanten Geräteverortung und eventuell erforderlichen Ein- bzw. Umbaumaßnahmen, füllen Sie bitte die folgende  "Checkliste " aus
  • Das Dezernat Forschung gibt auf Grundlage dieser Priorisierungen jährlich eine Zusammenstellung aller Bedarfe an das Präsidium.
  • Aufgrund der Priorisierung, der Verfügbarkeit von Mitteln und der Realisierbarkeit entscheidet das Präsidium zum weiteren Vorgehen.
  • Das Dezernat Forschung begleitet das Antragsverfahren.
  •  Der Beschaffungsvorgang erfolgt über das Dezernat Finanzen.

3. Großgeräte > 200.000 €

  • Das Präsidium entscheidet über die Antragseinreichungen nach den jährlich durch die Fakultätsleitungen priorisierten Meldungen.
  • Die Beantragung von Großgeräten in der Lehre erfolgt analog den Regularien der Verfahren von „Großgeräte der Länder nach Art. 143c GG) entsprechend der „Grundlagen zur Kofinanzierung von Großgeräten an den Hochschulen des Landes einschließlich Universitätsklinikum Jena“ des TMWWDG, sowie den Zweckbestimmungen aus dem Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ oder anderer Förderprogramme.
  • Das Dezernat Forschung begleitet das Antragsverfahren.
  • Der Beschaffungsvorgang erfolgt über das Dezernat Finanzen.

Kontakt

Beratung:
Dr. Kristina Schönherr
Tel.: +49 (0) 36 43/58 25 31
E-Mail: kristina.schoenherr[at]uni-weimar.de

Administrative Fragen:
Uta Winkler, Verw.-Betriebswirtin (VWA)
Tel.: +49 (0) 36 43/58 25 32
E-Mail: uta.winkler[at]uni-weimar.de

Dokumente

  • Grundlagen  zur Kofinanzierung von Großgeräten (TMWWDG)
  • Besondere Verwendungsrichtlinien für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. AV-FuG

Formulare

  • Bedarfsmeldung
  • Checkliste  für ev. erforderliche Bau- und Installationsarbeiten und Anforderungen an den Betrieb
  • Checkliste zur Auftragsvergabe im Rahmen von Forschungsprojekten
  • Antragsformular/ Beiblätter (DFG )
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