Das TOP-PRINZIP ist ein bewährtes Vorgehen, das bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung angewendet wird. Es steht für die drei hierarchischen Stufen der Maßnahmen.
Technische Maßnahmen |
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Technische Maßnahmen bieten eine hohe Schutzwirkung, weil sie Gefahren direkt an der Quelle beseitigen oder begrenzen und weniger von menschlichem Verhalten abhängen. Deshalb sollten sie immer bevorzugt werden, bevor organisatorische oder persönliche Maßnahmen als Ergänzung eingesetzt werden.
Organisatorische Maßnahmen |
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Organisatorische Maßnahmen im Arbeitsschutz haben nur eine mittlere Schutzwirkung, weil sie stark von menschlichem Verhalten abhängen. Im Gegensatz zu technischen Maßnahmen, die direkt physische Barrieren gegen Gefahren schaffen, setzen organisatorische Maßnahmen vor allem auf Regeln, Schulungen und Arbeitsabläufe.
Personenbezogene Maßnahmen |
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Persönliche Schutzmaßnahmen haben die geringste Schutzwirkung, da sie den Schutz des Einzelnen von der korrekten und konsequenten Anwendung abhängig machen. Sie kommen erst zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
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