Die Erste Hilfe leisten zu müssen, überrascht uns meist in alltäglichen Arbeitssituationen. Erste Hilfe ist wichtig und rettet Leben! Das reicht von einfachen Hilfeleistungen bis zu Reanimation und dem Stoppen von Blutungen.
Die Zahl der Betrieblichen Ersthelfer*innen, ihre Aus- und Fortbildung sowie ihre rechtliche Stellung richtet sich nach der Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV Information 204-030 "Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst".
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet umfangreiche Materialien um die Sicherstellung der Ersten-Hilfe im Arbeitsalltag zu unterstützen.
Link zur Übersicht "Publikationen zu Erste Hilfe" (publikationen.dguv.de)
Das namentliche Verzeichnis aller Ersthelfer*innen an den einzelnen Standorten befindet sich im HENRI/ alphabetisches Verzeichnis/ Ersthelfer*innen-Liste.
Zur Ausübung der Funktion "Betriebliche*r Ersthelfer*in" muss ein Erste-Hilfe-Lehrgang besucht werden. Um in dieser Funktion zu bleiben muss spätestens nach zwei Jahren ein Training besucht werden. Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.
Alle angebotenen Lehrgänge und Trainingstermine finden Sie im Veranstaltungsmanagementsystem der Bauhaus-Universität Weimar (veranstaltungen.uni-weimar.de), unter dem Thema "Arbeitssicherheit und Erste Hilfe".
Veranstaltungstermine für neue und bestehende Betriebliche Ersthelfer*innen 2025:
Siehe Seite 11 der DGUV-Information 204-030 "Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst"
Zu den Erste-Hilfe-Materialien zählen Verbandkästen, Verbandstoffe, Verbandmittel, Pflaster, Krankentragen und Rettungsdecken.
Die Leiter*innen der einzelnen Strukturbereiche legen in Absprache mit dem für ihren Verantwortungsbereich benannten Ersthelfer*in den Bedarf an Erste-Hilfe-Materialien fest. Der so ermittelte Bedarf wird zwecks Beschaffung schriftlich durch die Ersthelfer*innen an das Servicezentrum Sicherheit und Umwelt, Herrn Sebastian Oberänder, gemeldet. Die beschafften Erste-Hilfe-Materialien werden zur weiteren Verteilung an die Ersthelfer*innen übergeben.
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