In Anlehnung an die Mindestentgeltregelung für studentische Assistent*innen hat das Präsidium die Anhebung ab 1. April 2026 wie folgt beschlossen:
Die Anpassung sämtlicher laufender Arbeitsverträge erfolgt aktuell durch uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht:
Durch die Anhebung des Stundensatzes sind studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte) auf der Basis eines 603 € Jobs bis zu folgenden Beschäftigungsumfängen versicherungsfrei:
Es kann daher bei bereits bestehenden Verträgen ab 1. April 2026 zu Änderungen in der Sozialversicherungspflicht kommen. Studierende, die während eines Urlaubssemesters beschäftigt sind, und den maximalen Beschäftigungsumfang pro Monat überschreiten, werden in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig.
Darüber hinaus kann für Studierende mit einer monatlichen Bruttovergütung von mehr als 603 € die Familienkrankenversicherung erlöschen und auch der Bezug von BAföG entfallen. Sollte aus diesen Gründen eine Senkung des Stundenumfanges in Erwägung gezogen werden, so ist das mit einem Änderungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Anträge hierzu sind im Dezernat Personal per E-Mail (assistenten[at]uni-weimar.de) einzureichen!
Bitte beachten Sie:
Kurzfristige Beschäftigungen bleiben auch weiterhin für Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber unabhängig vom Stundenumfang sozialversicherungsfrei. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung seit ihrem Beginn von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt auf maximal 70 Arbeitstage befristet ist und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen (auch außerhalb der Universität) werden im Laufe eines Kalenderjahres zusammengerechnet.
Sofern zeitgleich Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Universität bestehen, wird der Beschäftigungsumfang in Summe betrachtet, was bedeutet, dass die 603 € Grenze bereits mit einem geringeren Beschäftigungsumfang an der Bauhaus-Universität Weimar überschritten werden kann. Die oben genannten Grenzwerte sind in diesen Fällen keine verlässliche Größe.
Das entsprechende Stundenentgelt für studentische Assistent*innen (ohne Abschluss) steigt ein weiteres Mal auf mindestens 15,90 € ab Sommersemester 2027.
Hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit gilt nach wie vor:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Zeitguthaben und Minderzeiten innerhalb der Vertragslaufzeit sind aufgrund der Gleitzeitregelung möglich, müssen aber am Ende des Vertrags insgesamt übereinstimmen.
Den zu verwendenden Zeiterfassungsbogen hierfür finden Sie im Download-Bereich auf unserer Internetseite in deutsch und englischer Sprache unter: Bauhaus-Universität Weimar: Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte) (uni-weimar.de).
Die Zeitnachweise senden Sie bitte jeweils für jeden bestehenden Vertrag monatlich per E-Mail an Frau Wachtelborn, luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden (assistenten[at]uni-weimar.de).
Das Präsidium hat folgende neue Stundenlöhne beschlossen:
Die Anpassung sämtlicher laufender Arbeitsverträge erfolgt aktuell durch uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Sozialversicherung & Beschäftigungsumfang
Durch die neuen Sätze gelten bei einem 603-€-Job folgende monatliche Höchststunden für Versicherungsfreiheit:
Änderungen der Sozialversicherungspflicht sind möglich. Bei Überschreitung gelten ggf. volle Beiträge.
Wichtige Hinweise
Arbeitszeit & Nachweise
Arbeitszeiten müssen dokumentiert und monatlich bei Frau Wachtelborn (luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de) eingereicht werden.
Weitere Infos und Formulare: siehe Website
Bauhaus-Universität Weimar: Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte)
Kontakt: assistenten[at]uni-weimar.de
Sie sind (noch) extern und haben (noch) keine Login-Daten an der Bauhaus-Universität Weimar.
Dann füllen Sie das Formular "Antrag auf Nutzungsgenehmigung der IT-Infrastruktur an der BUW - für Angehörige" aus und senden es nach Unterschriften bitte (digital) an Nutzerservice SCC, E-Mail: it-nutzung[at]uni-weimar.de zurück.
Im Anschluss können auch Sie sich im Lucom-Portal einloggen und einen Arbeitsantrag stellen.
Eine englische Version des Antrags finden Sie unter: SCC-002-login-thoska-angeh
Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, kommen Sie auf uns zu.
Bitte reichen Sie die Zeitnachweise für die stud. und wiss. Assistent*innen direkt bei Frau Wachtelborn ein.
Sie erreichen Sie donnerstags in der Belvederer Allee 6, Zimmer 209, telefonisch unter: +49 (0) 36 43 / 58 22 12 oder per E-Mail: luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de.
Die Arbeitsgebietsnummer können Sie dem Zuständigkeitsbereich entnehmen:
(Anfangsbuchstabe Nachname) siehe Arbeitsgebietsnummer 14..
neu ab 01.01.2026:
1441: A, B, C
1442: D, E, F, G, Ha
1443: He, I, J + O, P, Q
1412: K
1413: L
1415: M, N
1444: R, S
1445: T, U, V, W, X, Y, Z
Für zum Beispiel Herrn Muster, Max ist die Arbeitsgebietsnummer 1415 zuständig.
Die Personalnummer/Bezügenummer finden Sie jeweils auf den postalisch zugestellten Lohnzetteln.
a) Tätigkeit in Drittmittelprojekten in Abhängigkeit von der Projektplanung:
- keine haushaltsfinanzierten Verträge, nur Drittmittelprojekte
- übertragende Aufgaben aus jetziger Sicht, abgeschlossen bis…
b) Durchführung von Tutorien, die nicht konsekutiv in zwei aufeinander-folgenden Semestern stattfinden, sowie von mit diesen Tutorien verbundene Aufgaben (die Beschäftigungsdauer sollte hierbei sechs Monate betragen).
- nur für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester)
- ggf. bis zum Ende der Vorlesungszeiten (jeweils 28.02. oder 31.07. eines Jahres)
c) Ausführung von einmaligen oder termingebundenen Aufgaben, Begründung für welche Aufgaben:
- haushaltsfinanzierte Projekte (z. B. Bauhaus.Module, Summaery)
- wissenschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen (keine überwiegenden organisatorischen Aufgaben)
d) in der Person des Assistenten liegende Gründe und Begründung:
- zum Beispiel: Praktikum, Auslandsaufenthalt, Exmatrikulation und Mehraufwand für Studium (Bachelorarbeit, ..)
- ursprünglicher angebotener Befristungszeitraum eintragen (min. ein Jahr)
e) Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach § 6 WissZeitVG vor Ablauf von zwölf Monaten
- durch das Dezernat Personal zu prüfen
Eine beschreibbare PDF-Datei wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt, bitte nutzen Sie aktuell für die begründeten Ausnahmen die Word- oder PDF-Datei.
Die Arbeitsverträge für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen werden anhand eines Portals der Firma "Lucom" erstellt. Ab 01.09.2024 wurde das alte "Hiwi-Portal“ abgelöst werden.
Nutzen Sie bitte nur noch das „Lucom-Portal“ für die Einstellungen der studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen. Der neue Link lautet: https://workflow.uni-weimar.de/lip/logoff.do .
Bereits geschlossene Verträge können Sie weiterhin im „alten Lucom“ unter:https://lip.bauhaus.uni-weimar.de/lip einsehen.
Achtung: im neuen Lucom ist das Versenden keine Workflow-Funktion. Daher nutzen Sie bitte unbedingt die Ausfüllhinweise auf unserer Website. Diese haben wir Ihnen für die studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen und für die Sachbearbeiter*innen zur Verfügung gestellt.
Das Präsidium hat folgende neue Stundenlöhne beschlossen:
Die Anpassung sämtlicher laufender Arbeitsverträge erfolgt aktuell durch uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Sozialversicherung & Beschäftigungsumfang
Durch die neuen Sätze gelten bei einem 603-€-Job folgende monatliche Höchststunden für Versicherungsfreiheit:
Änderungen der Sozialversicherungspflicht sind möglich. Bei Überschreitung gelten ggf. volle Beiträge.
Wichtige Hinweise
Arbeitszeit & Nachweise
Arbeitszeiten müssen dokumentiert und monatlich bei Frau Wachtelborn (luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de) eingereicht werden.
Weitere Infos und Formulare: siehe Website
Bauhaus-Universität Weimar: Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte)
Kontakt: assistenten[at]uni-weimar.de
a) Tätigkeit in Drittmittelprojekten in Abhängigkeit von der Projektplanung:
- keine haushaltsfinanzierten Verträge, nur Drittmittelprojekte
- übertragende Aufgaben aus jetziger Sicht, abgeschlossen bis…
b) Durchführung von Tutorien, die nicht konsekutiv in zwei aufeinander-folgenden Semestern stattfinden, sowie von mit diesen Tutorien verbundene Aufgaben (die Beschäftigungsdauer sollte hierbei sechs Monate betragen).
- nur für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester)
- ggf. bis zum Ende der Vorlesungszeiten (jeweils 28.02. oder 31.07. eines Jahres)
c) Ausführung von einmaligen oder termingebundenen Aufgaben, Begründung für welche Aufgaben:
- haushaltsfinanzierte Projekte (z. B. Bauhaus.Module, Summaery)
- wissenschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen (keine überwiegenden organisatorischen Aufgaben)
d) in der Person des Assistenten liegende Gründe und Begründung:
- zum Beispiel: Praktikum, Auslandsaufenthalt, Exmatrikulation und Mehraufwand für Studium (Bachelorarbeit, ..)
- ursprünglicher angebotener Befristungszeitraum eintragen (min. ein Jahr)
e) Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach § 6 WissZeitVG vor Ablauf von zwölf Monaten
- durch das Dezernat Personal zu prüfen
Eine beschreibbare PDF-Datei wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt, bitte nutzen Sie aktuell für die begründeten Ausnahmen die Word- oder PDF-Datei.
Sie möchten einen Arbeitsvertrag für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen vorbereiten.
Hier gelangen Sie zum Handout für den Arbeitsantrag und weitere Informationen zum Arbeitsvertrag für stud. und wiss. Assistent*innen im Lucom-Portal.
Den direkten Zugang zum Lucom-Portal erhalten Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Handout Zeitnachweise (uni-weimar.de).
Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen, kurz Assistent*innen
erbringen unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung
des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität (gemäß § 95 ThürHG).
Auch Tutor*innen und Mentor*innen zählen zu den Assistent*innen.
Studentische Assistent*innen... sind Hilfskräfte ohne einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss.
Wissenschaftliche Assistent*innen... sind Hilfskräfte mit einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss und Absolventen eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums.
Tutor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die andere Studierende jüngeren Semesters
in Form von Tutorien unterstützen.
Mentor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die Erstsemester beim Studienbeginn unterstützen.
Im Unterschied zählen studentische Angestellte nicht zu den Assistent*innen, sondern sind Beschäftigte nach TV-L. Zur besseren Einschätzung haben wir ein Ablaufschema erarbeitet. Hier
gelangen Sie zur Darstellung.
Studentische Angestellte... sind eingeschriebene Studierende, die die Verwaltung bei der Bewältigung der Dienstgeschäfte in den unterschiedlichsten Einrichtungen des Verwaltungsapparates der Universität unterstützen. Kontakt: Dezernat Personal, Sachbearbeiter*in studentische Angestellte.
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